Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Nach § 2 der Verordnung über die Jagdzeiten (Landesjagdzeitenverordnung) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28. Mai 2015 sind Grau-, Kanada- und Nilgänse vom 15. Oktober bis 31. Januar in den „Gänseschongebieten“ Unterer Niederrhein und Weseraue von der Jagd zu verschonen.
Schonbezirke werden als ordnungsbehördliche Verordnung durch die Bezirksregierung ausgewiesen. Ein Fischschonbezirk kann festgesetzt werden für Gewässer oder Gewässerteile, die für die Erhaltung des Fischbestandes in seiner Gesamtheit oder für bestimmte Fischarten, Neunaugen, zehnfüßige Krebse oder Muscheln von besonderer Bedeutung sind. Es können auch Gewässer oder Gewässerteile, die besonders geeignete Laich- und Aufwuchsplätze für Fische sind, als Laichschonbezirk ausgewiesen werden. Ferner besteht die Möglichkeit, als ordnungsbehördliche Verordnung auch Gewässerteile, die als Winterlager für Fische besonders geeignet sind, als Fischschonbezirk auszuweisen.
Amtliche Hausumringe beschreiben die georeferenzierten Umringpolygone der Gebäudegrundrisse des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS®). Die Hauskoordinaten und -umringe sind wegen ihrer Herkunft aus dem Liegenschaftskataster sehr genau. Sie sichern damit die exakte Positionierung der Adresse. Einen Schluss auf die Hausbewohner lassen die Daten nicht zu. Mit Hauskoordinaten und -umringen führt die Auto-Navigation direkt bis vor die gewünschte Haustür. Handy-Kommunikationsdienste und Auskunftssysteme zeigen genau an, wo der nächste Arzt, Apotheker oder das nächste Restaurant zu finden ist. Auch für öffentliche Stellen wie Polizei und Katastrophenschutz sind die Daten unentbehrlich, um so schnell wie möglich an Ort und Stelle Hilfe leisten zu können. Aber auch Unternehmen können ihre Vertriebswege optimieren und haben damit besonders in Ballungsgebieten einen nicht unwesentlichen Wettbewerbsvorteil.
Digitale Landschaftsmodelle (DLM) beschreiben die Landschaft und das Relief der Erdoberfläche in Form von topographischen Objekten. In den DLM wird die Landschaft systematisch strukturiert und beschrieben (Fachobjekte, Attribute und Wertearten). Der Inhalt des Basis-DLM ist im Objektartenkatalog ATKIS®-Rheinland-Pfalz (ATKIS®-OK RP) festgelegt.
Das Digitale Landschaftsmodell Basis (Basis-DLM) bildet zusammen mit dem Digitalen Geländemodell (DGM) den Nachweis der Topographischen Landesaufnahme. Der Inhalt des Digitalen Landschaftsmodells Basis ist im ATKIS® -Objektartenkatalog (ATKIS®-Basis-OK) festgelegt und wurde wie in anderen Bundesländern auch durch einige wenige landesspezifische Objektarten ergänzt. Die Ersterfassung des Basis-DLM erfolgte auf der Grundlage der Topographischen Karte 1:10 000.
Temporal reference of content:
01.01.1998 until 31.12.2017
Der Datensatz OpenAddisWeb enthält die Deponiegrenzen und Ablagerungsflächen der Betriebsabschnitte als Polygon im Shape Format (Geodaten). Die Geodaten enthalten die Entsorgernummer und Betriebsabschnittsnummer. Die Liste der in NRW betriebenen Deponien oder Deponieabschnitte enthält: Die Entsorgernummer, Deponiebezeichnung, Betriebsphase, Deponieklasse, und den Deponiebetreiber Die Liste der eingebauten Abfälle enthält: Die Abfallschlüsselnummer, Jahr des Einbaus, verwertete Menge in t, beseitigte Menge in t Die Liste der zulässigen Abfallschlüssel für den Einbau auf Deponien enthält: Eine Aufstellung von Deponien und zulässigen Abfallschlüsselnummern. Entsorgernummer, Deponiebezeichnung, Gemeinde, Abfallschlüsselnummer, zulässig seit Datum, zulässig für Verwertung, zulässig für Beseitigung
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Gruppenlayer Biotopkataster kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der schutzwürdigen Biotope in Nordrhein-Westfalen. Die Erfassungsgenauigkeit der dargestellten Gebiete entspricht in der Regel der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1 : 5.000. Nutzer des Biotopkatasters sind vor allem die Landschafts- und Forstbehörden, die Biologischen Stationen, die Straßenbauämter und nicht zuletzt die interessierte Fachöffentlichkeit vor allem in den ehrenamtlichen Naturschutzverbänden.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer Vegetationstypen des Web Map Services Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der, in einem Biotoptyp vorkommenden Pflanzengesellschaften. Die vegetationskundliche Zuordnung erfolgt auf Assoziations- oder Verbandsebene.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer "Verordnung ersetzende Vertragsfläche" kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der FFH-Gebietsflächen in Nordrhein-Westfalen, bei denen die Sicherstellung über Verträge mit Grundeigentümern oder Nutzerverbänden erfolgt ist. Die FFH-Richtlinie 92/43/EWG zielt darauf ab, einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu bewahren oder wiederherzustellen. Zur Gewährleistung dieses Ziels sind die in der Gemeinschaftsliste der EU bestätigten FFH-Gebiete von den Mitgliedsstaaten als Besondere Schutzgebiete (SAC = Special Area of Conservation) auszuweisen. Die Schutzausweisung richtet sich in Nordrhein-Westfalen nach den Vorgaben der VV-Habitatschutz, Nr. 3.1. und erfolgt in der Regel durch Festsetzung als Naturschutzgebiet. Bei einer Reihe von Gebieten wird die Sicherstellung allerdings gemäß § 32 Abs. 4 BNatSchG über Verträge des Landes Nordrhein-Westfalen mit Grundeigentümern bzw. Nutzerverbänden gewährleistet.
Der Karten-Layer Wildnisgebiete NRW umfasst die seit dem Jahr 2011 in Nordrhein-Westfalen ausgewiesenen Wildnisentwicklungsgebiete im Staatswald Nordrhein-Westfalens. Diese Buchen- und Eichenaltholzbestände wurden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) und dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW auf der Grundlage einer fachlich abgeleiteten Konzeption ermittelt. In den Wildnisentwicklungsgebieten findet keine forstliche Nutzung mehr statt, die natürlichen Entwicklungen werden zugelassen. Auf diese Weise werden internationale und nationale Vorgaben erfüllt und ein Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität geleistet. Im Dienst enthalten sind gut 300 einzelne Flächen – so genannte Wildnisbiotope, die sich auf rund 100 Wildnisentwicklungsgebiete - im Regelfall FFH- und/oder Naturschutzgebiete - verteilen. Insgesamt werden damit etwa 7.800 ha Staatswald aus der forstlichen Nutzung genommen. Darüber hinaus werden im Karten-Layer weitere ungenutzte Waldgebiete wie die Prozessschutzzone des Nationalparks Eifel und zwei größere aus der Nutzung genommene Gebiete eines privaten Naturschutzvereins bzw. eines Privatwaldbesitzers aufgeführt.