Darstellung der Losabgrenzungen der Laserbefliegung für die flächenhafte Aktualisierung von DGM und DOM aus durchgeführten Laserscanbefliegungen (Punktdichte 8 Punkte\m²) ab 2016.
Die amtlichen Hausumringe beschreiben georeferenzierte Umringpolygone von Gebäudegrundrissen und sind ebenso wie die amtlichen Hauskoordinaten ein Produkt des Liegenschaftskatasters. Da sie auf einer individuellen Vermessung vor Ort basieren, verfügen sie über eine hohe geometrische Genauigkeit und lassen sich ideal mit den amtlichen Hauskoordinaten kombinieren. Für eine hohe Aktualität und maximale Flächendeckung sorgen die regionalen Katasterbehörden in den Ländern.
Der Datensatz amtliche Hausumringe (HU-DE) enthält georeferenzierte Umringspolygone von Gebäudegrundrissen der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) bzw. der Digitalen Flurkarte (DFK) in Bayern, ohne Ausgestaltungsgeometrien, Dächer und unterirdische Gebäude. Neben der Geometrie besitzt jedes Objekt den Amtlichen Gemeindeschlüssel und Regionalschlüssel. Die Daten basieren auf einer individuellen Vermessung vor Ort, verfügen daher über eine hohe geometrische Genauigkeit.Sie lassen sich ideal mit dem Datensatz der amtliche Hauskoordinaten HK-DE kombinieren.
Die Daten sind urheberrechtlich geschützt. Die Daten werden Nutzungsberechtigten nach V GeoBund und V GeoLänder geldleistungsfrei zur Verfügung gestellt. Bitte informieren Sie sich unter nachfolgendem Link über die Details zu Nutzungsbedingungen und Quellenvermerk: https://gdz.bkg.bund.de/index.php/default/hinweise-zu-nutzungsbedingungen-und-quellenvermerken. Der Quellenvermerk ist zu beachten.
Dargestellt in diesem Datensatz sind die über Satellitendatenauswertung erkannten Nadelholzflächen, bei denen seit 2018 eine sehr starke Abnahme der Vitalität zu beobachten war und die deshalb mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit als Kalamitätsflächen gelten können. Des Weiteren enthalten die Daten zusammengefasst die Zeitschnitte dieser Vitalitätsabnahme im Nadelwald ("Schad_agg"). Diese sind in der Anwendung Waldinfo.NRW unter der Kartenebene "Kalamitätskarte" angezeigt. Folgendes ist bei dieser Zusammenfassung zu beachten: Wenn in den Karten der Vitalitätsabnahme im Nadelholz für eine Fläche zu verschiedenen Zeitpunkten unterschiedliche Schadstufen (z.B. Stufe 2 = deutlich sichtbare Schäden und Stufe 3 = abgestorben oder geräumt) klassifiziert wurden, ist das Aggregationsergebnis für die Kalamitätskarte die Schadstufe = 3. Eine Fläche wurde nur dann in die Kalamitätskarte übernommen, wenn sie mindestens 0,1 ha groß und mit einer bzw. mit beiden der oben genannten Schadstufen klassifiziert war. Das Datum der letzten Auswertung ist September 2022, alle Kalamitätsflächen, die danach aufgetreten sind, sind somit noch nicht berücksichtigt.
Dargestellt ist der Bestand an Verbissgutachten (ohne Gefährdungsgrad) inklusive Erstellungsjahr gemäß §22 Abs. 5 Landesjagdgetz. Dabei enthalten die grünen Bestände die aktuellen Verbissguten (nicht älter als 5 Jahre), die rot dargestellten Bestände enthalten Gutachten, die älter als 5 Jahre, noch nicht abgeschlossen sind oder storniert wurden. In blau gehalten sind Bestände, in denen aufgrund des geringen Waldanteils oder aus anderen Gründen keine Verbissgutachten erstellt werden. Die Verbissgutachten dienen dem berechtigten Anspruch der Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden und sind im regelmäßigen Turnus von drei bis fünf Jahren durch den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen zu erstellen. Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen führt diese hoheitliche Aufgabe für alle Waldbesitzarten auf Ebene der amtlichen Jagdbezirke aus. Die Vorgaben hierfür regelt der Erlass „Erstellung von Verbissgutachten“. Die Einzelergebnisse eines Jagdbezirkes werden dabei stets vertraulich behandelt und ausschließlich der Jagdgenossenschaft beziehungsweise den Eigenjagdbesitzenden, den zuständigen Forstbetriebsbeamtinnen und Forstbetriebsbeamten der Unteren Jagdbehörden übergeben. Die Herausgabe von Verbissgutachten kann beim zuständigen Regionalforstamt mit entsprechende Berechtigung erfragt werden.
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der (Stand 2011) rechtsverbindlichen Bebauungspläne (B-Pläne) der Kolpingstadt Kerpen nach §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB). Der Datenbestand enthält auch einige räumliche Geltungsbereiche der Durchführungspläne, die auf Grundlage des Aufbaugesetzes Nordrhein-Westfalen, welches vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erlassen wurde und auch heute noch die Rechtswirkung eines Bebauungsplanes entfaltet. Bei den Geltungsbereichen der Bebauungspläne der Kolpingstadt Kerpen handelt es sich im Allgemeinfall um Multipolygone, die zum Teil stark fragmentiert sind. Zu jedem dieser Polygone enthält der Datensatz einige beschreibende Sachattribute wie die Nummer und den Namen des B-Plans. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach einer formellen Änderung oder Aufhebung eines B-Plans oder nach Beschluss eines neuen B-Plans als Satzung. Die Geltungsbereichspolygone dienen nur der Übersicht und wurden dabei anhand der digitalen Planunterlagen (vektorielle CAD-Projektdatei und Rasterdokument des B-Plans) auf Basis digitaler Geobasidaten digitalisiert. Die Umringe sind weder flurstücksscharf, noch haben diese den Anspruch überschneidungsfrei und lückenlos zu sein. Im ersten Ansatz dienen sie nur der Übersicht und dem Zugriff auf das Plandokument. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Der Quellenvermerk ist stets und bei jedweder Art der Nutzung erforderlich und ist gemäß der Zugriffs und Anwendungseinschränkung auszugestalten. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die rechtsverbindlichen Bebauungspläne eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Nutzungsbedingungen: Die Bebauungsplanübersicht dient lediglich als Informationsgrundlage. Eine rechtssichere planungsrechtliche Auskunft kann nur anhand der Originalpläne von der zuständigen Sachbearbeiterin/ vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Stadtplanung der Kolpingstadt Kerpen erteilt werden. Es gilt das Urheberrecht sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen (Online-) Dienste und den dort abrufbaren Angebot.
Dieser Datensatz stellt die Verwaltungsgebiete 1:2 500 000 (VG2500) mit Stand 31.12. für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bereit. Der Datenbestand der Verwaltungsgebiete (VG) umfasst die Verwaltungseinheiten aller hierarchischen Verwaltungsebenen vom Staat bis zu den Kreisen mit den jeweiligen Verwaltungsgrenzen, statistischen Schlüsselzahlen, den Namen der Verwaltungseinheiten sowie der spezifischen Bezeichnungen der Verwaltungsebenen. Die Daten sind ebenenweise in Staat, Länder, Regierungsbezirke und Kreise gegliedert. Darüber hinaus liegen dem Datensatz Namen der nationalen Minderheiten bzw. regionalsprachliche Namen sowie Übersichten der Verwaltungseinheiten bei. Mit dem Stand 31.12. ist der Anschluss an die Bundesstatistik möglich.
Temporal reference of content:
since 01.10.2025 , currently up to date
Im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt. Es enthält die Daten der ehemals getrennten Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK), des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB) und des Grenznachweises. ALKIS® beinhaltet ein bundeseinheitliches, objektbasiertes Datenmodell indem die raumbezogenen (Karten-) und nicht raumbezogenen (Buch-) Daten systematisch verbunden und redundanzfrei gepflegt werden. Die Datenhaltung erfolgt mit Metadaten und Historienführung. Dem Nutzer steht ein bundeseinheitlich festgelegter ALKIS-Grunddatenbestand zur Verfügung. Dazu gehören: Flurstücke/Lage/Punkte, Tatsächliche Nutzung, Gebäude, Bauwerke/Einrichtungen/sonstige Anlagen, Bodenschätzung, Gesetzliche Festlegungen/Gebietseinheiten/Kataloge, Relief, Nutzerprofile, Migration und Eigentümer Angaben. Die Daten werden über die einheitliche Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS) in einem Nutzerbezogenem Bestandsdatenaktualisierungsverfahren (NBA-Verfahren) abgegeben.
Die Geobasisinformationen des ALKIS sind gebührenpflichtig und urheberrechtlich geschützt. Unbefugte Verbreitung und Vervielfältigung verstoßen gegen das Urheberrecht.
INSPIRE-Datensatz zum Thema Gebäude (Gebäude - 2D) aus ALKIS für das Bundesland Schleswig-Holstein. Die geometrischen Informationen können in den angebotenen Referenzsystemen visualisiert werden.