Hier wird das klassifizierte Gewässernetz nach dem Landeswassergesetz NRW abgebildet. Hierunter fallen nach §3(3) LWG NRW oberirdische Gewässer mit ständigem oder zeitweiligem Abfluss, die der Vorflut für Grundstücke mehrerer Eigentümer dienen. Die Gewässer werden von Unterhaltungspflichtigen (in der Regel Verbände) unterhalten. Die Daten werden bei Änderungen anlassbezogen und zeitnah fortgeführt.
Hier wird das klassifizierte Gewässernetz nach dem Landeswassergesetz NRW abgebildet. Hierunter fallen nach §3(3) LWG NRW oberirdische Gewässer mit ständigem oder zeitweiligem Abfluss, die der Vorflut für Grundstücke mehrerer Eigentümer dienen. Die Gewässer werden von Unterhaltungspflichtigen (in der Regel Verbände) unterhalten. Die Daten werden bei Änderungen anlassbezogen und zeitnah fortgeführt.
Der Datensatz beschreibt Notfallinformationspunkte. Wenn die Kreisleitstelle, z.B. aufgrund einer technischen Störung für Bürgerinnen und Bürger über die einheitliche Notrufnummer 112 nicht erreichbar ist oder wenn das Telekommunikationsnetz in Teilen des Kreises Wesel oder sogar dem gesamten Kreisgebiet ausfällt, stehen im Kreis Wesel sogenannte Notfallinformationspunkte (NIP) bereit, die im Bedarfsfall besetzt werden.
Hier wird das klassifizierte Gewässernetz nach dem Landeswassergesetz NRW im Kreis Kleve abgebildet. Hierunter fallen nach §3(3) LWG NRW oberirdische Gewässer mit ständigem oder zeitweiligem Abfluss, die der Vorflut für Grundstücke mehrerer Eigentümer dienen. Die Gewässer werden von Unterhaltungspflichtigen (in der Regel Verbände) unterhalten. Die Daten werden bei Änderungen anlassbezogen und zeitnah fortgeführt.
Ist eine Radtour im Kreis Viersen auf dem ausgeschilderten Radwandernetz mit einer PKW-Anreise verbunden, wird eine Auswahl an Parkmöglichkeiten nahe des Radnetzes angeboten. Die Auswahl kann kostenpflichtige sowie zeitlich begrenzte Parkplätze enthalten. Der Datensatz beinhaltet eine nahegelegene Adresse, die der Navigation dient. Das freiwillige Serviceangebot wird in unregelmäßigen Abständen oder nach Bedarf aktualisiert.
Die Stadtübersichtskarte Krefeld (StK50) zeigt das gesamte Stadtgebiet Krefeld. Sie dient der Übersicht oder als Grundlage für thematische Karten. Sie enthält in kartografisch generalisierter Form das Verkehrsnetz, die Bebauung und die Bodennutzung. Die Stadtübersichtskarte wird in unterschiedlicher Farbgestaltung (grau, light, farbig) aufbereitet. Sie ist eine für kleinere Maßstäbe überarbeitete Ausgabe der Stadtkarte Krefeld. Die Auswahl und Darstellung der Symbole und Beschriftungen in der Karte unterscheiden sich nach der Ausgabe.
Bereitgestellt werden die Streckenverläufe des Regionalen Radwegenetzes und deren Umsetzungspriorität. Dargestellt wird der „Radwegebedarfsplan 2019“ für ein regionales Alltagsradwegenetz in der Metropole Ruhr, kategorisiert nach Radschellverbindungen, Radhauptverbindungen und Radverbindungen und die Umsetzungspriorität der Verbindungen, gemäß politischem Beschluss der Verbandsversammlung des Regionalverband Ruhr (Drucksache 14/0568). Die Daten stellen eine Planungsgrundlage dar. An vielen Stellen existieren die dargestellten Strecken noch nicht oder in einem geringeren Ausbaustandard. Der Streckenverlauf kann sich wegen der laufenden Abstimmungen noch ändern. Da es sich um einen Bedarfsplan handelt, sind mit der dargestellten Führung keine konkreten Planungen verbunden.
Mit dem Klimafolgenanpassungskonzept wird das Ziel verfolgt, sich vor Ort auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels einzustellen. Im Ergebnis soll eine Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und der Erhalt der Funktionsfähigkeit städtischer Infrastrukturen sowie der urbanen Lebensqualität erreicht werden. Mit der Ausweisung der stadtklimarelevanten Grün- und Freiräume als Restriktionsflächen sind folgende Zielsetzungen zur Abwägung verbunden: - Flächen erhalten, untereinander vernetzen - Parkartige Strukturen erhalten / verbessern - Übergang zum bebauten Bereich durchlässig gestalten
Die Daten stellen die Standorte von genehmigungspflichtigen Mobilfunkanlagen bzw. Funkmasten in der Stadt Krefeld dar. Jeder Datensatz enthält die Standortbescheinigungsnummer der Bundesnetzagentur. Funkanlagen müssen die Anforderungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen nach BEMFV erfüllen, sofern ihre Sendeleistung über bestimmten Grenzwerten liegen. Stadtintern werden noch weitere Daten zu Mobilfunkanlagen geführt, z. B. der Zustand der Anlage (Geplant, In Betrieb, etc.) oder der Standorttyp (Mast, Dach-Standort, etc.). Die öffentlichen Daten beinhalten als Attribut lediglich die Standortbescheinigungsnummer.
Dieser Datensatz enthält das systematische Raster (Koordinatengitter) mit der Kachelgröße 1km x 1km für den Bereich der Kreise Kleve, Viersen und Wesel, sowie für die Stadt Krefeld. Das Bezugssystem (Koordinatensystem) dieses Gitters ist ETRS 89/UTM. Die Gitternetzlinien stellen zu Übersichtszwecken glatte Koordinatenwerte dar. Die senkrechten Linien stellen die Ostwerte und die waagerechten Linien die Nordwerte der Koordinaten dar. Mit Hilfe dieses Gitters lassen sich in einer Karte Koordinaten abgreifen. Die Koordinaten der unteren linken Ecke jedes Gitters (Kachel) ergeben immer die Bezeichnung des Gitters.