Dieser Dienst stellt landesweit die Gitterlinien, Kachelnamen und Angaben zur Aktualität der Bearbeitungskacheln der Digitalen Topographischen Karten (DTK10-100) in 5 km x 5 km Quadraten zur Verfügung. Die Topographischen Inhalte der DTK10, DTK25, DTK50 und DTK100 entstehen durch unterschiedliche Ableitungen aus dem Basis-DLM. Die Aktualitätsstände der, einer DTK zu Grunde liegenden Geobasisdaten (DOP, Basis-DLM), d.h. ihr Entstehungs- oder Fortführungsstand werden durch vier Zeitpunkte für jede Kachel in der Attributtabelle angegeben: Bildflug = Datum der Befliegung zur Grundaktualisierung des Basis-DLM; Topographie = Datum der Topographischen Grundaktualisierung des Basis-DLM; Spitzenaktualität = Datum der Topographischen Spitzenaktualisierung des Basis-DLM ; RD_Herstellung = Datum der Erzeugung der Rasterdaten.
Dieser INSPIRE-Downloaddienst stellt die für das INSPIRE-Thema Geologie aufbereiteten Daten des Informationssystems Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:100.000 [IS GK 100] bereit. Die Karte zeigt landesweit die Verbreitung der Gesteine in den Themenlayern Geologische Schichten und Tektonische Verwerfungen.
Der Kartierungskorridor (erweiterte Kartierung) zeigt den Kartierungsumfang der erweiterten Lärmkartierung aller Eisenbahnen des Bundes (EdB) der Runde 4 der Umgebungslärmkartierung, der nicht nach den Maßgaben der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) kartierungspflichtig ist.
Der Kartierungskorridor zeigt den Kartierungsumfang gemäß der Umgebungslärmrichtlinie (ULR) der Runde 4 für Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr.
Die Karte zeigt die Standorte von DachflächenFotovoltaikanlagen in NRW Im Download wird ebenfalls ein Datensatz für die gesamten Fotovoltaikanlagen (Dach- und Freifläache) angeboten.
Der Karten-Layer Naturschutzgebiete kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der Naturschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen an. Gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) "rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist." Ihre Ausweisung erfolgt in der Regel durch die Höheren Naturschutzbehörden bei den Regierungspräsidien, gelegentlich auch durch die Obersten und Unteren Naturschutzbehörden der Länder per Erlass oder Rechtsverordnung. Aus raumordnerischer Sicht kommt dem Naturschutz in diesen Gebieten eine Vorrangfunktion zu. Sie bilden neben den Nationalparken bedeutsame Flächen zur Erhaltung der Biodiversität in Deutschland.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer Vogelschutzgebiete kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der Vogelschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen. Diese Vogelschutzgebiete sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (EU), die zum Schutz von Vogelarten gemäß der Vogelschutz-Richtlinie für das Netz NATURA 2000 gemeldet wurden. Im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) sind ausgewählte Vogelarten aufgeführt, für die besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen (vgl. Art. 4 (1) VS-Richtlinie). Darüber hinaus sind auch für alle Zugvogelarten und deren Brut-, Mauser-, Überwinterungs- und Rastgebiete bei der Wanderung entsprechende Schutzgebiete auszuweisen.
Im Jahr 1971 wurden die ersten Naturwaldzellen in Nordrhein-Westfalen ausgewiesen: Sie sollen "Urwälder" von morgen werden. Etwa 80 Prozent der vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten im Wald sind auf Tot- und Altholz angewiesen. In der sich selbst überlassenen Naturwaldzelle wo alles absterbende und abgestorbene Holz im Wald verbleibt, boomt ihre Populationsdichte. In Naturwaldzellen sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können.