Der WMS LINFOS NRW umfasst wesentliche Inhalte der Landschaftsinformationssammlung (LINFOS) NRW wie naturschutzfachliche Grundlagendaten, Alleen und Schutzgebiete, etc..
Der Landschaftsplan stellt die Ziele des Naturschutzes und die Maßnahmen zur Pflege der Landschaft dar. Mit dem Plan sind Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmale ausgewiesen. Darüber hinaus setzt er Zweckbestimmungen für Brachflächen fest (z.B. natürliche Entwicklung) und nimmt Einfluss auf die forstliche Bewirtschaftung (Kahlschlagsbegrenzungen, Baumartenauswahl). Er enthält schließlich einen Katalog von Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Anlage, Wiederherstellung oder Pflege naturnaher Lebensräume, die Anpflanzung von Feldgehölzen, Baumreihen, Alleen, Pflegemaßnahmen und auch die Ausstattung der Landschaft mit Wanderwegen.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
In der Verwaltungskarte Nordrhein-Westfalen 1 : 250 000 (NRW250VK) wird die Verwaltungs- und die wesentliche Siedlungsstruktur dargestellt. In der Karte werden Verwaltungsgrenzen sowie die unterschiedlichen Regierungsbezirke farblich hervorgehoben. Das Kartenwerk wird aus dem Digitalen Landschaftsmodell 1 : 1 000 000 (DLM1000) des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie abgeleitet, welches allerdings für die Zwecke der Übersichtskarte im Straßen-, Gewässer- und Siedlungsbereich ausgedünnt wurde.
Dieser Dienst enthält straßenverkehrsrechtlich genehmigte Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland im Stadtgebiet. Autobahnen und überörtliche Verbindungen sind nicht erfasst, da diese nicht in der Gebietshoheit der Stadt Köln liegen. Die Baustellen werden hier als Punkt auf der Karte dargestellt, die tatsächliche Inanspruchnahme umfasst allerdings anliegende Strecken und Flächen, die sich im Genehmigungszeitraum ändern können. Dem Bauunternehmen ist oftmals freigestellt innerhalb des Genehmigungszeitraumes in unterschiedlichen Bauphasen die Arbeiten auszuführen. Insofern ist der hier dargestellte Genehmigungszeitraum auch nicht zwingend der Ausführungszeitraum.
Aktuelle Adressen der Stadt Aachen dargestellt durch eine Punktkoordinate, Zoombegrenzung: unter einem Maßstab von 1:2000 sichtbar; Gebäude werden über Adressen verschlüsselt und lokalisiert. Der Aufbau der Gebäudeadressen basiert auf einer Empfehlung des Deutschen Städtetages. Adressen sind die einzigen Ortsangaben, anhand derer sich jedermann leicht orientieren kann, die amtlich vergeben werden, die in der Örtlichkeit angebracht und in Kartenwerken nachgewiesen werden. Von der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Verwaltung werden allein sie zur Identifizierung von Gebäuden verwendet. Die Schlüsselsystematik der Adressen der Stadt Aachen setzt sich zusammen aus – Straßenschlüssel, Strassenname, Hausnummer, Hausnummernzusatz, Adresse, PLZ, Rechtswert, Hochwert. Die Attribute Hochwert und Rechtswert sind in WGS84. Jede Adresse verfügt über eine Punktkoordinate. Bezugsystem ETRS 1989 / UTM Zone 32N, EPSG:25832. Lagegenauigkeit +- 1m.
Im WMS NW HW21 DOP stellt Geobasis NRW besondere DOP nach den verheerenden Unwetterereignissen 2021 zur Verfügung. Die Orthophotos dienen einer Dokumentation der verursachten Schäden, die nicht nur kurzfristig nach den Ereignissen sondern auch langfristig noch erkennbar sind. Dieser Dienst beinhaltet bedarfsgerecht erfasste Orthophotos. Diese wurden den Bedarf gemeldeten Kommunen unmittelbar nach Fertigstellung der Produktion zur Nutzung übermittelt, genügen allerdings dem Qualitätsanspruch des Amtlichen Vermessungswesens nicht vollumfänglich. In Abstimmung mit den Kommunen konnten vier Gebiete in NRW definiert werden, für welche eine Befliegung im Frühjahr 2022 für notwendig erachtet wurde. Hier beauftragte Geobasis NRW Sonderbildflüge, die im Februar und April diesen Jahres erfolgreich stattfanden. Durch die unbelaubte Vegetation zu dieser Jahreszeit eignet sich dieser Zeitpunkt besonders gut, um die Schäden mittels Luftbilddaten zu begutachten.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden mehrere Änderungen durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.
Dieser Dienst stellt die Rasterdaten der Regionalpläne der sechs Planungsgebiete des Landes NRW sowie des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der sechs dadurch verbundenen Städte im Kern-Ruhrgebiet dar. Die Regionalpläne konkretisieren die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans NRW für die einzelnen regionalen Teilräume/Planungsgebiete in NRW. Die Regionalpläne legen die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung zeichnerisch und in einem Textteil fest. Die zeichnerischen Festlegungen der Regionalpläne werden auf Basis einer Karte im Maßstab 1:50.000 erstellt. Sie sind dementsprechend nicht an Parzellen orientiert, sondern geben eine eher grobe Festlegung der Flächen wieder. Der RFNP basiert auf den Flächennutzungsplänen im Maßstab 1:10.000, stellt aber die Raumkategorien der Regionalplanung dar. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden können. Rechtswirksam ist allein die vom jeweiligen Regionalrat beschlossene zeichnerische Festlegung (Plandarstellung des jeweiligen Niederlegungsexemplars im Maßstab 1:50.000). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der Gesamtschau für das Land Nordrhein-Westfalen wurde die Darstellung der Daten außerdem vereinheitlicht. Sie kann daher von der einzelnen Darstellung im jeweils rechtsgültigen Regionalplan abweichen.
Das Produkt "Landbedeckung" wird flächendeckend und überschneidungsfrei für Nordrhein-Westfalen bereitgestellt. Die Landbedeckung basiert auf dem Datenmodell der AdV, in dem 15 Landbedeckungsklassen (z.B. Hochbau, Tiefbau, Vegetation und Gewässer) als Grunddatenbestand festgelegt sind. In Nordrhein-Westfalen sind 3 dieser Klassen ("Festgestein", "Meer" und "Eis") allerdings grundsätzlich nicht vorzufinden. Die Ableitung der Landbedeckung erfolgt auf Grundlage einer kombinierten Bildanalyse der Sentinel-2 Satellitendaten des Erdbeobachtungsprogramms Copernicus der ESA sowie der landesweit für NRW verfügbaren digitalen Orthophotos (DOP). Zudem werden weitere Geobasisdaten in Form von ALKIS-Daten des Sekundärdatenbestands und das normalisierte digitale Oberflächenmodell (nDOM) verwendet. Über GetFeatureInfo (Sachdatenabfrage) kann der Aktualitätsstand der Eingangsdaten (jüngstes und ältestes Aufnahmedatum der verwendeten Fernerkundungsdaten), die Art der Erhebung (Automatische Analyse Fernerkundung), die geometrische Genauigkeit (Zielgenauigkeit entspricht 1 bis 2 m), die Art der Richtigkeit (Konsumentengenauigkeit bzw. Nutzergenauigkeit) und der Wert der Richtigkeit (in Prozent) abgefragt werden. Für Hochbau gilt bei der Ableitung der Landbedeckung eine Mindesterfassungsgröße von 10m2. Bei allen anderen Landbedeckungsklassen werden Objekte ab einer Größe von 100m2 ausgewiesen.
Die Daten der Landbedeckung können unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 genutzt werden. Dabei ist folgender Quellenvermerk anzugeben: "Enthält modifizierte Copernicus Sentinel-2 Daten [2023], verarbeitet durch Geobasis NRW; dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0); https://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_landbedeckung."
Unmittelbar nach der Besetzung der linksrheinischen Gebiete durch französische Revolutionsheere im Jahre 1794 wurde eine topographische Aufnahme dieser Gebiete durch französische Ingenieuroffiziere unter der Leitung des Obersten Jean Joseph Tranchot in Angriff genommen. Als Grundlage für diese Arbeiten legte Tranchot 1801/09 ein Dreiecksnetz über das Gebiet westlich des Rheins. Nach den Feldaufnahmeblättern wurden die eigentlichen Kartenblätter mehrfarbig im Maßstab 1:20.000 gezeichnet. Der Befreiungskrieg (1813 bis 1815) machte den topographischen Aufnahmearbeiten durch die französischen Offiziere ein Ende. Durch den Wiener Kongress (1814 bis 1815) und einige Folgeverträge wurden die Rheinlande und Westfalen dem Königreich Preußen zugeschrieben. Ab 1817 führten preußische Offiziere unter der Leitung des Generalmajors Friedrich Karl Ferdinand Freiherr v. Müffling die Aufnahme der linksrheinischen Gebiete fort und dehnten sie nach Osten weiter aus. Die von den preußischen Offizieren aufgenommenen Kartenblätter unterscheiden sich allerdings deutlich von den französischen Blättern, da sie nicht deren Feinheit und Detailreichtum besitzen. Beide Kartenaufnahmen der Rheinlande durch Tranchot und durch von Müffling waren ausschließlich der militärischen Nutzung vorbehalten und sollten zur Ableitung von Generalstabskarten dienen. 127 Blätter mit einem Kartenbildformat von 50 cm x 50 cm, 21 Blätter mit einem Kartenbildformat von 47 cm x 45 cm und 23 Kartenblätter in Sonderformaten entfallen auf das Gebiet Nordrhein-Westfalens. - Stand: 06.06.2012
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.