Temporal reference of content:
since 01.01.1997 , current actuality unknown
Hinweis: Seit Dezember 2o25 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte, des ehemaligen Liegenschaftsbuches und des Grenznachweises in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens (siehe Verweis). Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Daneben gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische zusätzliche Daten. Dieser Datensatz enthält folgende Verwaltungsgrenzen: Landesgrenze, Bezirke, Stadtteile, Ortsteile, Gemarkungen und Bruttobaublöcke.
Die Gutachterausschüsse erfassen in ihren Kaufpreissammlungen die für die Wertermittlung erforderlichen Daten. Diese Sammlungen werden bestückt mit Daten aus allen Urkunden zur Übertragung von Eigentum an Grundstücken oder zur Bestellung von Erbbaurechten, die von beurkundenden Stellen in Abschrift übersandt werden, sowie Daten aufgrund ergänzender Erhebungen der Gutachterausschüsse bei Sachverständigen und Personen, die Grundstücksangaben machen können. Mithilfe dieser Datengrundlage und des daraus resultierenden Berichtswesens der Gutachterausschüsse (zu den Grundstücksmarktteilen Baulandpreise, durchschnittliche Angaben für unbebaute Grundstücke, Einfamilienhäuser und Wohnungs-/Teileigentum, Liegenschaftszinssätze sowie Umsatzzahlen und Preisentwicklungen) ergeben sich die vorliegenden Grundstücksmarktdaten. Diese dienen der Erstellung des Grundstücksmarktbericht Nordrhein-Westfalen und der Ableitung der darin veröffentlichten generalisierten Angaben zum Grundstücksmarkt in Nordrhein-Westfalen. Neben der Bereitstellung der aktuellen Daten werden auch die Angaben der vorangegangenen Jahre ab dem Jahr 2020 angeboten.
Diese Daten stehen unter der „Datenlizenz Deutschland –Zero – Version 2.0“ (dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Der Lizenztext ist unter www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 einsehbar. Haftungsbeschränkung: Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Temporal reference of content:
01.01.2011 until 01.01.2026
BORIS-NRW ist das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Immobilienmarkt in Nordrhein-Westfalen.
Für die über BORIS-NRW bereitgestellten Daten gilt die „Datenlizenz Deutschland –Zero – Version 2.0“ (dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Der Lizenztext ist unter www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 einsehbar.
Temporal reference of content:
01.01.1990 until 31.12.2025
In den nachfolgenden Tabellenblättern sind die Leistung und der Ertrag von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen in NRW, aufgeschlüsselt nach den Gebäudekategorien aufgeführt. Für den Bestand liegt dies als Zeitreihe von 1990 bis zum letzten vollendeten Jahr vor und für das Potenzial liegen die Ergebnisse der LANUK Potenzialstudie Stand März 2025 vor. Für die Bestandszeitreihe wurden die Standortdaten von PV-Dach-Anlagen des öffentlichen Marktstammdatenregisters mit eigenen standortschärferen Datensätzen ergänzt und dann mit den Gebäude- und Flurstück-Grundrissen der Geobasis NRW verschnitten. Anhand der vorliegenden Einordnung der Grundrisse in Nutzungskategorien wurden die PV-Anlagen somit in Kategorien eingeordnet.
Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung werden Wasserschutzgebiete festgesetzt. Für die in NRW meist unterirdisch gewonnenen Wässer werden Grundwasserschutzgebiete, ansonsten Trinkwassertalsperrenschutzgebiete abgegrenzt. Wasserschutzgebiete sind in Zonen untergliedert. In diesem Kartenlayer werden die festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete dargestellt. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung werden Wasserschutzgebiete festgesetzt. Für die in NRW meist unterirdisch gewonnenen Wässer werden Grundwasserschutzgebiete, ansonsten Trinkwassertalsperrenschutzgebiete abgegrenzt. Wasserschutzgebiete sind in Zonen untergliedert. In diesem Kartenlayer werden die geplanten Trinkwasserschutzgebiete dargestellt. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Heilwasser zählt zu den klassischen Naturheilmitteln. Es entstammt unterirdischen Wasservorkommen und weist je nach Herkunft einen natürlichen Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen auf. Durch Festsetzungen von Heilquellenschutzgebieten sollen staatlich anerkannte Heilquellen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge werden qualitative Schutzzonen ausgewiesen. Üblicherweise erfolgt eine Untergliederung in die Zonen I-III, wie bei Trinkwasserschutzgebieten. Bei älteren Schutzgebieten finden sich auch Zonen IV und V. In diesem Kartenlayer werden die geplanten Heilquellenschutzgebiete dargestellt. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Heilwasser zählt zu den klassischen Naturheilmitteln. Es entstammt unterirdischen Wasservorkommen und weist je nach Herkunft einen natürlichen Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen auf. Durch Festsetzungen von Heilquellenschutzgebieten sollen staatlich anerkannte Heilquellen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge werden qualitative Schutzzonen ausgewiesen. Üblicherweise erfolgt eine Untergliederung in die Zonen I-III, wie bei Trinkwasserschutzgebieten. Bei älteren Schutzgebieten finden sich auch Zonen IV und V. In diesem Kartenlayer werden die festgesetzten Heilquellenschutzgebiete dargestellt. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.