Dieser WFS-Dienst enthält die Aufteilung des Kreises Viersen in über 130 Jagdbezirke, um z.B. bei einem Wildunfall den zuständigen Jäger/Jagdpächter zu ermitteln. Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt. Der WFS ist tagesaktuell.
Dieser Karten-Layer beinhaltet die Darstellung der Zuständigkeitsbereiche der 14 Regionalforstämter, des Nationalparkforstamtes und des Lehr- und Versuchsforstamtes Arnsberger Wald. Diese decken hoheitlich die gesamte Landesfläche von Nordrhein-Westfalen ab.
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