Die Inventarisierung der Lichtzeichenanlagen beinhaltet neben dem Standort die Art (Befestigung), die Höhe sowie die Erfassungsgenauigkeit. Alle Lichtzeichenanlagen sind -soweit vorhanden- über IDs mit ihren Masten verknüpft.
Nahverkehrsplan Bottrop (grafische Darstellung) Lage und Verlauf der Buslinien und SPNV-Linien (SchienengebundenerPersonenNahVerKehr) sowie Lage und Namen der Bushaltestellen und Lage der Haltepunkte des SPNV im Bottroper Stadtgebiet
Lage der Straßen, die als Fahrradstraßen, Tempo-Zonen oder verkehrsberuhigte Bereiche (325er_Bereiche) angeordnet sind und Lage der Flächen, die von diesen erschlossen sind.
Lage und Größe der Ablösungszonen im Stadtgebiet gemäß der Stellplatzablösungssatzung der Stadt Bottrop mit Angabe der Höhe der Ablösungssumme der jeweilige Ablösungszone.
Die Inventarisierung der Masten von Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen und Beleuchtungen beinhalten neben dem Standort (Fußpunktkoordinaten) die Erfassungsgenauigkeit. Jeder Mast hat eine eindeutige MastID, über die er mit den anderen erfassten Objekten (Lichtzeichengeber, Verkehrszeichen und Beleuchtungen) verknüpft werden kann.
Der Nahverkehrsplan für den Kreis Kleve verpflichtet den Kreis Kleve, ein fortschreibungsfähiges Haltestellenkatasters mit dem Ziel der Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bis zum 01.01.2022 zu erstellen. Die gesetzliche Grundlage für die Aufnahme in den Nahverkehrsplan ergibt sich aus § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz. Dies hier abgebildete Haltestellenkataster stellt die vorhandenen Haltestellen ohne Nachweis der Klassifizierung dar.