Das Thema Bewohnerparken beinhaltet die flächenförmige Abgrenzung von Antragsbereichen und Parkbereichen. Antragsbereiche sind die Bereiche in denen Anwohnerinnen und Anwohner, unter den entsprechenden Voraussetzungen, einen Antrag auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises stellen können. Parkbereiche sind die Bereiche in denen Bewohnerinnen und Bewohner mit Bewohnerparkausweis der jeweiligen Parkzone, auf den für das Parken vorgesehenen Flächen, parken dürfen.
Verkehrszelle oder Verkehrsbezirk bezeichnet in der Verkehrsplanung einen räumlich abgegrenzten Teil eines Untersuchungsgebietes oder Planungsgebietes, der als Bezugseinheit bei der Verkehrsanalyse und Verkehrsprognose dient.