Der Darstellungsdienst visualisiert die 4 Objektbereiche des Basis - DLM im Maßstabsbereich von 1:1000 bis 1:25000 mit Hilfe der nachfolgenden Gruppenlayer: Tatsächliche Nutzung, Bauwerke und Einrichtungen, Relief, Gesetzliche Festlegungen – Gebietseinheiten - Kataloge Der Darstellungsdienst beruht auf der ATKIS NOrA Datenhaltung. Der Dienst liefert keine amtliche Darstellung nach AdV-Vorschrift.
Digitale Orthophotos (DOP) werden in 1x1 km Kacheln aus den bei den Bildflügen entstandenen Luftbildern produziert. Dieser Dienst stellt den Fortschritt der DOP Prozessierung der zuletzt durchgeführten Bildflüge eines Bildflugjahres dar. Die Kachelnummer, welche sich aus den GK-Koordinaten der linken unteren Blattecke zusammensetzt, wird ab einem Maßstab von ca. 1:70000 dargestellt. Das Bildflugdatum der entsprechenden Kachel wird zusätzlich ab einem Maßstab ab ca. 1:50000 sichtbar. Über GetFeatureInfo können Kachelnummer und Bildflugdatum sowie Kamera, Linse, Flughöhe, Filmmaterial, Standardbodenauflösung, Höhenmodell und Farbtiefe in allen Maßstabsbereichen abgerufen werden.
Digitale Orthophotos (DOP) mit 10 cm Bodenauflösung werden in 1x1 km Kacheln aus den bei den Bildflügen entstandenen Luftbildern produziert. Dieser Dienst stellt den Fortschritt der DOP Prozessierung der zuletzt durchgeführten Bildflüge eines Bildflugjahres dar. Die Kachelnummer, welche sich aus den GK-Koordinaten der linken unteren Blattecke zusammensetzt, wird ab einem Maßstab von ca. 1:70000 dargestellt. Das Bildflugdatum der entsprechenden Kachel wird zusätzlich ab einem Maßstab ab ca. 1:50000 sichtbar. Über GetFeatureInfo können Kachelnummer und Bildflugdatum sowie Kamera, Linse, Flughöhe, Filmmaterial, Standardbodenauflösung, Höhenmodell und Farbtiefe in allen Maßstabsbereichen abgerufen werden.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.