Dieser Datensatz enthält die vereinfachten Umringe und die minimal umgebenden Rechtecke (Bounding Box) um das Land NRW. Grundlage sind die Außengrenzen von NRW. Da die zugrundeliegenden Daten einen sehr hohen Detailgrad haben, und die Punktmenge für viele weitere Anwendungen zu hoch ist, werden die Daten über einen Douglas-Peucker-Filter mit einer Toleranz von 20m generalisiert (vereinfacht) und anschließend als OGC WKT String in Textdateien ausgegeben. Diese Textdatei liegt jeweils sowohl in EPSG:4326 (WGS 84) als auch in EPSG:25832 (UTM-32N auf ETRS) vor.
Reich bebildert und mit einem erdgeschichtlichen Überblick versehen, bietet das Faltblatt Informationen über Lebens-, Umwelt- und Klimafaktoren ausgesuchter Erdzeitalter. Es beschreibt weiterhin die Gesteine, die sich unter den jeweiligen Klimabedingungen in Nordrhein-Westfalen gebildet haben. Das analoge Faltblatt ist weiterhin als kostenpflichtige Sonderveröffentlichung lieferbar. Für eine zeitgemäße und kostenfreie digitale Veröffentlichung wurde es ersetzt durch das Poster „Erdgeschichte im Überblick".
Das umweltsensible Dauergrünland umfasst Dauergrünland, das am 01.01.2015 als Dauergrünland in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) und Vogelschutz-Gebieten (VSG-Gebieten) bestand. Auf umweltsensiblem Dauergrünland gilt ein absolutes Umwandlungs- und Umbruchverbot. Der aktuelle Datenbestand ist statisch und wird bei Bedarf abgerufen. Im WMS-Dienst "WMS Landwirtschaftskammer NRW, EU-Förderung" wird dieser Datensatz als Layer unterhalb eines Maßstabs von 1:18.100 angezeigt.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Der Atom-Feed LINFOS NRW umfasst wesentliche Inhalte der Landschaftsinformationssammlung (LINFOS) NRW wie naturschutzfachliche Grundlagendaten, Alleen und Schutzgebiete, etc. zum Download
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Nach § 15 a Abs. 2 des Landschaftsgesetzes NRW enthält der Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege eine Bestandsaufnahme und eine Beurteilung des Zustandes von Natur und Landschaft. Daraus herzuleiten sind Leitbilder und Empfehlungen zur Sicherung, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, insbesondere auch für einen Biotopverbund. Als eine räumliche Bezugsbasis auf der Ebene des Fachbeitrages wird dafür eine flächendeckende landschaftsräumliche Gliederung in der Form von Landschaftsräumen vorgenommen. Die Abgrenzung bezieht sich auf natürliche Gegebenheit wie sie der Naturräumlichen- Gliederung zu Grunde liegen und berücksichtigt darüber hinaus die aktuellen Nutzungsstrukturen – Infrastruktur, bauliche Nutzung, Forst und Landwirtschaft. In einem „Landschaftsraum- Dokument“ werden die natürliche, kulturellen Ausstattung und das Landschaftsbild des Raums sowie dessen bisherige Entwicklung beschrieben. In einem Leitbild wird eine aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege günstige, möglichst konfliktarme Weiterentwicklung des Landschaftsraums beschrieben, Ziele und konkrete Maßnahmen zur Erreichung eines dem Leitbild nahekommen Zustandes formuliert. Die Leitbilder sowie konkreten Ziele und Maßnahmenvorschläge zu den Landschaftsräumen sind eine Grundlage zur Formulierung und räumliche Darstellung von Entwicklungszielen im Regionalplan (Landschaftsrahmenplan) und in den Landschaftsplänen.
TIM-online ist eine Internet-Anwendung des Landes Nordrhein-Westfalen für die Meldung von Abweichungen zwischen präsentierter digitaler Kartendarstellung und der Örtlichkeit sowie zur Darstellung der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung NRW über sogenannte WebMapServices (WMS).
Bei der Nutzung ist zwischen der Nutzung der eigentlichen Anwendung TIM- und der Nutzung der mit Hilfe der Anwendung dargestellten Daten zu unterscheiden: Die Nutzung der Anwendung ist kostenfrei. Über TIM-online ist die Darstellung beliebiger WebMapServices möglich. Daher kann keine generelle Aussage über die Zulässigkeit bestimmter Nutzungen und eine Kostenpflicht getroffen werden. Es liegt im Verantwortungsbereich der Nutzer, sich über die Zulässigkeit der jeweiligen Nutzung zu vergewissern. Über die Nutzungsbedingungen sowie über eventuell anfallende Kosten informieren die Eigenschaften (Capabilities-XML-Dokument) des jeweiligen Dienstes. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder Dienste mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche auf Grund einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Schonbezirke werden als ordnungsbehördliche Verordnung durch die Bezirksregierung ausgewiesen. Ein Fischschonbezirk kann festgesetzt werden für Gewässer oder Gewässerteile, die für die Erhaltung des Fischbestandes in seiner Gesamtheit oder für bestimmte Fischarten, Neunaugen, zehnfüßige Krebse oder Muscheln von besonderer Bedeutung sind. Es können auch Gewässer oder Gewässerteile, die besonders geeignete Laich- und Aufwuchsplätze für Fische sind, als Laichschonbezirk ausgewiesen werden. Ferner besteht die Möglichkeit, als ordnungsbehördliche Verordnung auch Gewässerteile, die als Winterlager für Fische besonders geeignet sind, als Fischschonbezirk auszuweisen.
Im Jahr 1971 wurden die ersten Naturwaldzellen in Nordrhein-Westfalen ausgewiesen: Sie sollen "Urwälder" von morgen werden. Etwa 80 Prozent der vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten im Wald sind auf Tot- und Altholz angewiesen. In der sich selbst überlassenen Naturwaldzelle wo alles absterbende und abgestorbene Holz im Wald verbleibt, boomt ihre Populationsdichte. In Naturwaldzellen sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können.
Da die Abflusskenngrößen MNQ und MQ nur punktuell an den Pegeln und nicht flächendeckend für NRW vorliegen, wurden mit Hilfe eines Regionalisierungsverfahrens die Kennwerte MNQ und MQ aus Pegeldaten abgeleitet. Die Regionalisierung der Abflusskenngrößen wurde für jeden Knotenpunkt im Gewässernetz der Gewässerstationierungskarte NRW, Auflage 3C (GSK3C) mit ca. 22.000 verfeinerten Teilgebieten realisiert. Für die Bewertung von Einleitungen ist ein maßgebender Abfluss erforderlich. Gewässerkundliche Auswertungen des LANUK von Abflussreihen an 72 Pegeln unterschiedlicher Einzugsgebiete und Lagen in NRW ergaben, dass die Größe Q183 (= 50 Perzentil des Abflusses) den maßgebenden Abfluss hierfür zutreffend abbildet. Aktuell liegen jedoch auch die Daten zu Q183 nicht flächendeckend vor. Daher kann, sofern für die zu betrachtende Einleitungsstelle keine repräsentativen Pegeldaten für Q183 vorliegen, basierend auf o.a. Auswertung ersatzweise mit dem ermittelten 0,5 MQ gerechnet werden. Zu beachten ist, dass im Rahmen der Regionalisierung bei Gewässerverzweigungen keine Aufteilung des Abflusses erfolgt ist. Unter Ausleitung wird eine Gewässerverzweigung verstanden, die in das gleiche Gewässer (identische Gewässerkennzahl) wieder einmündet. Eine Bifurkation dagegen ist eine Gewässerverzweigung, die in anderes Gewässer (abweichende Gewässerkennzahl) einleitet. Umstellung auf GSK3E: Für die Umstellung auf die Gewässerstationierungskarte 3E erfolgte keine Neuberechnung der Kennwerte, sondern es wurden lediglich die Kennwerte aus der Erstberechnung auf die Gewässergeometrien der GSK3E übertragen. Übertragen wurden nur die Angaben zu den Spenden. Die Abflusskennwerte zu MQ und MNQ wurden dann auf Basis der übertragenen Spenden und Einzugsgebietsgrößen der GSK3E neu ermittelt. Übertragen wurden die Spendenwerte auf Basis der GSK3C auf die zugehörigen Gewässerabschnitte der Basiseinzugsgebiete der GSK3E. Sofern der Gewässerabschnitt der GSK3E in der GSK3C schon vorhanden war, wurde die Spendenangabe geometrisch übertragen. War der Gewässerabschnitt der GSK3E in der GSK3C noch nicht vorhanden, wurde die Spendenangabe räumlich vom nächstgelegenen Gewässer übertragen. Für die Fließgewässer der GSK3E liegen nun für NRW für alle Gewässerabschnitte Angaben zu MQ vor. Für MNQ liegen nur Angaben für die Gewässer vor, die auch bereits in der GSK3C vorhanden waren, hier wurde auf eine räumliche Übertragung verzichtet. Die Angaben zu MQ bzw. MNQ weichen aber zum Teil von den Werten der GSK3C ab, da sich Einzugsgebietsgrößen auf Basis der GSK3E geändert haben. Wie in der Modellierung auf Basis der GSK3C bleiben Gewässerverzweigungen (Ausleitungsstrecken, Bifurkationen) unberücksichtigt. Q183 (= 50 Perzentil des Abflusses) wird wie bisher ersatzweise mit 0,5 MQ angesetzt, da wo keine Pegeldaten zurückgegriffen werden kann.