Bodenfunktionskarten beschreiben den Ist-Zustand des Bodens und dienen den Behörden wie auch externen Planern als grundsätzliche Bewertungsgrundlage. Sie zeigen Bodenbereiche auf, die auf Grund Ihrer Seltenheit, Ihrer natürlichen Bodenfruchtbarkeit oder Ihrer Stellung im Gesamtgefüge des Naturhaushaltes besonders schützenswert sind und stellen darüber hinaus die unterschiedlichen Bodenfunktionen dar. Die Bodenfunktionskarte, deren Erstellung im Dezember 2017 abgeschlossen wurde, dient als Leitinstrument der Identifikation und dem Schutz schützenswerter Böden. Ziel ist der sparsame und schonende Umgang mit der endlichen Ressource. Anwendung findet die Bodenfunktionskarte daher unter anderem im Bereich kommunaler Planungsprozesse wie bei der Bewertung von Eingriffen.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Kreis Recklinghausen“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Das Topographische Landeskartenwerk 1:25 000 für Niedersachsen wird auch in Form von Rasterdaten angeboten, diese sind Bestandteil der ATKIS-Geobasisdaten. Die Rasterdaten liegen in der Standardauflösung von 200 Linien pro cm vor (508 dpi). Rasterdaten werden entweder durch Scannen analoger topographischer Karten (in alter Kartengrafik) oder durch die Ableitung (Signaturierung) aus Digitalen Landschaftsmodellen (in neuer Kartengrafik) erzeugt und im rechtwinklig-ebenen Gauß-Krüger-Koordinatensystem georeferenziert. Jedem Bildpunkt (Pixel) ist dabei ein Rechts- und ein Hochwert zugeordnet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Digitale Orthophotos (DOP) sind hochauflösende, verzerrungsfreie Abbildungen der Erdoberfläche. Seit 2001 werden sie durch ein rechnergestütztes Entzerrungsverfahren mit einer geometrischen Genauigkeit von etwa +/- 0,4 m aus Luftbildern hergestellt, die in der Regel im Maßstab 1 : 12 000 als Senkrechtaufnahmen vorliegen. Die Pixelgröße der DOP am Boden beträgt standardmäßig 0,4 m x 0,4 m, seit 2007 sogar nur 0,2 m x 0,2 m. Sie sind farbig, gestochen scharf und so präzise wie eine Karte. Digitale Orthophotos sind maßstabstreu und können so direkt mit Karten gleichen Maßstabs verglichen oder mit Fachdaten, zum Beispiel Straßenplanungen, digital zusammengefügt werden. Seit 2008 wird bei der Erstellung der digitalen Orthophotos auch ein Infrarotkanal mit erfasst und in verschiedenen Ausprägungen angeboten: Ausprägung RGBI: Darstellung zusammen mit den drei Farbkanälen des normalen Orthophotos; Ausprägung CIR: Darstellung des Infrarotkanals zusammen mit dem roten und grünen Kanal des normalen DOPs; Ausprägung IR: Darstellung nur des Infrarotkanals
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Das Topographische Landeskartenwerk 1:50 000 für Niedersachsen wird auch in Form von Rasterdaten angeboten, diese sind Bestandteil der ATKIS-Geobasisdaten. Die Rasterdaten liegen in der Standardauflösung von 200 Linien pro cm vor (508 dpi). Rasterdaten werden entweder durch Scannen analoger topographischer Karten (in alter Kartengrafik) oder durch die Ableitung (Signaturierung) aus Digitalen Landschaftsmodellen (in neuer Kartengrafik) erzeugt und im rechtwinklig-ebenen Gauß-Krüger-Koordinatensystem georeferenziert. Jedem Bildpunkt (Pixel) ist dabei ein Rechts- und ein Hochwert zugeordnet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Die Digitale Topographische Karte 1:50 000 (DTK50) präsentiert in generalisierter Form ausgewählte topographische Inhalte des DLM50, Höheninformationen (Höhenlinien und Höhenpunkte) und generalisierte Gebäudepolygone aus ALKIS entsprechend dem Produktstandard für die DTK50 der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen (AdV). Die DTK50 ist in Form von georeferenzierten Rasterdaten in farb- und inhaltsgetrennten Ebenen (Einzellayer) oder in einfarbiger (grau) bzw. farbiger Kombination (Summenlayer) in beliebiger Auflösung (zwischen 100 und 200 Linien/cm, d.h. 256 bis 508 dpi) verfügbar, entsprechend dem Produkt- und Qualitätsstandard für Digitale Topographische Karten, Version 1.0, der AdV. Die Rasterdaten können im Blattschnitt der DTK50 oder als blattschnittfreie Aufbereitungen im UTM-Koordinatensystem flächendeckend oder in Ausschnitten für das Bundesland Baden-Württemberg abgegeben werden.
Die digitale landesweite Übersichtskarte der in Niedersachsen durch Gesetz des niedersächsischen Landtages geschützten Nationalparke - Nationalpark Nds. Wattenmeer und der niedersächsische Teil des Nationalparks Harz sowie des per Gesetz vom 23.11.2002 geschützten Biosphärenreservates Niedersächsische Elbtalaue wurden auf Grundlage der digitalen topografischen Karte 1:25.000 digitalisiert. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete.
Hauptdeiche sind Deiche, die dem Schutz eines Gebietes vor Sturmflut dienen. Hochwasserdeiche sind Deiche, die dem Schutz eines Gebietes vor Hochwasser dienen. Schutzdeiche sind Deiche oberhalb eines Sperrwerks, die dem Schutz eines Gebietes vor Wasser dienen, das wegen der Sperrung des Tidegewässers nicht abfließen kann. Deiche der 2. Deichlinie schränken beim Bruch eines Hauptdeiches oder Sperrwerks die Überschwemmung im geschützten Gebiet ein. Deiche erhalten ihre Eigenschaft durch Widmung, die die Deichbehörde durch Verordnung ausspricht. Für gewidmete Deiche gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG)
Sperrwerke sind Bauwerke mit Sperrvorrichtungen in Tidegewässern, die dem Schutz eines Gebietes vor erhöhten Tiden, vor allem vor Sturmfluten, zu dienen bestimmt sind. Ein Bauwerk der genannten Art erhält die Eigenschaft eines Sperrwerkes durch Widmung, die die Deichbehörde durch Verordnung ausspricht. Für Sperrwerke gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG).
Ein DOM wird aus 3D-Messdaten abgeleitet. Es besteht aus einem Gitter mit Höhenpunkten, das die Geländeoberfläche zum Erfassungszeitpunkt wieder gibt. Aus Matching-Daten erzeugt, liegt es niedersachsenweit als sog. bDOM vor. Seine Daten können vom Nutzer als Schräg- oder Senkrechtansicht visualisiert werden. Basierend auf Laserdaten kann für Teilbereiche Niedersachsens bereits ein hochgenaues DOM1 bereitgestellt werden.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
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Die Digitale Übersichtskarte Niedersachsen 1:500 000 (DÜKN500) bildet das Land Niedersachsen flächendeckend ab und ist geeignet für eine Gesamtbetrachtung des Landes. Sie wird in den Varianten Normalausgabe und Verwaltungsausgabe angeboten. Auf der Normalausgabe ( Ausgabejahr 2017) werden Siedlungs- und Verkehrsstrukturen deutlich hervorgehoben. Sie bietet einen ausgezeichneten Überblick für den Fernverkehr und eine schnelle Orientierung für Ortssuchende. Zusätzlich werden die Geländeformen durch Höhenpunkte verdeutlicht. Eine zeitgemäße GPS-Orientierung ist durch das aufgedruckte UTM-Koordinatengitter möglich. Die Verwaltungsausgabe (Ausgabejahr 2013) liefert auf einer farbreduzierten Kartengrundlage eine Übersicht der politischen Gliederung Niedersachsens bis hinunter zur Darstellung einer Samtgemeinde. Dabei werden die Verwaltungseinheiten durch Zahlenkürzel oder Buchstaben-/Zahlen- Kürzel bezeichnet. Die dazugehörigen Namen finden sich übersichtlich im systematischen Verzeichnis der Verwaltungseinheiten auf der Kartenrückseite. Außerdem enthält die Karte ein TK25-Blattgitter. Damit kann schnell die passende Topographische Karte zu jeder Region gefunden werden
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)