Dieser Dienst zeigt Starkregengefahrenkarten für die Szenarien „Selten“, „Außergewöhnlich“ und „Extrem“. Basierend auf der Gefährdungsanalyse wurden in der Risikoanalyse weitere Kartenwerke (z.B. Karte Gebäudebetroffenheit) sowie Analysen gefährdeter vulnerabler Einrichtungen erstellt. Die Aktualisierung der Daten erfolgt voraussichtlich ca. alle 5 Jahre.
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete, FFH- Gebiete und Naturschutzgebiete. Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden. Nach der EG-Richtlinie 92/43/EWG über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH) muss jeder Mitgliedstaat Gebiete für ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten benennen. In der digitalen Karte werden alle gemeldeten FFH-Gebiete für Niedersachsen, einschließlich der bereits durch die EU Kommission als "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" (GGB) festgestellten Gebiete, flächendeckend dargestellt. Die landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen Naturschutzgebiete beinhaltet die von den Unteren Naturschutzbehörden ausgewiesenen Schutzgebiete in einem generalisierten Maßstab (1:25000). Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete.
Gebäude mit öffentlichem Bezug wie z.B. Schulen, Kindergärten, Seniorenheime. Ohne Einstufung nach Starkregengefahr. Ergänzungslayer für Karte Gebäuderisiko außergewöhnlich Kreis Viersen.
Der Datensatz "Landschaftsschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Landschaftsschutzgebiete, zum anderen Restflächen aus Landschaftsschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW in der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadt Wuppertal" vom 30.01.1975 und der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Stadt Düsseldorf und im Kreis Düsseldorf-Mettmann" vom 02.06.1971 (LandschaftsschutzVOen) festgelegt worden waren. Letztere Verordnung galt für die am 01.01.1975 in die Stadt Wuppertal eingemeindeten Ortsteile Schöller und Dönberg. (Mit der Festlegung der Landschaftsschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Landschaftsschutzgebiete aus Verordnungen des Landes aufgehoben. Es existieren jedoch noch zahlreiche Restflächen, die nach wie vor den Status eines Landschaftsschutzgebietes nach einer LandschaftsschutzVO haben, z. B. einige Parks in den Innenstadtbereichen.) Die räumlichen Geltungsbereiche der Landschaftsschutzgebiete wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografischen Linien des Liegenschaftskatasters flurstücksscharf konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten planungsrechtlichen Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsschutzgebietes herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Seltene, einzelfallbezogene Fortführungen des Datenbestandes (im Mittel ca. einmal pro Jahr) erfolgen aufgrund von Bebauungsplanverfahren und damit verbundenen Änderungen des Flächennutzungsplans. Eine umfangreiche Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftsschutzgebiete eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Der Datensatz "Naturschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der seit 1995 gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Naturschutzgebiete, zum anderen zwei Flächen bzw. Restflächen von Naturschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW durch Einzelverordnungen festgelegt worden waren (Naturschutzgebiet "Hardthöhle" von 1966, Restfläche des ursprünglichen 1996 festgelegten Naturschutzgebietes "Herichhauser Bach"). Mit der Festlegung der Naturschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Naturschutzgebiete aus den früheren Einzelverordnungen des Landes aufgehoben. Die räumlichen Geltungsbereiche der Naturschutzgebiete wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografischen Linien des Liegenschaftskatasters flurstücksscharf konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten planungsrechtlichen Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Naturschutzgebietes herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Die Geltungsbereiche der Wuppertaler Naturschutzgebiete sind seit 03/2005 planungsrechtlich gesehen unverändert. Eine einzelfallbezogene Fortführung des Datenbestandes ist theoretisch möglich, wegen des hohen Stellenwertes der Naturschutzgebiete aber unwahrscheinlich. Eine umfangreichere Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Naturschutzgebiete eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Die Datenserie umfasst die vier Datensätze „Rechtsverbindliche Bebauungspläne Wuppertal“, Rechtsverbindliche Innenbereichssatzungen Wuppertal“, „Rechtsverbindliche Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen Wuppertal“ und „Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal“, die gemeinsam den Inhalt für den Layer „Land Use – Spatial Plan“ im INSPIRE-Darstellungsdienst der Stadt Wuppertal bereitstellen. Der Layer ist spezifiziert im INSPIRE-Dokument „D2.8.III.4 INSPIRE Data Specification on Land Use – Technical Guidelines“, Version 3.0, Kapitel 11. Nur aus diesem Grund kommt der Aggregation der vier Datensätze eine Identität als Datenserie zu. Der Datensatz „Rechtsverbindliche Bebauungspläne Wuppertal“ umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der (Stand 08/2017) 665 rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Wuppertal nach §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich einiger Durchführungspläne auf der Grundlage des Aufbaugesetzes Nordrhein-Westfalen. Der Datensatz „Rechtsverbindliche Innenbereichssatzungen Wuppertal“ umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier Innenbereichssatzungen der Stadt Wuppertal nach §34 (4) Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB), die auch als Klarstellungssatzungen bezeichnet werden. Der Geltungsbereich jeder Innenbereichssatzung ist ein zusammenhängendes Polygon, das im Original-Satzungsdokument durch einen Lageplan im Maßstab 1:1000 definiert worden ist. Der Datensatz „Rechtsverbindliche Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen Wuppertal“ umfasst die räumlichen Geltungsbereiche aller noch rechtswirksamen Wuppertaler Satzungen der folgenden 3 Typen: (1) Erhaltungssatzungen nach §172 Baugesetzbuch (BauGB), (2) außerhalb eines Bebauungsplans als Satzung beschlossene örtliche Bauvorschriften nach §86 Bauordnung NRW (BauO NRW) in den Ausprägungen „Ortsbildsatzung“ und „Gestaltungssatzung“, (3) kombinierte Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen nach §172 BauGB und §86 BauO NRW. Der Datenbestand ist vollständig, Stand 01.05.2017 umfasste er 11 Satzungen mit insgesamt 16 Flächen. Der Datensatz „Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal“ umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier rechtsverbindlichen Landschaftspläne der Stadt Wuppertal: Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West. Bis auf den Landschaftsplan Wuppertal-West handelt es sich bei den Geltungsbereichen um Multipolygone, also mehrere räumlich nicht zusammenhängende Flächen (Nord: 13, Ost: 4, Gelpe: 2). Alle vier Datensätze sind unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für diese Datenserie eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie wird in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema „Bodennutzung“ aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.