Aus Anlass des 1 000. Jahrestages der Ersterwähnung Mecklenburgs gab das Landesvermessungsamt Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit dem Mecklenburgischen Landeshauptarchiv den ältesten Mecklenburg-Atlas als Faksimiledruck heraus. Dieser Mecklenburg-Atlas des Bertram Christian von Hoinckhusen (MAH) ist das erste Kartenwerk, welches das gesamte Land (Mecklenburg) im mittleren Maßstab vollständig abbildet. Auf 22 kolorierten Handzeichnungen kartierte Hoinckhusen um 1700 alle historischen Ämter Mecklenburgs. Zum Atlas gehören weiterhin eine große und eine kleine Generalkarte (ca. 1:200 000 und ca. 1:400 000). Download als Atom-Feed.
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Digitale Orthofotos (DOP) sind verzerrungsfreie und maßstabsgetreue fotografische Abbildungen der Erdoberfläche. Sie werden aus orientierten digitalen Luftbildern und einem Digitalen Höhenmodell abgeleitet. Als Höhenmodell wird bei TrueDOP ein bildbasiertes Digitales Oberflächenmodell (bDOM) verwendet. Spezifikationen: DOP20 RGB - mit drei Spektralkanälen (Rot, Grün, Blau) - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus Get Map Aufrufen eines WMS Interfaces generiert
Der Datensatz besteht aus hochaufgelösten Luftbildern, die aus kreiseigenen Befliegungsaufträgen stammen und als klassische Digitale Orthophotos (DOP) bereitgestellt. Diese Rasterdaten sind verzerrungsfreie, georeferenzierte, hochauflösende und maßstabsgetreue photographische Abbildungen der Erdoberfläche. Die Daten liegen flächendeckend für das ganze Kreisgebiet mit unterschiedlicher Aktualität vor. Seit 2016 wird jährlich 1/3 des Kreisgebietes beflogen. Die Luftbilder des Jahres 2019 liegen für die Kommunen Bedburg-Hau, Emmerich, Kalkar, Kleve und Rees (Nord) vor. Sie haben eine Bodenauflösung von 8 cm und sind damit datenschutzrechtlich schützenswert.
Das Heft Nr. 7 aus der Serie „scriptumonline - Geowissenschaftliche Arbeitsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen“ definiert Leitstrukturen einer Blattverschiebungszone, um aufgrund von Struktur und Bewegungsmechanismen die Osning-Störungszone auf ihren Blattverschiebungscharakter hin zu prüfen. Diese Störungszone bildet einen über 200 km langen Schollenrand, der das Niedersachsen-Becken im Süden begrenzt und vom Münsterland-Becken trennt. Als übergeordnete Strukturen der Blattverschiebungszone lassen sich fünf Teilsegmente vom Gronau-Segment im Nordwesten bis zum Falkenhagen-Segment im Südosten ausgliedern. [2018. 39 S., 12 Abb., ISSN 2510-1331]
Die Vermessungs- und Katasterverwaltung Schleswig-Holstein ist Mitglied in der Gemeinschaft zur Verbreitung der Hauskoordinaten. Die amtlichen Hauskoordinaten beschreiben die Position eines Hauses. Die Hauskoordinaten umfassen die folgenden Dataninhalte: eindeutige, bundesweite Identifikation zur Kennung des Datensatzes, exakte Hauskoordinate, Land, Regierungsbezirk, Kreis/kreisfreie Stadt, Gemeinde, Straßenschlüssel, Straßenname, Hausnummer, Adressierungszusatz, Postleitzahl, postalischer Ortsname, Koordinaten.
Nutzungsbedingunge:Die Geobasisdaten (analog und digital) sind gesetzlich geschützt. Unbefugte Vervielfältigung oder Verbreitung verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das schleswig-holsteinische Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG). Als Vervielfältigungen gelten zum Beispiel Nachdruck, Fotokopie, Microverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträger.
Die Vermessungs- und Katasterverwaltung Schleswig-Holstein ist Mitglied in der Gemeinschaft zur Verbreitung der Hauskoordinaten. Die amtlichen Hausumringe beschreiben die georeferenzierten Umringpolygoneder Gebäudegrundrisse.
Nutzungsbedingunge:Die Geobasisdaten (analog und digital) sind gesetzlich geschützt. Unbefugte Vervielfältigung oder Verbreitung verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das schleswig-holsteinische Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG). Als Vervielfältigungen gelten zum Beispiel Nachdruck, Fotokopie, Microverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträger.
Gebäude sind dauerhafte, selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen. Sie können von Menschen betreten werden und sind geeignet oder bestimmt, dem Schutz von Menschen, Tieren, Sachen oder der Produktion von Wirtschaftsgütern zu dienen. Gebäude werden im Liegenschaftskataster geführt, wenn sie eine gewisse Größe und Bedeutung haben. Jedes Gebäude hat eine Lagebezeichnung und eine Gebäudefunktion. Die Gebäudefunktion ist die zum Zeitpunkt der Erhebung vorherrschend funktionale Bedeutung des Gebäudes. GFI = Get Feature Info GetFeatureInfo ist die Anfrage an einen Geodaten-Dienst, um detaillierte Informationen zu einem geografischen Objekt zu erhalten, das an einer bestimmten Stelle auf einer Karte angeklickt wurde.
Ein Flurstück ist ein eindeutiger, abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Bezeichnung geführt wird. Die Bezeichnung des Flurstücks besteht aus der Gemarkung, der Flur sowie der Flurstücksnummer. Mehrere Flurstücke können zu einem Grundstück zusammengefasst werden, sofern im Grundbuch die selben Eintragungen vorhanden sind. Jedes Flurstück enthält eigene Informationen wie z.B. die Größe und Lage der Flächen. GFI = Get Feature Info GetFeatureInfo ist die Anfrage an einen Geodaten-Dienst, um detaillierte Informationen zu einem geografischen Objekt zu erhalten, das an einer bestimmten Stelle auf einer Karte angeklickt wurde.
Dieser Dienst stellt die mittlere Wärmeleitfähigkeit für Erdwärmesonden zur Nutzung oberflächennaher Geothermie mit 40, 60, 80 und 100 Meter Sondenlänge sowie mitteltiefer Geothermie in Tiefen von 250, 500, 750 und 1.000 Meter dar und gibt darüber hinaus Informationen zu Erdwärmekollektoren sowie offenen Wärmespeichern (ATES). Zudem werden geologische Informationen über die bis in mehr als 5.000 Meter Tiefe als Zielhorizonte in Frage kommenden Kalksteinschichten dargestellt. Der Datensatz befindet sich im Aufbau und deckt hinsichtlich der mitteltiefen und tiefen Geothermie derzeit noch nicht die gesamte Landesfläche von Nordrhein-Westfalen ab.
Auszüge sind mit folgendem Hinweis zu versehen: Auszug aus dem Fachinformationssystem Geothermie von Nordrhein-Westfalen (Jahr des Abrufs), – Hrsg. Geol. Dienst Nordrh.-Westf., Krefeld.; auf Basis des Dienstes URL: https://www.wms.nrw.de/gd/GT
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg beschließt zum 01.01.JJJJ auf Grundlage der nach § 195 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) geführten und nach § 193 Abs. 5 BauGB ausgewerteten Kaufpreissammlung Immobilienrichtwerte gem. § 38 der Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW) für den Teilmarkt Eigentumswohnungen (Weiterverkäufe) und Ein- und Zweifamilienhäuser (Weiterverkäufe). Alle verfügbaren Immobilienrichtwerte sowie die dazugehörigen Fachinformationen können gebührenfrei über das Internetportal BORIS.NRW (Menüpunkt: Immobilienrichtwerte) eingesehen bzw. als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Ebenfalls steht dort ein Preiskalkulator zur Verfügung, um den Immobilienrichtwert an die Eigenschaften des Wertermittlungsobjektes anzupassen.