Digitale landesweite Übersichtskarte aller Geometrien der in Niedersachsen per Verordnung (§ 16 NNatSchG Abs. 1) festgesetzten Naturschutzgebiete (NSG).Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Schutzgebiete“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Hauptdeiche sind Deiche, die dem Schutz eines Gebietes vor Sturmflut dienen. Hochwasserdeiche sind Deiche, die dem Schutz eines Gebietes vor Hochwasser dienen. Schutzdeiche sind Deiche oberhalb eines Sperrwerks, die dem Schutz eines Gebietes vor Wasser dienen, das wegen der Sperrung des Tidegewässers nicht abfließen kann. Deiche der 2. Deichlinie schränken beim Bruch eines Hauptdeiches oder Sperrwerks die Überschwemmung im geschützten Gebiet ein. Deiche erhalten ihre Eigenschaft durch Widmung, die die Deichbehörde durch Verordnung ausspricht. Für gewidmete Deiche gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG)
Noch nicht nach WHG §76 (2) durch Rechtsverordnung festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind zu ermitteln, in Kartenform darzustellen und vorläufig zu sichern (nach WHG, §76, Absatz 3 und 2). Zur Lagegenauigkeit und Rechtsverbindlichkeit, zu den Sachdaten, zum Download und zum Austauschformat für Geoinformationen der Überschwemmungsgebiete siehe: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/hochwasser_kuestenschutz/hochwasserschutz/ueberschwemmungsgebiete/lagegenauigkeit-und-rechtsverbindlichkeit-44199.html.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Alle Vegetationsflächen auf kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) gemäß Basis-DLM (ATKIS), für die dem NLWKN entweder:a) keine,b) keine abschließend verifizierten, standardisierten oderc) keine Biotopkartierungen mit Veröffentlichungsrechten vorliegen.Enthalten sind sowohl anthropogen geprägte Bewirtschaftungen wie Landwirtschaft und Wald, Unland/vegetationslose Flächen, sowie mäßig bis minder beeinträchtigte organische Böden, die gemäß Basis-DLM (ATKIS) noch der Kategorie "Moor" zugewiesen werden.
„Die vorliegende Studie wurde im Rahmen des Forschungsvorhabens „Untersuchungen zur Entwicklung von Miesmuschelbänken der niedersächsischen Watten - unter Berücksichtigung der Miesmuschelfischerei” der Ökosystemforschung (ÖSF) Niedersächsisches Wattenmeer begonnen (HERLYN & MICHAELIS 1996) und im Forschungsvorhaben „Erfassung und Dokumentation des Miesmuschelbestandes der niedersächsischen Watten sowie Untersuchung und Bewertung alternativer Methoden zur Besatzmuschelgewinnung” der Niedersächsischen Wattenmeerstiftung fortgeführt. […] Die Miesmuschelfischerei befindet sich durch die Entnahme von Besatzmuscheln in direkter Konkurrenz zu den angewachsenen Beständen muschelfressender Seevögel wie Eiderente, Silbermöwe und Austernfischer und vermindert damit eine ihrer wichtigsten Nahrungsressourcen (NEHLS et al. 1997) im Eulitoral. […] Durch einen starken Brutfall von Mytilus edulis im Frühjahr und Frühsommer 1994 änderte sich die eingangs beschriebene Bestandssituation: Ältere Vorkommen wurden wiederbesiedelt und es entstanden zudem reine Neuansiedlungen. In den vorangegangenen Jahren jedoch hatte weder der vergleichbar starke Brutfall des Jahres 1991 (MICHAELIS et al. 1995) noch die 1993 und 1994 erfolgte, verstärkte Ansiedlung junger Muscheln in bereits bestehenden Bänken die Bestandsentwicklung nachhaltig verändert (HERLYN & MICHAELIS 1996). Diesen Beobachtungen zufolge ist eine wesentliche Ursache für den Bestandsrückgang in der Phase nach der Ansiedlung zu suchen: Was verhindert trotz starken Brutfalls und trotz erfolgreicher Ansiedlung eine wirklich nachhaltige Rekrutierung? In diesem Zusammenhang war es von Interesse, die Entwicklung von Neuansiedlungen des Brutfalles 1994 zu untersuchen. Besondere Berücksichtigung fand die Besatzmuschelgewinnung: Welche Relevanz hat die Befischung eines jungen Miesmuschelvorkommens für seine weitere Entwicklung? […] Der Einfluss der Besatzmuschelentnahme auf die Entwicklung junger Miesmuschelvorkommen wurde durch den Vergleich von acht befischten und zwölf unbefischten Miesmuschelbänken/-bereichen im niedersächsischen Wattenmeer untersucht. Sieben dieser Vorkommen/Bereiche, von denen drei befischt wurden, wurden über einen längeren Zeitraum (von Herbst 1994 bis Herbst 1995) beprobt. Die wesentlichen Ergebnisse: Von 12 unbefischten Bänken/Bankbereichen ist im Jahr nach der Ansiedlung keine/r erloschen, von acht befischten dagegen sind sieben nahezu erloschen oder nicht mehr vorhanden. An den sieben mehrmals untersuchten Bänken/Bankbereichen zeigt sich: Ohne Befischung fand ein allmählicher Rückgang statt, der nicht zu einem Kümmerzustand oder gänzlichen Erlöschen führte. Befischung dagegen hatte raschen Populationsschwund bis hin zum völligen Erlöschen zur Folge. Die Verluste durch Befischung beschränken sich nicht auf die unmittelbar entnommenen (von den Fischern angegebenen) Mengen von Besatzmuscheln. Verluste durch Nebeneffekte übertreffen offenbar die entnommenen Mengen um ein Vielfaches. Eine Wiederbesiedlung von Befischungsspuren aus unbefischten Bereichen heraus findet in der Regel nicht statt. Da von allen bestandsreduzierenden Faktoren allein die Fischerei unmittelbar steuerbar ist, stellen Fangreduzierung und Schonung die einzigen Maßnahmen für eine Wiederherstellung beständiger, eulitoraler Miesmuschelbänke dar.“
„Mit dem „Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP)“ wurde eine integrierte und methodisch einheitlichere Überwachung des Wattenmeerökosystems durch die drei Anrainerstaaten Niederlande, Deutschland und Dänemark eingeführt. Im Zuge der Umsetzung dieses Programmes beauftragte die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer das NLÖ Forschungsstelle Küste im Herbst 1998 mit der Einrichtung und Daueruntersuchung von 4 Monitoringstationen zur Überwachung des Makrozoobenthos auf der Lütetsburger Plate (STEUWER 2000). Zusammen mit den bereits seit 1976 bestehenden Dauerstationen des NLÖ Forschungsstelle Küste im Norderneyer Inselwatt wurde damit ein durchgehendes eulitorales Stationsprofil von der Festlandslinie bis zum Inselwatt eingerichtet. Die Monitoringstationen auf der Lütetsburger Plate werden gemäß den TMAP-Richtlinien zweimal pro Jahr im Frühjahr und Herbst untersucht. Im Rahmen der Überwachung der eulitoralen Miesmuschelvorkommen an der niedersächsischen Küste wurden die Muschelbänke des Gebietes in den letzten Jahren wiederholt kartiert (OBERT & MICHAELIS 1989; MICHAELIS et al. 1995, ZENS et al. 1997, HERLYN & MILLAT 1997, MILLAT & HERLYN 1999). Seit 1994 wird eine Dauerstation zur Überwachung von Besatz, Altersverteilung und Flächenausdehnung der Miesmuscheln auf der Plate betrieben (MILLAT & HERLYN 1999). Die Ergebnisse der Daueruntersuchungen 1999 werden in dem vorliegenden Bericht zusammengefasst.“
Überflutungsgebiete gemäß Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 ohne zu erwartende signifikante Schäden für ein Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (HQextrem).Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Überflutungsgebiete gemäß Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 ohne zu erwartende signifikante Schäden für ein Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (HQhäufig).Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Prüfkulisse III ist eine von von drei Prüfkulissen, in denen (in aufsteigender Reihenfolge) das Vorhandensein von Moorbiotoptypen und der Bodeneigenschaft einer klimaschutzrelevanten Torfauflage, d.h. eines theoretischen Treibhausgasminderungspotenzials bei Wiedervernässung überprüft werden sollte.Prüfkulisse (III) zur Überprüfung der ausgewiesenen Standorte kohlenstoffreicher Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50). Die hier identifizierten Bereiche der Landesweiten Biotopkartierung (1984-2004) sind gem. LBEG als kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) ausgewiesen. Die hier dargestellten Flächen der Landesweiten Biotopkartierung (1984-2004) deuten aufgrund ihres Biotoptyps jedoch entweder eher auf mineralische Standorte oder aufanthropogen stark überprägte Biotope hin. Wie bei Prüfkulisse II sollte auch hier geprüft werden, ob die Böden nicht bereits zu degradiert sind, als dass eine Wiedervernässung mit Treibhausgasminderungspotenzial noch realistisch wäre. Neben möglichen anthropogenen Beeinträchtigungen des Moorkörpers können die Abweichungen zwischen Boden- und Biotopdaten in Prüfkulisse III auch auf Unsicherheiten in der Datengrundlage wie auf Ungenauigkeiten in der Bodenkarte oder ggf. auch fehlerhafte Biotoptypenkartierungen zurückgehen. Da hier eine mögliche Diskrepanz zwischen Boden- und Biotoptypendaten vorliegt, sollten diese Flächen auf ihre Standorteigenschaften hin überprüft werden.Die Kulisse basiert auf den Ergebnissender Erfassung der für den Naturschutz wertvollen Bereiche in Niedersachsen(Landesweite Biotopkartierung, 2. Durchgang,von 1984 bis 2004). Die dargestellten Bereiche sind Flächen mit landesweiter Bedeutung für den Arten- und Ökosystemschutz sowie den Schutz erdgeschichtlicher Landschaftsformen, die zum Zeitpunkt der Kartierung aus Sicht der Fachbehörde für Naturschutz schutzwürdig waren.
Für die Erfüllung der Berichtspflichten nach der EG-WRRL als auch für die Gewässerbewirtschaftung bildet die Kenntnis über Querbauwerke in den Fließgewässern eine wesentliche Grundlage. Unter Querbauwerken werden hier sämtliche künstlich in das Gewässer eingebrachten, quer durch das Gewässerbett verlaufenden baulichen Strukturen verstanden, die die natürlichen Strömungsverhältnisse und damit auch die Sohl- und Uferstruktur des Gewässers beeinflussen.Zur Bauwerkskategorie „Künstliche Objekte im Flussbett“ gehören Sohlschwellen, Sohlgleiten, Abstürze sowie Messbauwerke und Auslauf/Entnahmebauwerke.Zur Bauwerkskategorie „Dämme und Wehre“ gehören feste Wehre und Dämme, bewegliche Wehre sowie Mühlen und Wasserkraftanlagen.Zur Bauwerkskategorie „Siele, Schöpfwerke und temporäre Sperren“ gehören Siele, Schöpf- und Pumpwerke sowie Sperrwerke und Verlaate.Zur Bauwerkskategorie „Schleusen“ gehören Schleusen und Schiffshebewerke.Zur Bauwerkskategorie „Durchgängigkeitsbauwerke“ gehören verschiedene Formen von Fischaufstiegsanlagen (FAA), Umgehungsgerinne und Fischabstiegsanlagen zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit.Zur Bauwerkskategorie „Kreuzungsbauwerke“ gehören Brücken, Durchlässe und Verrohrungen sowie Düker und Furten.Der Datenbestand bildet die Grundlage für die Bestandsaufnahme nach Artikel 5 der EG-WRRL, die alle 6 Jahre zu aktualisieren ist, für die Bewertung der Durchgängigkeit als Qualitätskomponente des ökologischen Zustands bzw. Potentials von Fließgewässern sowie für die Ableitung des Maßnahmenbedarfs.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Gewässernetz“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.