Die Spielplätze und Freiflächen in der Stadt Hamm sollen allen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von Einschränkungen oder Fähigkeitsstufen, einen Ort zum Spielen und Verweilen bieten. Kinder und Jugendliche haben das Recht zu spielen, und die Stadt Hamm stellt attraktive, zum Großteil barrierefreie, Plätze zur Verfügung, die gemeinsames Spiel fördern und unterstützen. Aktuell gibt es in der Stadt Hamm über 260 Spielplätze, die in drei Kategorien eingeteilt sind: A, B und C. Spielplätze vom Typ A sind für alle Kinder und Jugendlichen bis zum Alter von 17 Jahren gedacht, wobei der Fokus auf Jugendlichen liegt. Kategorie B ist für alle bis zum Alter von 13 Jahren, wobei hier der Schwerpunkt auf Kindern liegt, die das sechste Lebensjahr abgeschlossen haben. Spielplätze vom Typ C sind für Kleinkinder konzipiert, bei denen der Fokus auf Kindern bis zum sechsten Lebensjahr liegt. Die genaue Lage und Typisierung dieser Flächen sind im Stadtplan von Hamm ersichtlich. Die Spielflächen werden geplant und instandgehalten vom Grünflächenamt. Sie werden wöchentlich kontrolliert, um die Funktionalität der Spielgeräte zu überprüfen und die Plätze zu säubern. Einmal im Monat erfolgt eine gezielte Überprüfung der Geräte auf Verschleiß, und gegebenenfalls werden Reparaturen durchgeführt. Jährlich findet die Hauptinspektion statt. Die Betreuung der Spielplätze erfolgt durch die Jugendförderung des Jugendamtes.
Ist das Dach einer Immobilie für eine Photovoltaik-Anlage geeignet? Das Solarpotenzialkataster zeigt für alle Dachflächen im Stadtgebiet Gelsenkirchen auf einen Blick, ob ein Hausdach für Solarthermie oder Photovoltaik geeignet ist und mit welchem Ertrag voraussichtlich zu rechnen ist. Die dargestellten Werte basieren auf einem automatisierten Analyseverfahren und dienen als Ausgangsbasis für eine erste Orientierung.
Der GeoAtlas Gelsenkirchen präsentiert Ihnen ausgewählte Geodatensätze in einer interaktiven Kartenanwendung zur stadtinternen Nutzung. Enthalten sind die Verwaltungsgrenzen, die Flurstücke, Eigentumsverhältnisse, die Bodenrichtwerte, die Bebauungsplanübersicht, der Landschaftsplan, Gebäudeinformationen, das ÖPNV-Netz, die Denkmäler, die Grünflächen im aktuellen Arbeitsstand, Schulstandorte, Altlasten, die Starkregengefahren sowie die Gewässer.
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden.
Die Gewässerstationierungskarte bildet die Grundlage für eine bundesweit abgestimmte Systematik für die Zuweisung von Daten und Informationen zu Fließgewässern, stehenden Gewässern und deren Einzugsgebiete. Der hier vorliegende Datensatz bezieht sich auf ausgewählte Duisburger Fließgewässer.
Nutzungsbedingungen: Geodaten sind urheber- bzw. leistungsrechtlich durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie das Vermessungs- und Katastergesetz NRW (VermKatG NRW) in der jeweils gültigen Fassung geschützt. Die über diese Anwendung bereitgestellten Daten dürfen daher grundsätzlich nur entsprechend des Urheberrechtsgesetzes und unter Angabe der Datenquelle verwendet werden. Haftungsausschluss: Die bereitgestellten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und geprüft worden. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Alle Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen generell keine rechtsverbindlichen Auskünfte bzw. Auszüge dar. Die Stadt Gütersloh haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der bereitgestellten Informationen entstehen.
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Unter Umgebungslärm versteht man belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die unter anderem durch die Lärmquellen Straßenverkehr, Schienenverkehr und Industriebetriebe hervorgerufen werden. In der Lärmkartierung wird die ermittelte Lärmsituation anhand von farblichen Bändern optisch dargestellt.