Der Datensatz „NO2-Jahresmittelwerte Wuppertal (Passivsammler) ab 2008" umfasst die seit dem Jahr 2008 durch die Auswertung von Passivsammlern bestimmten Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxid-Konzentration an (Stand 05/2021) 42 kommunalen Messstationen im Wuppertaler Stadtgebiet. Mit Stand 05/2021 enthält der Datensatz 322 Messwerte von 30 aktuell in Betrieb befindlichen Stationen und 12 Stationen, deren Betrieb zwischenzeitlich eingestellt wurde. Die Passivsammler sind in Schutzgehäusen aufgehängte, mit Adsorbermaterial gefüllte Röhrchen ("Probeentnahmeröhrchen"), in denen sich das Stickstoffdioxid über eine Expositionszeit von etwa einem Monat durch natürliche Diffusion anreichert. Jede Zeile des Datensatzes enthält einen als gewichtetes Mittel aller Monats-Mittelwerte einer Messstation in einem Kalenderjahr bestimmten Jahresmittelwert der Stickstoffdioxid-Konzentration in der Einheit µg/m³ (Attribut MITTELWERT). Die Gewichtung erfolgt anhand der tatsächlichen Expositionszeiträume der Probeentnahmeröhrchen, die sich von Monat zu Monat leicht unterscheiden können. Über die Stationsnummer im Attribut MESSPUNKT können die Jahresmittelwerte mit den Standortdaten im separat als Open Data publizierten Datensatz "Luftmessstationen Wuppertal (Passivsammler)" verknüpft werden. Darüber hinaus enthält jede Datenzeile die Angabe des Bezugsjahres (Attribut JAHR) und des tagesscharfen Expositionszeitraums (Attribute ZEIT_VON und ZEIT_BIS). Die Aktualisierung des Datensatzes erfolgt jährlich. Die berechneten Jahresmittelwerte werden der Stadt Wuppertal von dem mit der labortechnischen Untersuchung der Probeentnahmeröhrchen beauftragten Unternehmen zusammen mit den Monats-Mittelwerten für den Dezember im Januar des Folgejahres bereitgestellt und dort publiziert. Der Datensatz ist im CSV-Format unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Digitale landesweite Übersicht: Geometrien mit Nummern und Namen der Naturräumlichen Regionen und Rote Liste Regionen für Niedersachsen. Anlass für die überarbeitete Darstellung der Naturräumlichen Regionen Niedersachsens ist der seit 1. März 2010 geltende § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Weitere Informationen siehe Kapitel Herkunft.
Digitale landesweite Übersicht: Geometrien mit Nummern und Namen der Naturräumlichen Regionen, Rote Liste Regionen und Biogeografische Regionen für Niedersachsen. Anlass für die überarbeitete Darstellung der Naturräumlichen Regionen Niedersachsens ist der seit 1. März 2010 geltende § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Weitere Informationen siehe Kapitel Herkunft.
Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne, §34-er - §35er- und sonstige Satzungen gemäß BauGB. Die Bebauungsplanübersicht zeigt die Umringe aller rechtskräftigen Bebauungspläne sowie die sonstigen Satzungen. Hinterlegt sind Links zu den Bebauungsplänen, Begründungen, zusammenfassenden Erklärungen, den Umweltberichten, Gestaltungssatzungen im PDF Format
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
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Die Übersichtskarte 1:250 000 ist von der Topographischen Karte 1:200 000 abgeleitet, aktualisiert, jedoch in ihrer Farbgebung verändert und mit einer Geländeschummerung versehen. Die Verwaltungsausgabe - UK Th 250 V - enthält außer dem Relief den gleichen Inhalt, jedoch nur in zweifarbiger Darstellung als Hintergrundinformation. Die Verwaltungsgliederung bis zu den Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften ist in einer speziellen Farbe besonders hervorgehoben.
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In der Gemeindegrenzenkarte - GTh 250 - sind die Namen der Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sowie die Landes-, Kreis- und Gemeindegrenzen enthalten.Die kreisfreien Städte, die kreisangehörigen Gemeinden und die Verwaltungsgemeinschaften sind farblich hervorgehoben.Der Sitz der Verwaltungsgemeinschaften ist durch eine Unterstreichung gekennzeichnet.
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