Verschneidung der Einstautiefen (Wasserhöhe) mit den Straßenachsen. Straßenabschnitte, in denen die Einstautiefe mehr als 10 cm beträgt, wurden als potenziell gefährdet klassifiziert (außergewöhnliches Szenario100-jährig, N100 =50,0 mm/h)
Überall dort, wo präzise Höhenangaben gefragt sind, werden Höhenfestpunkte seit je her für vermessungstechnische Aufgaben und Lösungen im Rahmen der Bauvermessung, Landkartenherstellung und Landesvermessung genutzt. Die Höhenfestpunkte dienen in Ihrer Gesamtheit der physikalischen Realisierung des Höhenfestpunktfeldes und damit der Höhenkomponente des geodätischen Raumbezugs im Sinne von § 2 Absatz 2 des Hamburgischen Gesetzes über das Vermessungswesen (HmbVermG) vom 20.04.2005 (HmbGVBl. 2005, S.135). auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Die Höhenwerte werden im amtlichen Höhenbezugssystem des Deutschen Haupthöhennetzes als Normalhöhen in "Meter über Normal-Höhennull" (NHN) angegeben. Das zugehörige Koordinatenreferenzsystem (CRS) ist seit dem 01.12.2016 das DE_DHHN_16_NH, dessen Höhenhorizont um 14-17 Millimeter niedriger liegt, als die bis 30.11.2016 gültigen Werte des CRS DE_DHHN_92 aus dem Jahre 1992. Das Höhenfestpunktfeld der FHH besteht aus hierarchisch gegliederten Höhennetzen der I. bis IV. Ordnung. Während die ersten drei Ordnungen der Sicherung des Höhenbezugs dienen, ist die IV. Ordnung, das Gebrauchshöhennetz (Höhenpunkte (Gebrauchshöhen)), als letzte Verdichtungsstufe mit rund 2.600 Höhenfestpunkten die Grundlage für alle Vermessungen mit amtlichem Höhenbezug. Die Höhenfestpunkte werden durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung über geometrische Nivellements und in einem bedarfsgerechten Punktabstand zueinander bestimmt. Die letzte flächenhafte Überprüfung bzw. Neubestimmung der Höhenwerte fand 2010 statt. Bei Bedarf finden einzelne Nachmessung statt. Die Höhenangabe erfolgt auf Millimeter. Als dauerhafte Vermarkungen dienen überwiegend Metallbolzen an Häuserfassaden oder Brückenfundamenten. In Randgebieten mit wenig Bebauung können z. B. auch in den Boden eingebrachte Granit- oder Betonsteine die Grundlage für Vermarkungen bilden. Die Vermarkungen von Punkten des Höhenfestpunktfeldes sind Vermessungsmarken im Sinne von § 7 des HambVermG. Sie dürfen nur von Vermessungsstellen (das sind der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung sowie die in Hamburg zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure) eingebracht, verändert, wiederhergestellt oder beseitigt werden. Sie dürfen nicht in ihrer Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigt werden. Wer Maßnahmen treffen will, durch die Vermessungsmarken, insbesondere deren fester Stand, Erkennbarkeit oder Verwendbarkeit, gefährdet werden können, hat dies rechtzeitig der zuständigen Behörde mitzuteilen. Sind Vermessungsmarken zu verlegen, hat der Verursacher die Kosten hierfür zu tragen. Die Informationen zu den Höhenfestpunkten des Gebrauchshöhennetzes können als „Einzelnachweis Höhenfestpunkt“ unter www.geoportal-hamburg.de (Suchbegriff „Höhenfestpunkte“) von jedermann kostenfrei abgerufen werden. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass Höhenfestpunkte örtlich nicht mehr vorhanden oder die „Einzelnachweise Höhenfestpunkt“ nicht mehr aktuell sind. In diesen Fällen wird um Rückmeldung an den genannten Ansprechpartner gebeten. Der LGV haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die dargestellten Inhalte insbesondere Höhenangaben nicht aktuell sind.
Das SRRM Kreis Viersen wurde in Kooperation mit dem Schwamverband erstellt, unter enger Einbindung der kreisangehörigen Kommunen und der weiteren Wasserverbände. Eingeflossen sind zahlreiche Daten und vor-Ort-Kenntnisse dieser Akteure. Die Starkregengefahrenkarten liegen für die Szenarien „Selten“, „Außergewöhnlich“ und „Extrem“ vor. Basierend auf der Gefährdungsanalyse wurden in der Risikoanalyse weitere Kartenwerke (z.B. Karte Gebäudebetroffenheit) sowie Analysen gefährdeter vulnerabler Einrichtungen erstellt. Die Aktualisierung der Daten erfolgt voraussichtlich ca. alle 5 Jahre.
Temporal reference of content:
01.01.1997 until 31.12.2012
Seegras:2003. Durch Übersichtsbefliegungen und Begehungen wurden in 2001-2003 die Seegrasbestände im Eulitoral erfasst. Die Daten sind Bestandteil des Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP). Seegras:2008. Durch Begehungen wurden in 2008 die Seegrasbestände im Eulitoral erfasst. Seagrass:2003. The eulittoral Seagrass stocks were mapped by aerial flight and field survey in 2001-2003. The data are part of the Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP). Seagrass:2008. The eulittoral Seagrass stocks were mapped by field surveys in 2008.
Temporal reference of content:
01.01.1999 until 31.12.2010
Miesmuschelbänke im Niedersächsischen Wattenmeer. Im Rahmen des Miesmuschel Managementplans wurden jährliche Kartierungen der eulitoralen Miesmuschelbänke im Niedersächsischen Wattenmeer durchgeführt. Die Erfassung erfolgte Auswertung von Luftbildern. Blue mussel beds in the Wadden Sea of Lower Saxony. The intertidal blue mussel beds were determined yearly in the scope of the blue mussel management plan. Aerial surveys were carried out and aerial photographs were analysed by using a stereoscope to detect the mussel beds.
Erfassung des Schweinswalbestandes im Küstenmeer von Borkum bis Cuxhaven. Mit Hilfe der Linientransekt-Methode wurden Befliegungen 2008 & 2010 durchgeführt.
Nutzungsbedingungen: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0). Die Namensnennung lautet: Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer
Temporal reference of content:
01.01.1990 until 31.12.2012
Ergebnisse der Grünalgen Überwachungsflüge im Bezugsjahr (siehe Dateiname) an der niedersächsischen Küste. Die Flüge werden i.d.R. monatlich in den Sommermonaten durchgeführt - seit 1990 jährlich 2-5 Kampagnen. Zu einer Kampagne, die das niedersächsische Küsten- und Inselwatt abdeckt, gehören jeweils zwei Flüge. Seit 2007 werden auch die Flussmündungen der Ems (Dollart) und der Weser einbezogen. Das Felder "Bdg_Klasse" und "Bdg" geben die Wuchsdichte der Algen als Klasse an: 1 = ; 2 = 5 - 20%; 3 = 20 - 50%; 4 = 50 - 80 %; 5 = 80 - 100%