Dieser Datensatz enthält alle Adresspunkte zum geförderten Glasfaserausbau "Graue Flecken Köln", die durch ein zuvor durchgeführtes Markterkundungsverfahren zum Gigabitprogramm des Bundes identifiziert wurden.
Digitale Topographische Karten sind Rasterdaten der vorliegenden Topographischen Landeskartenwerke. Die Rasterdaten sind nach kartographischen Inhaltselementen in verschiedene Ebenen gegliedert und können als einfarbige Einzelebenen (1 Bit) sowie als farbige Kombinationsausgabe abgegeben werden. Bei den DTK25 handelt es sich um Digitale Topographische Karten, die in neuer Kartengraphik und Ebenengliederung aus einem korrespondierenden ATKIS-DLM abgeleitet werden. Sie ist in 22 einzelnen Ebenen (Einzellayer) in schwarz-weisser oder in farbiger Kombination (Summenlayer) in verschiedenen Auflösungen erhältlich. Die Rasterdaten können als Einzelblätter im Blattschnitt der topographischen Karten und als blattschnittfreie Aufbereitungen (Gesamtdatei und/oder Kacheln) in verschiedenen geodätischen Bezugssystemen und Kartenprojektionen flächendeckend oder in Ausschnitten für das Bundesland Thüringen abgegeben werden.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Im Zuge des Aufbaus der Geodateninfrastruktur des Freistaates Thüringen (GDI-Th) werden internen und externen Anwendern ausgewählte Geobasisdaten zur Nutzung bereitgestellt. Hierbei handelt es sich um einen Downloaddienst (WFS) der ATKIS Daten.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Digitale Topographische Karten sind Rasterdaten der vorliegenden Topographischen Landeskartenwerke. Die Rasterdaten sind nach kartographischen Inhaltselementen in verschiedene Ebenen gegliedert und können als Einzelebenen (1 Bit) sowie als farbige Kombination abgegeben werden. Bei den DTK10 handelt es sich um Digitale Topographische Karten, die in neuer Kartengraphik und Ebenengliederung aus einem korrespondierenden ATKIS-DLM abgeleitet werden. Sie ist in 22 einzelnen Ebenen (Einzelebenen) in schwarz-weißer oder in farbiger Kombination in verschiedenen Auflösungen erhältlich. Die Rasterdaten können als Einzelblätter im Blattschnitt der topographischen Karten und als blattschnittfreie Aufbereitungen (Gesamtdatei und/oder Kacheln) in verschiedenen geodätischen Bezugssystemen und Kartenprojektionen flächendeckend oder in Ausschnitten für das Bundesland Thüringen abgegeben werden. Die Digitale Topographische Karte im Maßstab 1:10.000 (DTK10) wird in Thüringen durch die Präsentationsausgabe der basemap.de im selben Maßstab (P10) abgelöst. Durch den vollständig automatischen Produktionsprozess wird der Aktualisierungszyklus auf ein Vierteljahr verkürzt und die Darstellung des Kartenbildes ändert sich. Ab dem III. Quartal 2025 wird die DTK10 als historische Karte vorgehalten.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Das DLM250 beschreibt die topographischen Objekte der Landschaft im Vektorformat. Die Objekte werden einer bestimmten Objektart zugeordnet und durch ihre räumliche Lage, ihren geometrischen Typ, beschreibende Attribute und Beziehungen zu anderen Objekten (Relationen) definiert. Der Datenbestand umfasst Objektarten sowie deren wichtigste Attribute, z. B. Straßen, Wege, Eisenbahnen, Gewässer, Siedlungen, Vegetation, Verwaltungsgrenzen (bis zur Gemeindeebene) und das Relief in Form von Höhenlinien und weiteren Oberflächenformen. Welche Objektarten das DLM250 im Detail beinhaltet und wie die Objekte gebildet werden, ist im ATKIS®-Objektartenkatalog (ATKIS®-OK250) festgelegt.
Die Benutzung eines Gewässers bedarf gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Erlaubnis oder der Bewilligung. Ein Trinkwassergewinnungsgebiet (TGG) ist ein im Rahmen eines hierfür erforderlichen Wasserrechtsverfahrens hydrogeologisch ermitteltes Einzugsgebiet (Gutachten) von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung der öffentlichen Wasserversorgung, um Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das TGG in unterschiedliche Zonen unterteilt sein. Für Trinkwassergewinnungsgebiete kann ein Wasserschutzgebiet (WSG) gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) per Verordnung festgesetzt werden. Es sind TGG auf Grundlage „erteilte und beantragte Erlaubnisse und Bewilligungen für den Zweck Trinkwasser (Wasserrechte)“ sowie „sonstige hydrogeologische Abgrenzungen“ im Zusammenhang mit Trinkwasser dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Ausschnitt aus den Ergebnissen der Erfassung der für den Naturschutz wertvollen Bereiche in Niedersachsen für Biotope der Moore bzw. der kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50). Die dargestellten Bereiche sind Flächen mit landesweiter Bedeutung für den Arten- und Ökosystemschutz sowie den Schutz erdgeschichtlicher Landschaftsformen, die zum Zeitpunkt der Kartierung aus Sicht der Fachbehörde für Naturschutz schutzwürdig waren. Die hier dargestellten Moorbiotope auf kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) basieren auf den Daten der selektiven Landesweiten Biotopkartierung (LBK) aus dem Zeitraum 1984-2004. Aufgrund der starken Veränderungen in Landnutzung und Vegetationsstrukturen sowie aufgrund von Qualitätsverlusten der Biotope durch Umwelteinflüsse, kann eine Veränderung des Biotoptyps nicht ausgeschlossen werden. Für die hier dargestellten Moorbiotope liegen dem NLWKN entweder keine Neudaten vor oder sie befinden sich noch im Prozess der Qualitätsprüfung und Standardisierung und sind noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Nach Abschluss der Qualitätsprüfung und Standardisierung werden vorliegende aktuellere Daten in den Datensatz der aktualisierten Landesweiten Biotopkartierung übernommen und die entsprechend veraltete Flächen aus dem vorliegenden Datensatz entfernt.