Mit der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union wurde europaweit ein rechtlicher Rahmen geschaffen, das Thema Lärm stärker in die kommunale Planung einzubinden. Die Umsetzung dieser Richtlinie ist mit zwei Aufgaben verbunden: die Erstellung von Lärmkarten und die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen. Die Lärmkarten erfassen bestimmte Lärmquellen einer Stadt, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Sie sind die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind nicht mit Ergebnissen aus bereits vorhandenen nationalen Berechnungsverfahren vergleichbar oder mit bestehenden Grenz-, Richt- und Orientierungswerten diverser gesetzlicher Regelwerke. Als Auslösewerte für eine nachfolgende Aktionsplanung sind vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in NRW 70 dB(A) für den Gesamttag und 60 dB(A) nachts festgelegt worden. Die Ergebnisdarstellung findet nach Überprüfung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) auf der Umgebungslärm-Website (www.umgebungslaerm.nrw.de) des LANUV über das Internet statt
Mit der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union wurde europaweit ein rechtlicher Rahmen geschaffen, das Thema Lärm stärker in die kommunale Planung einzubinden. Die Umsetzung dieser Richtlinie ist mit zwei Aufgaben verbunden: die Erstellung von Lärmkarten und die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen. Die Lärmkarten erfassen bestimmte Lärmquellen einer Stadt, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Sie sind die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind nicht mit Ergebnissen aus bereits vorhandenen nationalen Berechnungsverfahren vergleichbar oder mit bestehenden Grenz-, Richt- und Orientierungswerten diverser gesetzlicher Regelwerke. Als Auslösewerte für eine nachfolgende Aktionsplanung sind vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in NRW 70 dB(A) für den Gesamttag und 60 dB(A) nachts festgelegt worden. Die Ergebnisdarstellung findet nach Überprüfung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) auf der Umgebungslärm-Website (www.umgebungslaerm.nrw.de) des LANUV über das Internet statt.
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Die Verwendung von Saat- und Pflanzgut aus heimischen Herkünften ist eine Vorraussetzung zielorientierter Forstwirtschaft. Das Dezernat 41.3 unterstützt und berät Forstverwaltungen, Waldbesitzer und Baumschulen in allen diesbezüglichen Fragen: - Beratung in Saat- und Pflanzgutfragen - Auswahl von Saatgutbeständen und Dokumentation im Erntezulassungsregister - Mithilfe bei der Saatguternte und -vermarktung - Aufbau von Samenplantagen zur einfacheren Ernte hochwertigen Saatgutes Die wissenschaftlichen Grundlagen für diese Arbeiten werden aus - Herkunftsversuchen, - Nachkommenschaftsprüfungen, - Anbauversuchen und - Anzuchtversuchen gewonnen. Hieraus werden Anbauempfehlungen ausgesprochen. Desweiteren werden Qualitätskriterien für Pflanzen erarbeitet. Die Saatguternte wird durch speziell ausgebildete Zapfenpflücker sichergestellt. Die Zapfenpflücker erklimmen bis zu 50 m hohe Bäume und sammeln in Handarbeit in den Kronen die Früchte ein. Eicheln werden vom Boden aufgelesen, Bucheckern werden in speziell ausgelegten Netzen gesammelt. Die Basisdaten zum Saat- und Pflanzgut werden in diversen Registern und Tabellen stetig fortgeführt (z.B. Erntezulassungsregister, Samenplantagenverzeichnis).
Der Karten-Layer Naturschutzgebiete kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der Naturschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen an. Gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) "rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist." Ihre Ausweisung erfolgt in der Regel durch die Höheren Naturschutzbehörden bei den Regierungspräsidien, gelegentlich auch durch die Obersten und Unteren Naturschutzbehörden der Länder per Erlass oder Rechtsverordnung. Aus raumordnerischer Sicht kommt dem Naturschutz in diesen Gebieten eine Vorrangfunktion zu. Sie bilden neben den Nationalparken bedeutsame Flächen zur Erhaltung der Biodiversität in Deutschland.
„[…] Im Rahmen eines Auftrages des Umweltbundesamtes und des niedersächsischen Umweltministeriums ist die FSK des NLÖ zurzeit mit der Erarbeitung von Grundlagen für ein Bewertungsschema für die Übergangs- und Küstengewässer der deutschen Nordseeküste befasst. […] Mit dem hier vorgelegten Thesenpapier werden die Rechercheergebnisse in relativ komprimierter Form dargelegt und vor dem Hintergrund räumlicher und zeitlicher Variabilität bewertet. Vorliegende Konzepte zu Leitbildern, Ansätze für Bewertungschemata, Informationen zu langfristigen Entwicklungsprozessen im Zusammenhang mit natürlichen oder anthropogenen Veränderungen in den Randbedingungen etc. werden kurz angesprochen und bei der Ausweisung möglicher Parameter/zugeordneter Referenzzustände berücksichtigt. Jedes der 4 Kapitel zu den Qualitätskomponenten Makrophyten, Makrozoobenthos, Phytoplankton und Nährstoffverhältnisse mündet schließlich in einen Ansatz für eine Referenzwerte- und Klassifizierungsmatrix, in der unter den einzelnen Parametern die ermittelten Referenzzustände (quantitativ und qualitativ) in den verschiedenen Gebieten (Wasserkörpern, Gewässertypen, Flusseinzugsgebieten) zugeordnet werden. […]“
„Die Verbesserung der Durchgängigkeit von Siel- oder Schöpfwerken für ungehinderten Austausch von Organismen und für die Ausbildung von Brackwasserlebensräumen ist Bestandteil des Maßnahmenkatalogs zur Verbesserung des ökologischen Zustands der niedersächsischen Küsten- und Übergangsgewässer im Rahmen der Umsetzung der EG-WRRL. Im Gewässersystem Südstrandpolder auf Norderney wurden seit 1980 mehrere biologische Untersuchungen im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Brackwasserlebensraums durchgeführt. Seit 2005 wird im Rahmen einer Kompensationsmaßnahme im Sielteich während des Sommerhalbjahrs ein kontrollierter Seewasserzufluss zugelassen. Im vorliegenden Bericht wird auf Grundlage der früheren Untersuchungen die Entwicklung des Lebensraums bis zur Einführung des neuen Sielmanagements beschrieben. Die Veränderungen der physikalischen Rahmenbedingungen im Sielteich nach Veränderung des Sielmanagements wurden anhand von Wasserstands- (2007) und Salzgehaltsmessungen (2005-2006) dokumentiert. Im Sommer 2008 wurden an elf Positionen im Sielteich wasserchemische Analysen (pH-Wert, Salinität) und Untersuchungen der benthischen Makrofauna durchgeführt. Außerdem wurde anhand von Reusenfängen das Vorkommen von Fischen und vagilen Benthosarten erfasst. […]“
Mit vorliegender Untersuchung an einer Norderneyer Watt gelegenen Sandwattstation wird der Frage nachgegangen, wie viele Stichproben für eine repräsentative Ermittelung von Abundanz und Biomasse der Bodenfauna erforderlich sind. Zunächst konnte in einem empirischen Ansatz aufgezeigt werden, dass zuverlässige Abundanzwerte einzelner Arten mit sehr unterschiedlichen Stichprobenzahlen erzielt werden. The main goal of this study refers to the question as to how many samples are required to obtain representative figures of abundance and biomass of benthic organisms. At first, empirical approach resulted in quite different numbers of samples which are necessary for different species as well as for total abundance and total biomass. It is quite evident that the distribution pattern of the individual species plays an important role in this method.
Mit dem Digitalen Dienst Fluglärmzonen wird ein digitales Modell der Lärmschutzzonen für den zivilen Flughafen Köln/Bonn, sowie die militärischen Flugplätze Nörvenich und Geilenkirchen angeboten. Gesetzliche Grundlage ist das Fluglärmgesetz i.d.F. vom 31.10.2007 (FluLärmG), auf deren Grundlage das Land mit Datum vom 07.12.2013, 27.06.2013 und 15.10.2013 die Verordnungen über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Köln/Bonn (Fluglärmschutzverordnung Köln/Bonn- FluLärmKölnV), die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Nörvenich (Fluglärmschutzverordnung Nörvenich - FluLärmNörvV) und die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Geilenkirchen (Fluglärmschutzverordnung Geilenkirchen - FluLärmGeilenkV) erlassen hat. Grundlage des Modells für die Darstellung der Lärmschutzzonen sind die entsprechenden Kurvenpunkte der jeweiligen Verordnungen - Koordinatensystem: UTM-Abbildung in Zone 32, Ellipsoid GRS80, Datum ETRS89 - welche vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW in einer topographischen Karte im Maßstab 1:50 000 und in Blättern der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1:5 000 festgelegt wurden. Dargestellt werden sowohl die Tagschutzzonen als auch die Nachtschutzzone in einer Abstufung von jeweils 5 dB(A) äquivalentem Dauerschallpegel, sowie dem Maximalpegel in der Nachtschutzzone von 6 mal 57 dB(A), was eine parzellenscharfe Darstellung der entsprechenden Lärmbelastung ermöglicht.
Sämtliche Rechte an diesem Produkt liegen beim Land Nordrhein-Westfalen. Jede über die reine Einsichtnahme hinausgehende Nutzung bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln.
Der Datensatz entsteht durch eine 1x pro Jahr durchgeführte Verschneidung der Wohngebäude aus der Gebäudedatei der Wuppertaler Statistikstelle mit den Adressen des Liegenschaftskatasters. Hierbei erfolgt auch eine Klassifizierung des Gebäudebaujahres in 11 Altersstufen, überwiegend sind dies 10-Jahres-Intervalle. Der resultierende Datensatz modelliert die Gebäude mit den Hausnummernkoordinaten des Liegenschaftskatasters als punktförmige Objekte. Die Attribute umfassen u. a. die Adresse (Straßenname und Hausnummer), das Gebäudebaujahr und die Altersstufe aus der o. g. Klassifizierung. Die Gebäudedatei basiert auf den Ergebnissen der Volkszählung von 1987, sie wird fortlaufend aktualisiert über die statistischen Erhebungsbögen aus den Bauantragsunterlagen und Statusmeldungen aus dem Baugenehmigungsprozess zu Genehmigung, Baubeginn und Fertigstellung des Gebäudes. Im Jahr 2015 wurde die Gebäudedatei durch Abgleiche mit weiteren Datenquellen (Zensus 2011, Daten der GWG etc.) systematisch verbessert. Die jährliche Verschneidung mit den Adressen des Liegenschaftskatasters findet ab 2017 jeweils im ersten Halbjahr statt. Die Verschneidungsergebnisse werden in den Formaten ESRI-Shapefile, KML, GeoJSON und CSV als Open Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereitgestellt.
Der Datensatz entsteht durch eine 1x pro Jahr durchgeführte Verschneidung der Nichtwohngebäude aus der Gebäudedatei der Wuppertaler Statistikstelle mit den Adressen des Liegenschaftskatasters. Hierbei erfolgt auch eine Klassifizierung des Gebäudebaujahres in 11 Altersstufen, überwiegend sind dies 10-Jahres-Intervalle. Der resultierende Datensatz modelliert die Gebäude mit den Hausnummernkoordinaten des Liegenschaftskatasters als punktförmige Objekte. Die Attribute umfassen u. a. die Adresse (Straßenname und Hausnummer), das Gebäudebaujahr und die Altersstufe aus der o. g. Klassifizierung. Die Gebäudedatei basiert auf den Ergebnissen der Volkszählung von 1987, sie wird fortlaufend aktualisiert über die statistischen Erhebungsbögen aus den Bauantragsunterlagen und Statusmeldungen aus dem Baugenehmigungsprozess zu Genehmigung, Baubeginn und Fertigstellung des Gebäudes. Im Jahr 2015 wurde die Gebäudedatei durch Abgleiche mit weiteren Datenquellen (Zensus 2011, Daten der GWG etc.) systematisch verbessert. Die jährliche Verschneidung mit den Adressen des Liegenschaftskatasters findet ab 2017 jeweils im ersten Halbjahr statt. Die Verschneidungsergebnisse werden in den Formaten ESRI-Shapefile, KML, GeoJSON und CSV als Open Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereitgestellt.