Der WMS-Dienst "Klimaanalyse 2026" ist Teil der Kartenanwendung Klimaatlas NRW (www.klimaatlas.nrw.de). Der wms-Dienst fasst die Karten der Klimaanalyse NRW 2026 zusammen. Die landesweite Klimaanalyse NRW 2026 wurde in Anlehnung an VDI-Richtlinie 3787, Blatt 1 (VDI 2015) durchgeführt. Dabei kam das mesoskalige Klimamodell FITNAH-3D zum Einsatz. Die Aufbereitung stadtklimatischer Sachverhalte in Kartenform dient ihrer Nutzbarmachung für die Stadt- und Regionalplanung. Hierbei werden in erster Linie die räumliche Ausprägung des Luftaustausches sowie thermisch belasteter Gebiete betrachtet und die Ausgleichs- und Belastungs- bzw. Wirkräume (Siedlungsgebiet) zueinander in Beziehung gesetzt. Aus den Ergebnissen werden Empfehlungen für die Planung zur Verbesserung oder zum Erhalt der Situation abgeleitet. Der Fokus wird hierbei auf das Thema der bioklimatischen Belastung (Hitze) gelegt. Vor dem Hintergrund des Klimawandels gewinnt die Berücksichtigung der thermischen Situation sowie der Auswirkungen von Bau- und Planungsmaßnahmen auf diese an Bedeutung. Die Klimaanalyse NRW 2026 stellt sowohl eine Aktualisierung als auch eine grundlegende Weiterentwicklung der ersten landesweiten Klimaanalyse aus dem Jahr 2018 dar. Die Klimaanalyse enthält detaillierte Informationen zu den klimatischen Gegebenheiten in Nordrhein-Westfalen. In verschiedenen Karten wird die thermische Belastung nachts und tagsüber für einen typischen und einen extremen Sommertag dargestellt und darüber hinaus Planungshinweise für die klimatische Situation zur Vefügung gestellt. Neben einer Betrachtung der regional bedeutsamen Klimafunktionen umfasst die Klimaanalyse NRW 2026 auch eine weiterentwickelte Betroffenheitsanalyse für ausgewählte, vulnerable Gruppen sowie eine Karte der regional bedeutsamen Klimafunktionen. Die Klimaanalyse unterteilt sich in folgende Teilbereiche: Klimatopkarte Klimaanalysekarte Tagsituation (für typischen und extremen Sommerstag), Klimaanalysekarte Nachtsituation (für typischen und extremen Sommertag), Planungshinweiskarte Karte Regional bedeutsamer Klimafunktionen und Betroffenheitsanalyse.
Der Hauptdeich zwischen Cäciliengroden und Dangast weist einen erheblichen Unterbestick auf und soll daher ab 1996 erhöht und verstärkt werden. Mit dieser Verstärkung ist auch eine Verbreiterung der Deichbasis vorgesehen, woraus ein Bedarf an zusätzlicher Fläche resultiert. Im Rahmen des baurechtlichen Verfahrens wird geprüft, ob dafür überwiegend Binnendeichs- oder Außendeichsflächen in Anspruch zu nehmen sind. […] Insgesamt würden bei Realisierung von Bauvariante A 28,5 ha Salzwiese beansprucht, bei Variante B dagegen nur 13,0 ha. Im Rahmen der Prüfung der Umweltverträglichkeit dieser Varianten wird unter formalen Aspekten zu berücksichtigen sein, dass die Salzwiesen im westlichen Jadebusen zur Ruhezone (Zone 1) des Nationalparks „Niedersächsisches Wattenmeer“ gehören […] Von der Forschungsstelle Küste wurden daraufhin in der Zeit von Mai bis Oktober 1992 auf einem ca. 50 m breiten Salzwiesenstreifen vor dem bestehenden Deichfuß Erhebungen mit dem Ziel einer ökologischen Bewertung anhand von Indikatorengruppen durchgeführt. […] In der ersten Julihälfte 1992 erfolgten floristische und vegetationskundliche Untersuchungen.
Im Hinblick auf geplante Deichbaumaßnahmen im Jadebusen werden von der Forschungsstelle Küste einschließlich Vorarbeiten seit 1989 ökologische Untersuchungen durchgeführt, die Entscheidungshilfen bei der Auswahl möglicherweise neu einzurichtender Kleientnahmestellen geben sollen. Die Untersuchungen gliedern sich in einen salzwiesenentwicklungsorientierten Arbeitsbereich, in dem die Wiederbesiedlung und die ökosystemare Einbindung ehemaliger Pütten untersucht und ökologisch bewertet werden, und einen baumaßnahmenorientierten Bereich, in dem verschiedene Deichvorlandgebiete aus Sicht von Ökologie und Naturschutz auf ihre Eignung als mögliche Püttflächen untersucht werden. Zur Bearbeitung dieser Fragenkomplexe wurden im Jadebusenbereich 15 repräsentative Untersuchungsflächen zur Püttenentwicklung ausgewählt (8 Pütten unterschiedlichen Alters und 7 nicht ausgepüttete Vergleichsflächen) sowie 7 so genannte „Suchräume“ (davon 3 im westlichen Jadebusen), die für Kleientnahmen im jeweiligen Bereich als ehesten geeignet erscheinen. Auf den Untersuchungsflächen zur Püttenentwickling und in den Suchräumen wurden morphologische Untersuchungen sowie Bestandserhebungen zur Vegetation, epi- und endogäischen Wirbellosenfauna sowie zu Brut- und Rastvögeln durchgeführt. Aufgrund der großen Zahl von Wirbellosenarten im Gebiet mussten sich die Untersuchungen auf wenige Taxa mit hohem Indikatorwert beschränken (zunächst Laufkäfer, Spinnen, Makrobenthos, Oligochaeten).
„Auf Bauwerken des Küstenschutzes und auf Hafenanlagen um den Westkopf von Norderney wurden die Bewuchsgemeinschaften (makroskopische Meerespflanzen und Meerestiere) von NA-Schlacken und natürlichen Bausteinen (Basalt, Granit, Sandstein) vergleichend untersucht. Ergebnis: Im unteren Gezeitenbereich nahe der Niedrigwasser-Linie bestehen keine Unterschiede zwischen Schlacken und Natursteinen im Hinblick auf Bewuchsdichte (Bedeckungsgrad) und Artenvielfalt. Im mittleren und oberen Gezeitenbereich hebt sich Sandstein durch überragend dichte und artenreiche Besiedlung von den übrigen Substraten ab; Basalt und Granit sind schwächer bewachsen, und auf NA-Schlacke sind Dichte und Artenvielfalt nochmals erkennbar verringert. Als Erklärung wird angenommen: Gewisse toxische Eigenschaften der Schlacke kommen im unteren Gezeitenbereich wegen ausreichender Überflutungsdauer nicht zur Wirkung. Im mittleren und oberen Bereich dagegen machen sich bei abnehmender Überflutungsdauer negative chemische Effekte bemerkbar. Sie verursachen Ausfälle bestimmter und verringerte Dichten anderer Organismenarten, die im Vergleich zu Sandstein gravierend, im Vergleich zu Basalt und Granit nicht erheblich aber deutlich sind. Es wird auf die Tatsache verwiesen, dass die vorliegende Studie von der Zahl der Stichproben her nur orientierenden Charakter hat und dass sie – neben einer experimentellen Arbeit der Forschungsstelle Norderney von 1984 und einer qualitativen Inspektion des Vereins Jordsand von 1990 – erst die dritte Untersuchung darstellt, die sich mit dem Bewuchs von NA-Schlacke an Meeresküsten auseinandersetzt.“
Seit 1989/90 wurden vom NLÖ – Forschungstelle Küste zahlreiche Salzwiesenflächen im Jadebusen und Elisabeth-Außengroden untersucht. Ergebnisse dieser Arbeiten wurden bereits in mehreren Dienstberichten vorgelegt. […] Somit liegt inzwischen zur Entwicklung von Kleientnahmen in Salzwiesen eine Fülle von ökologischen Daten aus einer in ihrer Art einmaligen Zeitreihe von 10 Untersuchungsjahren vor. Der Teil A des vorliegenden Dienstberichts gibt nunmehr einen Überblick über die Arbeiten der Forschungsstelle Küste zur Frage von Kleientnahmen vor allem im Bereich des III. Oldenburgischen Deichbands. Die Zusammenstellung umfasst eine Dokumentation der bisher gelieferten Berichte und sonstiger Veröffentlichungen, eine Zusammenstellung der bisherigen Ergebnisse und eine Beschreibung des derzeitigen Arbeitsstandes. Arbeitsergebnisse aus dem Bereich des II. Oldb. Deichbands (südlicher und östlicher Jadebusen) werden ergänzend dann aufgegriffen, wenn damit grundlegende Prozesse der Salzwiesen- und Püttenentwicklung sowie das Spektrum der Bewertungsansätze besser zu verdeutlichen sind als bei alleiniger Beschränkung auf die Untersuchungsergebnisse im Zuständigkeitsberich des III. Oldenburgischen Deichbands. Um die diesbezüglichen Ergebnisse räumlich und methodisch einordnen zu können, werden in den Kapitel 2 und 3 (Untersuchungsgebiet, Methoden, und Zeiträume der Datenerhebung) die Arbeiten der Forschungsstelle Küste zur Frage von Kleientnahmen im Verbandsgebiet des II. Oldenburgischen Deichbands mit aufgeführt. In den bisher vorgelegten Dienstberichten wurden jeweils konkret baumaßnahmenbezogene Daten eingearbeitet. Eine vollständige, abschließende Auswertung aller im Gesamtuntersuchungsgebiet durchgeführten Untersuchungen konnte jedoch wegen des großen Umfangs des gesammelten Datenmaterials noch nicht erfolgen.
„Zusammenfassung: Von der Forschungsstelle Küste des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie wurde zwischen 1995/96 und 2000 Erhebungen an ca. 90 Dauerflächen entlang von 10 Transekten in der Leybucht durchgeführt, um mögliche direkte und indirekte Auswirkungen auf Flora und Vegetation durch die Baumaßnahmen „Küstenschutz Leybucht“ langfristig dokumentieren sowie bestimmte Fragestellungen klären zu können. Zum besseren Verständnis erfolgt eingangs eine Kurzbeschreibung des Untersuchungsgebietes sowie der Transekte. Mit Hilfe numerischer Klassifikations- und Ordinationsverfahren werden die Sukzessionsverläufe in den Dauerflächen dargestellt und analysiert. Dabei zeigt sich, dass sich bei den Salzwiesen der Leybucht um einen hochdynamischen Lebensraum handelt, in dem es während des Untersuchungszeitraums sowohl zu gerichteten als auch ungerichteten Entwicklungsabläufen kommt. Neben der Geländehöhe und damit verbundenen Überflutungshäufigkeit hat die landwirtschaftliche Nutzung einen wesentlichen Einfluss auf Flora und Vegetation der Salzwiesen. Es werden vor allem die Auswirkungen der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung bzw. Beweidungsextensivierung diskutiert. Die Aufgabe der Beweidung hat bis jetzt in vielen Bereichen eine außerordentlich rasche Sukzession in Richtung oberer Salzwiese gefördert. Durch Beweidung begünstigte Vegetationseinheiten gingen zurück. Bedingt gilt dieses auch für den bis heute extensiv beweideten Buscher Heller. Diese Entwicklungsprozesse sind bisher nicht abgeschlossen. Abschließend wird der weitere Entwicklungsverlauf nach Flächenstilllegung sowie unter einer extensiven Beweidung vorbehaltlich einer weiteren großräumigen Überprüfung abgeschätzt.“
Allgemeine Informationen zum Schuldnerberatungsatlas und zur Methodik: Datengrundlage: Für die interaktive Webanwendung mit einer Übersicht über die Schuldner- sowie Insolvenzberatungsstellen in Deutschland werden Daten genutzt, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen. Durch die Art der Erfassung von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen für diese Anwendung kann keine Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Beratungsstellen gewährleistet werden, da die Adressinformationen ausschließlich aus externen Quellen generiert werden. Hinweis: Den Nutzerinnen und Nutzern kann keine Auskunft über die Kostenübernahme der Schuldnerberatung zur Verfügung gestellt werden, da es bundesweit keine einheitliche Regelung dazu gibt. Standorte von Schuldnerberatungsstellen: Wenn eine Beratungsstelle über mehrere Standorte verfügt und diese Information öffentlich vorliegt, werden beide Standorte im Atlas angezeigt. Erreichbarkeitszonen von Schuldnerberatungsstellen: Die Grundlage für die Berechnung von Erreichbarkeitszonen von Schuldnerberatungsstellen bildet der Straßendatenbestand des offenen Gemeinschaftsprojektes OpenStreetMap (OSM). Mit Hilfe der Software Esri ArcGIS Desktop und den Programmerweiterungen Network Analyst sowie ArcGIS Editor for OpenStreetMap werden aus den OSM-Daten die relevanten Straßendaten (geometrische Information und zugehörige Attribute) extrahiert und in ein routingfähiges Netzwerkdatenmodell umgewandelt. Dieses erlaubt die Berechnung von Erreichbarkeitszonen, die sogenannten Isochronen. Die Berechnung der Isochronen wird für diskrete Zeitzonen von fünf bis 90 Minuten durchgeführt. Innerhalb einer Zone erfolgt keine nähere Unterscheidung der Fahrzeiten. Die Erreichbarkeiten werden in Form von Gitterzellen (Rastern) mit einer räumlichen Auflösung von 100 Meter * 100 Meter ausgewiesen. Beachten Sie bitte, dass die ausgewiesenen Fahrzeiten abgeleitete Modellgrößen sind, die unter Umständen deutlich von den tatsächlichen Fahrzeiten abweichen können. So wird insbesondere die aktuelle Verkehrslage oder mögliche Einschränkungen des Straßenverkehrs, wie z.B. Staus, Baustellen oder Straßensperrungen NICHT berücksichtigt. Zudem kann keine Gewähr für die Korrektheit der zugrundliegenden Straßengeometrie und der aus ihr abgeleiteten Fahrgeschwindigkeiten übernommen werden. Der OSM-Datenbestand kann Ungenauigkeiten oder Fehler sowohl in der geometrischen als auch hinsichtlich der beschreibenden Information enthalten. So können zum Beispiel fehlende Straßenabschnitte oder falsch ausgewiesene Zugangsbeschränkungen den Anschluss von einzelnen Verkehrsbereichen an das übrige Straßennetz verhindern. Hierdurch können fehlerhafte Berechnungsergebnisse resultieren. Beachten Sie bitte weiterhin, dass der Algorithmus zur Berechnung der Entfernungszonen in den Randbereichen des Straßennetzes u.U. stark generalisierende Ergebnisse erzeugt. Hierdurch können vereinzelt küstennahe Inselflächen mit eingefärbt werden, obwohl sie keinen Anschluss an ein Straßennetz besitzen. Grundsätzlich kann für die Richtigkeit der dargestellten Informationen und Berechnungsergebnisse nicht garantiert werden. Siedlungsstrukturelle Kreistypen: Mit den Kreistypen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wird eine einfache Gruppeneinteilung von den 363 Kreisregionen in Deutschland vorgenommen. Für die Typisierung werden verschiedene Siedlungsstrukturmerkmale herangezogen: der Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten, die Einwohnerdichte der Kreisregion sowie die Einwohnerdichte der Kreisregion ohne Berücksichtigung der Groß- und Mittelstädte (Stand: 31.12.2017). Die Einteilung in siedlungsstrukturelle Gebietstypen dient als Instrument insbesondere für inter- und intraregionale Vergleiche. Diese Gebietstypen schreiben keine räumlichen Problemkategorien fest und stellen auch keine raumordnungspolitische Funktionszuweisung dar. Sie dienen ausschließlich als analytisches Raster für die laufende Raumbeobachtung und ermöglichen Vergleiche der entsprechenden Regionstypen. Auf dieser Basis erfolgt bei den siedlungsstrukturellen Kreistypen eine Einteilung in vier Gruppen: Kreisfreie Großstädte: Kreisfreie Städte mit mindestens 100 000 Einwohnern Städtische Kreise: Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten von mindestens 50 % und einer Einwohnerdichte von mindestens 150 Einwohnern/km²; sowie Kreise mit einer Einwohnerdichte ohne Groß- und Mittelstädte von mindestens 150 Einwohnern/km² Ländliche Kreise mit Verdichtungsansätzen: Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten von mindestens 50 %, aber einer Einwohnerdichte unter 150 Einwohnern/km², sowie Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten unter 50 % mit einer Einwohnerdichte ohne Groß- und Mittelstädte von mindestens 100 Einwohnern/km² Dünn besiedelte ländliche Kreise: Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten unter 50 % und Einwohnerdichte ohne Groß- und Mittelstädte unter 100 Einwohnern/km² Weitere Erläuterungen sind auf der Homepage des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) unter www.bbsr.bund.de Themen Raumbeobachtung Raumabgrenzungen zu finden. Im Schuldnerberatungsatlas werden in einem Erreichbarkeitsdiagramm die nach siedlungsstrukturellen Kreistypen geschichteten Bevölkerungsanteile für Deutschland dargestellt. Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage ist das Bundesstatistikgesetz (BStatG). Weitere Informationen zur Überschuldung von Privatpersonen in Deutschland finden Sie im Themenbereich Vermögen und Schulden unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Vermoegen-Schulden/_inhalt.html
Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Deutschland: Datengrundlage und Methodik: Es werden Daten genutzt, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen. Durch die Art der Erfassung von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen für diese Anwendung kann keine Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Beratungsstellen gewährleistet werden, da die Adressinformationen ausschließlich aus externen Quellen generiert werden. Hinweis: Den Nutzerinnen und Nutzern kann keine Auskunft über die Kostenübernahme der Schuldnerberatung zur Verfügung gestellt werden, da es bundesweit keine einheitliche Regelung dazu gibt. Standorte von Schuldnerberatungsstellen: Wenn eine Beratungsstelle über mehrere Standorte verfügt und diese Information öffentlich vorliegt, werden beide Standorte im Atlas angezeigt. Erreichbarkeitszonen von Schuldnerberatungsstellen: Die Grundlage für die Berechnung von Erreichbarkeitszonen von Schuldnerberatungsstellen bildet der Straßendatenbestand des offenen Gemeinschaftsprojektes OpenStreetMap (OSM). Mit Hilfe der Software Esri ArcGIS Desktop und den Programmerweiterungen Network Analyst sowie ArcGIS Editor for OpenStreetMap werden aus den OSM-Daten die relevanten Straßendaten (geometrische Information und zugehörige Attribute) extrahiert und in ein routingfähiges Netzwerkdatenmodell umgewandelt. Dieses erlaubt die Berechnung von Erreichbarkeitszonen, die sogenannten Isochronen. Die Berechnung der Isochronen wird für diskrete Zeitzonen von fünf bis 90 Minuten durchgeführt. Innerhalb einer Zone erfolgt keine nähere Unterscheidung der Fahrzeiten. Die Erreichbarkeiten werden in Form von Gitterzellen (Rastern) mit einer räumlichen Auflösung von 100 Meter * 100 Meter ausgewiesen. Beachten Sie bitte, dass die ausgewiesenen Fahrzeiten abgeleitete Modellgrößen sind, die unter Umständen deutlich von den tatsächlichen Fahrzeiten abweichen können. So wird insbesondere die aktuelle Verkehrslage oder mögliche Einschränkungen des Straßenverkehrs, wie z.B. Staus, Baustellen oder Straßensperrungen NICHT berücksichtigt. Zudem kann keine Gewähr für die Korrektheit der zugrundliegenden Straßengeometrie und der aus ihr abgeleiteten Fahrgeschwindigkeiten übernommen werden. Der OSM-Datenbestand kann Ungenauigkeiten oder Fehler sowohl in der geometrischen als auch hinsichtlich der beschreibenden Information enthalten. So können zum Beispiel fehlende Straßenabschnitte oder falsch ausgewiesene Zugangsbeschränkungen den Anschluss von einzelnen Verkehrsbereichen an das übrige Straßennetz verhindern. Hierdurch können fehlerhafte Berechnungsergebnisse resultieren. Beachten Sie bitte weiterhin, dass der Algorithmus zur Berechnung der Entfernungszonen in den Randbereichen des Straßennetzes u.U. stark generalisierende Ergebnisse erzeugt. Hierdurch können vereinzelt küstennahe Inselflächen mit eingefärbt werden, obwohl sie keinen Anschluss an ein Straßennetz besitzen. Grundsätzlich kann für die Richtigkeit der dargestellten Informationen und Berechnungsergebnisse nicht garantiert werden. Siedlungsstrukturelle Kreistypen: Mit den Kreistypen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wird eine einfache Gruppeneinteilung von den 363 Kreisregionen in Deutschland vorgenommen. Für die Typisierung werden verschiedene Siedlungsstrukturmerkmale herangezogen: der Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten, die Einwohnerdichte der Kreisregion sowie die Einwohnerdichte der Kreisregion ohne Berücksichtigung der Groß- und Mittelstädte (Stand: 31.12.2017). Die Einteilung in siedlungsstrukturelle Gebietstypen dient als Instrument insbesondere für inter- und intraregionale Vergleiche. Diese Gebietstypen schreiben keine räumlichen Problemkategorien fest und stellen auch keine raumordnungspolitische Funktionszuweisung dar. Sie dienen ausschließlich als analytisches Raster für die laufende Raumbeobachtung und ermöglichen Vergleiche der entsprechenden Regionstypen. Auf dieser Basis erfolgt bei den siedlungsstrukturellen Kreistypen eine Einteilung in vier Gruppen: Kreisfreie Großstädte: Kreisfreie Städte mit mindestens 100 000 Einwohnern Städtische Kreise: Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten von mindestens 50 % und einer Einwohnerdichte von mindestens 150 Einwohnern/km²; sowie Kreise mit einer Einwohnerdichte ohne Groß- und Mittelstädte von mindestens 150 Einwohnern/km² Ländliche Kreise mit Verdichtungsansätzen: Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten von mindestens 50 %, aber einer Einwohnerdichte unter 150 Einwohnern/km², sowie Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten unter 50 % mit einer Einwohnerdichte ohne Groß- und Mittelstädte von mindestens 100 Einwohnern/km² Dünn besiedelte ländliche Kreise: Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten unter 50 % und Einwohnerdichte ohne Groß- und Mittelstädte unter 100 Einwohnern/km² Weitere Erläuterungen sind auf der Homepage des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) unter www.bbsr.bund.de Themen Raumbeobachtung Raumabgrenzungen zu finden. Im Schuldnerberatungsatlas werden in einem Erreichbarkeitsdiagramm die nach siedlungsstrukturellen Kreistypen geschichteten Bevölkerungsanteile für Deutschland dargestellt. Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage ist das Bundesstatistikgesetz (BStatG). Weitere Informationen zur Überschuldung von Privatpersonen in Deutschland finden Sie im Themenbereich Vermögen und Schulden unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Vermoegen-Schulden/_inhalt.html
Der ATOM Feed Downloadservice "XPlanung FNP Wuppertal fortlaufend aktualisiert" stellt einen Datensatz zum Download bereit, der sämtliche fachlichen Festlegungen und nachrichtlichen Übernahmen des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Wuppertal (FNP) vom 17.01.2005 umfasst, modelliert nach dem XPlanung-Standard in der Version 6.0. Der FNP (vorbereitende Bauleitplanung) und die aus ihm zu entwickelnden Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung) sind die Instrumente der kommunalen Bauleitplanung. Die für den FNP verwendete Hintergrundkarte und der Erläuterungsbericht mit seinen Anlagen sind vom XPlanung-Standard nicht abgedeckt und daher auch nicht im Datensatz enthalten. Die zum Download bereitgestellte Datei im Format XPlanGML wurde mit der in Wuppertal für die Führung des digitalen FNP eingesetzten Fachsoftware GeoOffice (Version 10.9) erstellt und erfolgreich validiert mit dem Validator der XLeitstelle Planen und Bauen beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung der Freien und Hansestadt Hamburg. Die fachlichen Festlegungen des FNP, insbesondere die Hauptnutzungen, wurden im Zuge der Erstellung des FNP auf der Grundlage der als Hintergrundkarte verwendeten Deutschen Grundkarte 1:5.000, Stand 1996, digitalisiert. Eine vollständig spannungsfreie Überlagerung des Datensatzes mit aktuellen großmaßstäbigen Karten oder Orthofotos ist daher nicht möglich. Eine Aktualisierung des Datensatzes ist erfahrungsgemäß bis zu maximal zehn Mal pro Jahr erforderlich, jeweils nach Abschluss eines Änderungsverfahrens zum FNP. Dabei werden die Geltungsbereiche der rechtswirksamen Änderungsverfahren vor deren Verschmelzung mit dem Gesamt-FNP so an die Hauptnutzungsflächen angepasst, dass eine widerspruchsfreie gemeinsame Nutzung dieser beiden Datensätze möglich ist. Die Aktualisierung der Daten, auf die der Downloadservice zugreift, erfolgt gleichwohl sicherheitshalber wöchentlich in einem festen Turnus. Der vom Downloadservice bereitgestellte Datensatz unterliegt einer Open-Data-Lizenz mit Ausschluss der Datenveränderung (CC BY-ND 4.0). Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für den FNP eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Er wird in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Es handelt sich um Flächen, bei denen nach § 78b WHG ein signifikantes Hochwasserrisiko ermittelt wurde und die bei einem Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit [HQextrem] über das festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet hinaus überschwemmt werden können. Der Stand der verwendeten Grundlagen ist der Attributtabelle zu entnehmen. Die Lage und Rechtsverbindlichkeit ergeben sich aus den Angaben für Risikogebiete des HQextrem aus dem 2. Zyklus (2019) der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) sowie den aktuellen Angaben für festgesetzte Überschwemmungsgebiete und vorläufige Sicherungen.§ 78b WHG Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (Fassung gemäß Änderung durch Hochwasserschutzgesetz II)(1) Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind Gebiete, für die nach § 74 Absatz 2 Gefahrenkarten zu erstellen sind und die nicht nach § 76 Absatz 2 oder Absatz 3 als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind oder vorläufig gesichert sind; dies gilt nicht für Gebiete, die überwiegend von den Gezeiten beeinflusst sind, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist. Für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten gilt Folgendes:1. bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sowie bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 2 oder nach § 34 des Baugesetzbuches zu beurteilende Gebiete sind insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen; dies gilt für Satzungen nach § 34 Absatz 4 und § 35 Absatz 6 des Baugesetzbuches entsprechend;2. außerhalb der von Nummer 1 erfassten Gebiete sollen bauliche Anlagen nur in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet oder wesentlich erweitert werden, soweit eine solche Bauweise nach Art und Funktion der Anlage technisch möglich ist; bei den Anforderungen an die Bauweise sollen auch die Lage des betroffenen Grundstücks und die Höhe des möglichen Schadens angemessen berücksichtigt werden.(2) Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder bleiben unberührt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.