Die Kulturlandschaftsbereiche wurden erarbeitet im Zuge des Fachbeitrags Kulturlandschaft zum Regionalplan Köln durch den Landschaftsverband Rheinland.
Lokale, regionale und nationale Verwaltungseinheiten, die die Gebiete abgrenzen, in denen die Mitgliedstaaten Hoheitsbefugnisse haben und/oder ausüben und die durch Verwaltungsgrenzen voneinander getrennt sind.