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Mittelungspegel (Straßenverkehrslärm berechnet nach Verkehrszählungen). Der Mittelungspegel wird tagsüber für den Zeitraum von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr und nachts für 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr bestimmt.
Statistische Bezirke dienen zur differenzierten Betrachtung von Geofachdaten des Gebietes einer Kommune. In Recklinghausen entsprechen die Stadtteile den statistischen Bezirken. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Die bedeutendsten Lärmquellen im Wohnumfeld, die am häufigsten hohe Belästigungen verursacht, ist der motorisierte Straßenlärm. Lärmminderungspläne müssen sich deshalb vorrangig mit Verkehrslärm befassen. Im ersten Schritt wurde ein Lärmminderungsplan, Verkehrslärm, in Kirchhellen erstellt. Die Darstellung zeigt den Schallausbreitungspegel (Tag/Nacht) in dB(A).
Grünentwicklungsplan Bottrop-Süd (südl. BAB A2) Auszug aus dem Altlastenkataster aus 68/2 für Erstellung des GREP (1999). Das aktuelle Altlastenkataster befindet sich unter Amt 68/2
Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Bauen und Planen der Gemeinde Gangelt werden.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter in der Abteilung Finanzen und Bauen bei der Gemeinde Langenberg erteilt werden.
Umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan) der Stadt Wassenberg. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Die Datei ist ein Baustein der Lärmkartierung gemäß der Umgebungslärmrichtlinie. Sie enthält die Lärmimmissionen des Straßenverkehrs für den gesamten Tag (0 bis 24 Uhr).