Nutzungsbedingungen: Dieser Datensatz kann gemäß der „Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) genutzt werden.
Nutzungsbedingungen: Die Geodaten der Stadt Troisdorf stehen unter der Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Die Nutzung ist für jegliche Zwecke unter Einhaltung der Lizenzbedingungen freigegeben.
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Diese Datenbank verzeichnet alle im Rahmen der hydrogeologischen Landesaufnahme erfassten Quellen und Quellstandorte sowie alle Quellen, die dem Geologischen Dienst NRW gemeldet worden sind. Erfasst sind Angaben über Lage, Art der Quelle, Schüttungsmengen und zum umgebenden Gestein. Die Datenbank enthält Querverweise zu chemischen Untersuchungen im Labor-Informations- und -Management-System (LIMS), zu Messstellennummern des Landesgrundwasserdienstes, zu den Quelllokationen, die in der Hydrogeologischen Karte 1:50.000 [HK50] abgebildet sind und zum Referenzdatenbestand des „Quellenkatasters: Quellen in Nordrhein-Westfalen“.
Zugriffseinschränkung: Unbeschränkter Zugang. Nutzungsbedingungen: Urheber: Aerowest GmbH, Quelle: Regionalverband Ruhr, Stadt Gelsenkirchen - eingeschränktes Nutzungsrecht. Die Daten dürfen nur für die nichtkommerzielle Nutzung u.a.: in analogen Produkten, Informationssystemen, Intranet und Internet präsentiert werden. Es ist nicht erlaubt: Weitergabe an Dritte (außer an Auftragnehmer für Aufgaben der Stadt Gelsenkirchen)
Der Darstellungsdienst "Verwaltungseinheiten" präsentiert Gebiete die der öffentlichen Verwaltung unterliegen. Die Verwaltungsgrenze 1. Ordnung stellt nicht den rechtsverbindlichen Zustand dar. Bei den Verwaltungsgrenzen und Verwaltungseinheiten der 2. Ordnung handelt es sich nicht um abgestimmte Grenzen.