In der Klimaanalysekarte werden klimaökologisch relevante Strukturen voneinander abgegrenzt und dargestellt. Im Gegensatz zur Klimatopkarte, die sich aus rein statischen Faktoren ableitet (z. B. Flächennutzung, Versiegelungsgrad), werden in der Klimaanalysekarte die thermischen Verhältnisse und das klimaökologische Prozessgeschehen einer Region für eine bestimmte thermische Situation modelliert und beschrieben. Da sich die thermischen Gegebenheiten im Tagesverlauf unterscheiden, wurde die Klimaanalysekarte einmal für die Tagsituation (14 Uhr MEZ) sowie einmal für die Nachtsituation (4 Uhr MEZ) ausgewertet und dargestellt. Es wurden zwei meteorologische Situationen modelliert: Zum einen wurde ein typischer Sommertag untersucht, der eine durchschnittliche sommerliche Strahlungswetterlage in NRW abbildet. Zum anderen wurde auf Basis bereits aufgetretener Höchstwerte ein extremer Sommertag bei Strahlungswetterlage betrachtet, wobei davon ausgegangen wird, dass diese zukünftig häufiger auftreten werden. Als Eingangsdaten für die Modellsimulationen dienten neben den meteorologischen Rand- und Startbedingungen, Informationen zur Geländestruktur (DGM 1), Flächennutzungs-, Bebauungs- und Versiegelungsdaten sowie Strukturhöhen und Bodenfeuchtedaten. Für die Tagsituation wird keine Unterscheidung in Wirk- und Ausgleichsraum vorgenommen, da tagsüber das Prozessgeschehen zwischen Wirk- und Ausgleichsraum keine relevante Rolle spielt. In der Klimaanalysekarte Tag wird die thermische Belastung anhand des Parameters physiologisch-äquivalente Temperatur (PET – von engl. Physiological Equivalent Temperature) aufgezeigt. Die PET ist ein thermischer Index, bei dem die thermische Belastung anhand verschiedener, auf das thermische Wohlbefinden einwirkender Parameter berechnet wird, z. B. Lufttemperatur, Windgeschwindigkeit, Strahlung und Feuchte. Die PET wird auf Basis verschiedener Ausgabegrößen aus dem Modell FITNAH-3D berechnet und anhand der VDI-Richtlinie 3787, Blatt 2 (2022, Tabelle 1) klassifiziert.
Datenquelle: Flächennutzungskartierung (2018/ 2019)(ehemals gewerblich/industriell genutzte Flächen mit und ohne Bebauung). Im Einzelfall ist zu klären, ob die jeweilige Fläche die Bedingungen des EEG für Konversionsflächen aus wirtschaftlicher Nutzung erfüllt und ob sie für eine solare (Zwischen-)Nutzung zur Verfügung stehen kann.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Auf Basis der dargestellten Gunst- und Tabuflächen werden Eignungsflächen berechnet, auf denen nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) die Installation einer PV-Anlage in NRW grundsätzlich möglich und förderungswürdig ist und die von keinen aufgeführten Tabuflächen überlagert werden. Eignungsflächen sind für Freiflächen-PV-Anlagen demnach besonders geeignet und sollten bevorzugt ausgewählt werden.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Freiflächen-Solarenergieanlagen zeichnen sich grundsätzlich dadurch aus, dass sie nicht auf einem Gebäude, an einer Fassade oder einer einem anderen Zweck dienenden baulichen Anlage (z.B. Lärmschutzwand), sondern auf oder über einer freien Fläche aufgestellt sind. Aus diesem Grund sind Gebäude aus der Betrachtung von Freiflächenpotenzialen auszuschließen.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Dargestellt werden mögliche Standorte für Floating-PV-Anlagen auf stehenden, künstlichen und erheblich veränderten Gewässern (Abgrabungsgewässer, ausgebaute, stehende Gewässer z.B. Bade-, Boot- und Surfgewässer, Seen, Teiche, naturnahe-, stehende Gewässer) außerhalb von Naturschutzgebieten mit einem 40-Meter Abstand zum Ufer.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Auf Basis der dargestellten Gunst- und Tabuflächen werden Eignungsflächen berechnet, auf denen nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) die Installation einer PV-Anlage in NRW grundsätzlich möglich und förderungswürdig ist und die von keinen aufgeführten Tabuflächen überlagert werden. Eignungsflächen sind für Freiflächen-PV-Anlagen demnach besonders geeignet und sollten bevorzugt ausgewählt werden. Flächen unter 50 m² sind nicht enthalten.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Der WFS (Web Feature Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zum Download für Vektordaten. An einen WFS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WFS eingebunden wird. Der WFS-Dienst zum Bebauungsplan stellt alle verfügbaren Inhalte von Bebauungsplänen im Planstatus "in Aufstellung bereit. Eine Darstellung der Inhalte wird nicht mitgeliefert. Jedes aufnehmende System regelt die Darstellung der Daten aus dem WFS selber. Dieser Dienst wird bereitgestellt über die xPlanBox (GNU AGPLv3; Sourcecode: https://gitlab.opencode.de/diplanung/ozgxplanung). Dieser Dienst wird bereitgestellt über die xPlanBox (GNU AGPLv3; Sourcecode: https://gitlab.opencode.de/diplanung/ozgxplanung).
Geschützte Landschaftsbestandteile sind in der Regel kleinräumige, überschaubare Strukturen (eine Hecke, eine Baumgruppe). Großräumige Schutzgebiete werden nach dieser Kategorie nicht ausgewiesen. Zu den geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB) wurden Daten aus den rechtskräftigen Landschaftsplänen übernommen, die innerhalb des Projekts „Digitaler Landschaftsplan“ beim RVR aufbereitet wurden. GLB fehlen dort, wo noch keine Landschaftspläne aufgestellt wurden.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.