Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbstständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sowie vermutete Bodendenkmäler, für deren Vorhandensein konkrete, wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte vorliegen, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen oder anzunehmen ist, dass sie diese erfüllen.
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens für Grundstücke mit im wesentlichen gleichen Nutzung- und Wertverhältnissen. Die Bodenrichtwerte wurden flächendeckend für das Gebiet des Kreises Heinsberg für Zonen gleicher Nutzungs- und Wertverhältnisse (zonale Bodenrichtwerte) ermittelt. Sie sind auf den Quadratmeter Grundstückfläche bezogen. Die Richtwerte sind unter www.boris.nrw.de abrufbar.
Der Datensatz enthält Informationen zu folgenden Themen: "Städtebauliche Vertrage": - Städtebauliche Verträge in Bearbeitung und abgeschlossen sowie externe Maßnahmen - ; "Umlegung": - Umlegung, Odnungsnummern, Bestands- und Umlegungskartennummern, Vereinfachte Umlegung, Kein U-Vermerk im Grundbuch, Ratenzahlungen, Nachbesserungen und private Verkehrsflächen - ; "Vorkaufsrechte": Aktenzeichen der Vorkaufsrechtsbescheinigungen und der Teilungen, Sammelbafragen OPR, Rahmenkarten im Gauß-Krüger-Koordinatensystem;
Zugriffseinschränkung: - "Städtebauliche Verträge": Beschränkter Zugang - ohne Zugriff auf personenbezogene und adressbezogene Daten; - "Vorkaufsrechte": Kein Zugang;
- "Umlegung": Kein Zugang.
Nutzungsbedingungen - "Städtebauliche Verträge": gebührenfrei - Keine Vervielfältigung und Verbreitung; Es gelten die Nutzungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen (URL: https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/Buergerservice/Onlinedienste/Geoportal/Nutzungsbedingungen.aspx)
Diese Daten stehen unter der „Datenlizenz Deutschland –Zero – Version 2.0“ (dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Der Lizenztext ist unter www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 einsehbar.
Luftbilder sind verkleinerte photographische Abbilder eines Teiles der Erdoberfläche. Sie werden aus Flugzeugen mit Spezialkameras in Nadirrichtung (senkrecht nach unten) aufgenommen. Sie dokumentieren den Zustand der Landschaft zum Aufnahmezeitpunkt und enthalten alle aus der Vogelperspektive sichtbaren Informationen zur Landschaft. Bedingt durch die zentralprojektive Abbildung der Photographie und weil Geländeoberfläche und Bildebene in der Regel nicht parallel sind, wird das Gelände im Luftbild verzerrt dargestellt. Digitale Luftbilder sind über ihre Orientierungsparameter georeferenziert, liegen flächendeckend vor und werden in einem 2-jährigen Zyklus erneuert. Sie werden nach dem Produktstandard des Landes, der auf den Festlegungen eines AdV-Standards (AdV Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder) beruht, hergestellt und nach ihrer Bodenauflösung (cm pro Pixel; Ground Sample Distance, GSD) bezeichnet. Die digitalen Luftbilder weisen eine Bodenauflösung von 10cm/Pixel auf und sind 4-Kanal Multispektralbilder mit der Kanalbelegung RGBI (Rot-Grün-Blau-Nahes_Infrarot).
BORIS-NRW ist das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Immobilienmarkt in Nordrhein-Westfalen. Ein Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Der Boden bildet das zentrale Teilstück im biologischen Kreislauf des Waldes. Auf Veränderungen in diesem komplizierten System muss daher besonderes Augenmerk gerichtet werden. Aus diesem Grund beauftragte der Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft im Jahr 1989 die Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forstplanung, LÖLF (jetzt: Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten/Landesamt für Agrarordnung, LÖBF/LAfAO) sowie das Geologische Landesamt NRW, GLA NRW (jetzt: Geologischer Dienst NRW - Landesbetrieb, GD NRW), landesweit den aktuellen bodenchemischen Zustand unserer Waldböden zu untersuchen. Diese Bodenzustandserhebung im Wald (BZE) soll unter anderem - den aktuellen bodenchemischen Zustand unserer Waldböden erfassen und bewerten - Zusammenhänge zwischen dem Bodenzustand und den Waldschäden aufklären - eine bessere Übertragbarkeit der Ergebnisse aus der Waldschadensforschung auf größere Waldflächen gewährleisten - Gefahren aufzeigen, die sich aus dem aktuellen Bodenzustand für die derzeitigen Waldbestände und die nächste Waldgeneration ergeben - Informationen zur Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des Bodenzustands liefern - Informationen zur Einschätzung von Risiken für die Qualität von Grund- und Quellwasser zur Verfügung stellen. Die Geländearbeiten zur BZE nahm das Geologische Landesamt NRW in den Jahren 1989 bis 1992 vor. Um den Zusammenhängen zwischen Bodenchemismus und Waldschäden auf die Spur zu kommen, wurden die Böden an Standorten untersucht, an denen jährlich auch die Waldschäden beurteilt werden. Die Probennahme erfolgte im 4 x 4-km-Raster, das heißt, die waldbestandene Fläche im Landesgebiet wurde in ein Quadratraster mit je 4 km Seitenlänge aufgeteilt. In jedem Rasterquadrat wurde eine Untersuchungsparzelle ausgewählt. An den 498 Untersuchungsflächen wurden jeweils - die Böden exakt kartiert - Bodenaufgrabungen angelegt - die Bodenmerkmale und -eigenschaften detailliert beschrieben - Proben aus sieben bis zehn Tiefenstufen für chemische und physikalische Analysen entnommen. Insgesamt fielen rund 3.800 Bodenproben (Flächenmischproben) zur Analyse an; weitere 590 Proben sind für radiologische Untersuchungen vorgesehen. Das geochemische Labor des Geologischen Dienstes NRW hat inzwischen die Analytik für ein 8 x 8-km-Raster der bundesweiten BZE abgeschlossen. Auch die Ergebnisse für das erheblich dichtere 4 x 4-km-Raster wurden Mitte 1995 vorgelegt. Moderne Messverfahren, die mit den Laboratorien der anderen Bundesländer abgestimmt sind, gewährleisten exakte und bundesweit vergleichbare Ergebnisse.
Temporal reference of content:
31.12.1975 until 31.12.1979
Die wissenschaftlich fundierte bodenkundliche Kartierung (Bodeninventur) mit der Herausgabe von Bodenkarten ist die wichtigste Grundlage für Bodennutzung, Bodenschutz und bodenkundliche Forschung. Hier handelt es sich um Flächendaten der bodenkundlichen Kartierung zur Verbreitung und zu den Eigenschaften der Böden. Sie sind Grundlage für die Bodenkarte 1 : 50 000. Die Bodenkarten von Nordrhein-Westfalen 1 : 50 000 (BK 50) stellen die Verbreitung der zu Bodeneinheiten zusammengefassten Böden im Blattgebiet dar. Die Kartenlegende enthält für jede Bodeneinheit Angaben über die Bodenartenschichtung bis zu 2 m Tiefe, die Bodentypen und das geologische Ausgangsgestein. In einer besonderen Spalte sind die Wertzahlen der Bodenschätzung, die Nutzungseignung, die Ertragsfähigkeit und Bearbeitbarkeit sowie die Wasserverhältnisse der Böden angegeben. Die Bodenkarten bilden eine wichtige Unterlage für Aufgaben der Land- und Forstwirtschaft, der Landesplanung, Landespflege, Wasserwirtschaft und des Naturschutzes sowie für Forschung, Lehre und Unterricht. Die Bodenkarten des Kreises Wiedenbrück sowie des Kreises und der Stadt Iserlohn geben die bodenkundlichen Verhältnisse Blattgrenzen übergreifend wieder. Zu ihnen gehört jeweils ein Erläuterungsheft mit Schriften- und Kartenverzeichnis, in dem nach einer Einleitung auf die Faktoren der Bodenbildung, die Bodeneinheiten, die Bodennutzung, die nutzbaren Gesteine und Erze, den Baugrund und das Grundwasser eingegangen wird. Es sind vorhanden: Bodenkarte des Kreises Wiedenbrück 1 : 50 000. 19972 (mit Erläuterung) Bodenkarte des Kreises und der Stadt Iserlohn 1 : 50 000. 1972 (mit Erläuterung)
Das LANUK bündelt Daten über Stoffgehalte in Böden, die landesweit in verschiedenen Datensammlungen unterschiedlicher Einrichtungen (Kommunen, Abwasserverbände, Landeseinrichtungen, etc.) vorliegen. Diese werden in einfacher und effektiver Form im Fachinformationssystem (FIS StoBo) bereitgestellt, welches die Erstellung von Karten und Auswertungen ermöglicht. Die offenen Daten hier entsprechen den Daten des FIS StoBo. Sie sind in ihrer Lagegenauigkeit auf einen Kilometer beschränkt.