Hier wird das klassifizierte Gewässernetz nach dem Landeswassergesetz NRW abgebildet. Hierunter fallen nach §3(3) LWG NRW oberirdische Gewässer mit ständigem oder zeitweiligem Abfluss, die der Vorflut für Grundstücke mehrerer Eigentümer dienen. Die Gewässer werden von Unterhaltungspflichtigen (in der Regel Verbände) unterhalten. Die Daten werden bei Änderungen anlassbezogen und zeitnah fortgeführt.
Die Datei ist ein Baustein des Altlastenkatasters im Sinne des LBodSchG NW. Sie enthält umfangreiche Daten zur Nutzungsgeschichte der untersuchten Flurstücke. Von der Erfassung bis zur Sanierung werden die einzelnen Schritte begleitet. Diese Datei enthält nähere Angaben zu den Gewerbebetrieben wie: Art des Betriebes, Eigentümer, Art des Endproduktes, bisher durchgeführte Untersuchungen, etc.
Der WFS (Web Feature Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zum Download für Vektordaten. An einen WFS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WFS eingebunden wird. Dieser Datensatz umfasst das Kommunale Eigentum der Gemeinde Bedburg-Hau. Nur für den internen Dienstgebrauch.
Temporal reference of content:
since 01.01.1990 , current actuality unknown
Im Samenplantagen-Verzeichnis sind Daten für alle forstlichen Samenplantagen für Baum- und Straucharten in NRW zu Baumart, Lage, Größe und zum Eigentümer der jeweiligen Samenplantage erfaßt, soweit die Samenplantagen auf Veranlassung des Dez. 41 der LÖBF angelegt worden sind oder von dem Dez. 41 betreut werden. Samenplantagen sind als Erhaltungssamenplantagen oder auch als Produktionssamenplantagen angelegt, um die Versorgung der Forstbetriebe mit qualifiziertem forstlichem Saatgut sicherzustellen.
Die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters werden im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführt. Im Liegenschaftskataster sind für das Landesgebiet alle Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) nachgewiesen. Der Nachweis der Liegenschaften umfasst ihre Lage, Nutzung, Größe sowie wesentliche topographische Merkmale. Er enthält ebenso Informationen zu Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten sowie bei landwirtschaftlich genutzten Flächen die Ergebnisse der Bodenschätzung. Eigentümerinformationen sind in diesem Dienst nicht verfügbar.
Die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters werden im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführt. Im Liegenschaftskataster sind für das Landesgebiet alle Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) nachgewiesen. Der Nachweis der Liegenschaften umfasst ihre Lage, Nutzung, Größe sowie wesentliche topographische Merkmale. Er enthält ebenso Informationen zu Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten sowie bei landwirtschaftlich genutzten Flächen die Ergebnisse der Bodenschätzung. Eigentümerinformationen sind in diesem Dienst nicht verfügbar.
Die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters werden im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführt. Im Liegenschaftskataster sind für das Landesgebiet alle Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) nachgewiesen. Der Nachweis der Liegenschaften umfasst ihre Lage, Nutzung, Größe sowie wesentliche topographische Merkmale. Er enthält ebenso Informationen zu Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten sowie bei landwirtschaftlich genutzten Flächen die Ergebnisse der Bodenschätzung. Eigentümerinformationen sind in diesem Dienst nicht verfügbar.
Darstellungsdienst Web Map Service (WMS) Liegenschaftskarte Land Bremen. Die Liegenschaftskarte (auch als Flurkarte bezeichnet) ist neben dem Liegenschaftsbuch Bestandteil des Liegenschaftskatasters. Dargestellt werden u.a. Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern, Gebäude, Straßennamen, Hausnummern sowie geotopografische Elemente, z. B. Böschungen und Gewässerbegrenzungen. Sie enthält keine Eigentümer- und kommunale Angaben. Die Liegenschaftskarte ist für Flurstücks- und bauwerksbezogene Planungen geeignet.
Die Stadt Herne nimmt ihre Aufgaben nicht nur innerhalb ihrer Kernverwaltung wahr. Nicht wenige der städtischen Aufgaben sind auf Beteiligungsgesellschaften verlagert worden, welche entweder im vollständigen Eigentum der Stadt Herne liegen oder an welchen die Stadt Herne nur zu einem gewissen Prozentsatz beteiligt ist. Die Gründe für diese Aufgabenauslagerungen liegen im Wesentlichen darin, dass bestimmte Aufgaben in einer nach privatwirtschaftlichem Muster organisierten Gesellschaft effizienter wahrgenommen werden können oder in steuerlichen Aspekten.
Ein Flurstück ist ein eindeutiger, abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Bezeichnung geführt wird. Flurstücke werden auf Antrag gebildet oder, wenn es für die Führung des Liegenschaftskatasters zweckmäßig oder erforderlich ist, von Amts wegen. Die Bezeichnung des Flurstücks besteht aus der Gemarkung, der Flur sowie der Flurstücksnummer. Mehrere Flurstücke können zu einem Grundstück zusammengefasst werden, sofern sie denselben Eigentümer haben. Die Flurstücke enthalten auch Informationen zu deren Flächen. Flurstücke werden in Flurkarten oder Liegenschaftskarten nachgewiesen.