Anteil der Beziehenden von Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung. Die zusammengefassten Leistungen der Mindestsicherungen ergeben sich aus dem SGB II, XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter (18 bis unter 65 Jahre) an der Gesamtbevölkerung. Die Ergebnisse geben Rückschlüsse auf den Anteil der Bevölkerung, welcher dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Gesamtanzahl der Seniorinnen und Senioren (65 Jahre und älter) mit Migrationshintergrund. Bei einem Migrationshintergrund ist die erste und/oder zweite Staatsangehörigkeit nicht deutsch. Der Personengruppe werden somit auch Ausländer/innen zugeordnet.
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und mindestens einem Kind oder Jugendlichen. Die Mitglieder sind im SGB-II-Bezug und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen.
Anzahl der Personen, die Leistungen nach dem SGB XII außerhalb der Regelaltersgrenze beziehen. Die Leistungsbeziehenden sind von Altersarmut betroffen.
Der Jugendquotient gibt Anhaltspunkte darüber, in welchem Umfang Versorgungsaufgaben gegenüber der jüngeren Generation entstehen können. So beschreibt er das Verhältnis der Generationen zueinander.