Im Rahmen des Projektes „Sedimentologie, Faunenzonierung und Faziesabfolge vor der Ostküste der inneren Deutschen Bucht.“ Wurden Profilstreifen vom Schlickgebiet S unter anderem faunistisch-ökologisch untersucht. Hierbei wurde an 22 Stationen das Makrozoobenthos beprobt.
Zusammenfassender Artikel über Langzeitveränderungen des Zoobenthos im Wattenmeer. Es wird ein historischer Überblick über die Benthosforschung im Wattenmeer gegeben sowie der aktuelle Kenntnisstand über die Zusammensetzung der sublitoralen Fauna von Rinnen und Flachwassergebieten und der Fauna der Gezeitenzone im Wattenmeer widergegeben. Ursachen der Bestandsveränderungen werden diskutiert und der Versuch einer langfristigen Prognose gemacht.
„Im August und September 2005 wurden an neuen Stationen Strandschnecken (Littorina littorea) bei Niedrigwasser gesammelt. Die Schnecken wurden entsprechend der OSPAR-Richtlinie untersucht. In diesem Bericht sind die Ergebnisse von 2005 beschrieben und mit den Ergebnissen von 2004 verglichen worden."
„Der vorliegende Bericht befasst sich mit der Überprüfung der neun Wasserkörper der niedersächsischen Küstengewässer und dem Übergangsgewässer der Weser hinsichtlich der ökologischen Kriterien für eine Ausweisung als erheblich veränderte oder natürliche Wasserkörper nach EG-WRRL. […]“
„Für die Jadebusenwatten wurde eine Besiedlungskarte auf soziologischer Grundlage aufgestellt. Neben quantitativen Bestimmungen der Arten- und Individuenzahl in ausgestochenen und gesiebten Bodenproben, wurden bei der Kartierung die Lebensspuren der Wattentiere weitgehend verwertet. […]“
Im Rahmen des Projektes „Sedimentologie und Makrobenthos der Nordergründe und der Außenjade (Nordsee) 1970“ wurde in der inneren deutschen Bucht zwei Varianten des Küstensandes – Nordergründe und Außenjade- unter anderem faunistisch-ögologisch untersucht. Dazu wurden 50 VAN VEEN-Greiferproben aus dem Eulitoralen genommen.
Im Kreisgebiet Mettmann befindliche Schulen, unterteilt nach den Kategorien Grundschulen, Gesamtschulen, Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gymnasien, Berufskollege und sonstige Schulen.
In der freien Landschaft ist das Reiten auf allen privaten Straßen und Wegen gestattet. Das Reiten im Wald ist nur auf den nach der Straßenverkehrsordnung speziell dafür ausgeschilderten Reitwegen erlaubt. Darüber hinaus dürfen in den Waldgebieten der Städte Velbert, Heiligenhaus und Wülfrath auch private Straßen und Fahrwege beritten werden. Diese erweiterte Befugnis gilt grundsätzlich auch in den Waldgebieten der Städte Erkrath, Mettmann und Haan, jedoch nicht in den dortigen Waldflächen des Neandertals. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege.