Orthophotos sind hochauflösende, verzerrungsfreie, maßstabsgetreue Abbildungen der Erdoberfläche. Sie werden durch photogrammetrische Verfahren in Kenntnis der Orientierungsparameter und unter Hinzunahme eines Digitalen Höhenmodells aus Luftbildern hergestellt, die als Senkrechtaufnahmen vorliegen. Digitale Orthophotos sind georeferenziert, liegen flächendeckend vor und werden in einem 2-jährigen Zyklus erneuert. Sie werden nach dem Produktstandard des Landes, der auf den Festlegungen eines AdV-Standards (AdV Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder) beruht, hergestellt und weisen eine Bodenauflösung von 10cm/Pixel auf. Es handelt sich um 4-Kanal Multispektralbilder mit der Kanalbelegung RGBI (Rot-Grün-Blau-Nahes Infrarot). Mit dem Bildflug 2018 wurde die Prozessierung des DOP als True Orthophoto eingeführt mit den gleichen geometrischen und radiometrischen Qualitäten wie bisher. Die Umstellung auf die neue Produktqualität wird mit der Prozessierung des Bildflugs 2020 Mitte 2021 abgeschlossen sein.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Das Gebiet des damaligen Fürstentums Lippe, fast identisch mit dem heutigen Kreis Lippe, wurde von der preußischen Kartenaufnahme nicht berührt. Beim vorliegenden Kartenwerk handelt es sich um eine Inselkarte in 6 Abschnitten (Sectionen) ohne heute noch erkennbaren geodätischen Bezug. Sie wurde durch Generalisierung der Grundsteuergemarkungskarte (Katasterkarte) abgeleitet und zwischen 1881 - 1883 gezeichnet. Die Georeferenzierung wurde mit identischen Punkten aus der Preußischen Neuaufnahme von 1891-1912 durchgeführt. Die Section V wurde geteilt. Der rechte Teil wurde an die Section VI angefügt. Dies war notwendig, um jeweils vier Kartenteile in einem Punkt aufeinander treffen zu lassen. Nach dem Zusammenfügen wurden die Kartenblätter, die an Preußen grenzen, an der Grenze beschnitten.Die an den Kartenrändern entstandenen Klaffungen oder Überlagerungen sind durch unterschiedliche Aufnahmemethoden, Grenzregulierungen in der Zeit von ca. 1836 - 1881 sowie den unterschiedlichen geodätischen Grundlagen zu erklären.
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Zusammenführung der digitalen Orthofotos im Kreisgebiet Mettmann zu einem Raster-Datensatz für die Präsentation im Geoportal des Kreises Mettmann. Digitale Orthofotos sind georeferenzierte, verzerrungsfreie, maßstabsgetreue Abbildungen der Erdoberfläche.
Die Geobasisinformationen der Landesvermessung Nordrhein-Westfalen sind gesetzlich geschützt. Wer diese unbefugt vervielfältigt oder verbreitet, verstößt gegen das Vermessungs- und Katastergesetz NRW und das Urheberrechtsgesetz.
Digitale Montage stereoskopisch und mit Hilfe des DGK 5-Grundrisses entzerrter Graustufen-Luftbilder zu flächendeckenden Rasterbilddaten des Kreisgebietes Mettmann für die Präsentation und Nutzung im Geoportal des Kreises Mettmann.
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Temporal reference of content:
since 01.08.1996 , current actuality unknown
Das kommunale Höhennetz verdichtet das überregionale Höhenfestpunktfeld. Das Beobachtungsintervall beträgt 2 Jahre, wobei die Höhenermittlung jeweils in den geraden Jahren zeitgleich mit dem Leitnivellement vorgenommen wird. Das kommunale Höhennetz dient internen wie externen Stellen als Höhenanschluss für Aufgaben im Hoch- und Tiefbau oder der Erstellung von Lageplänen.
Nutzungsbedingungen: Geodaten sind urheber- bzw. leistungsrechtlich durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie das Vermessungs- und Katastergesetz NRW (VermKatG NRW) in der jeweils gültigen Fassung geschützt. Die über diese Anwendung bereitgestellten Daten dürfen daher grundsätzlich nur entsprechend des Urheberrechtsgesetzes und unter Angabe der Datenquelle verwendet werden. Haftungsausschluss: Die bereitgestellten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und geprüft worden. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Alle Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen generell keine rechtsverbindlichen Auskünfte bzw. Auszüge dar. Die Stadt Gütersloh haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der bereitgestellten Informationen entstehen.
Die Rahmenlegende ist eine auf die Integrierte Geologische Landesaufnahme (IGL) im Maßstab 1:50.000 ausgerichtete Legende der geologischen Einheiten. Ihr Konzept sieht vor, nur die Einheiten aufzunehmen, die in Mächtigkeit und Verbreitung in einer Geologischen Karte im Maßstab 1:50.000 darstellbar sind. Sie stellt somit eine Ableitung der allgemeinen stratigraphischen Tabellen (Generallegende) im Sinne einer Generalisierung dar. Verfügbare Tabellen: Excel/CSV-Listen der Rahmenlegende, Stand 2015.
Dieser Dienst-Layer stellt den Grad der Erdbebengefährdung in Nordrhein-Westfalen durch Zuordnung zur betreffenden Erdbebenzone (0 bis 3) und zur geologischen Untergrundklasse (R: felsartig, S: tief-sedimentär, T: Übergangsgebiete) dar.