Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Dieser Dienst enthält die Luftbilder (Orthofotos) aus verschiedenen Herstellungsjahren für das gesamte Stadtgebiet Düsseldorf. Bei den Luftbildern handelt es sich um komprimierte Daten.
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Dieser Dienst enthält die Daten zu den nach Düsseldorf geflossenen Fördermitteln der EU sowie die Standorte der europaaktiven Institutionen und Vereine in Düsseldorf.
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Der Dienst enthält die Stadtgrenze, Bezirksgrenzen und Stadtteilgrenzen der Stadt Düsseldorf. Die Grenzen liegen als Polygon vor und sind über GetFeatureInfo abfragbar.
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Krankenhausstandorte und deren Versorgungsangebote: Die Daten basieren auf Angaben aus dem Krankenhausverzeichnis der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder mit Stand zum 31.12.2023. Nicht eingeschlossen sind Krankenhäuser im Straf- oder Maßregelvollzug, Polizeikrankenhäuser, Tages- und Nachtkliniken sowie Krankenhäuser, die im Berichtsjahr 2023 keine vollstationären Fälle gemeldet haben. Erreichbarkeitszonen: Die Berechnung der Erreichbarkeitszonen (Isochronen) erfolgt auf Grundlage des RoutingPlus-Dienstes "web_ors", den das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) für die Bundesverwaltung bereitstellt. Als Datengrundlage für die Routenberechnung werden dabei die frei verfügbaren Daten der Nutzergemeinschaft OpenStreetMap verwendet. Die Berechnung der Isochronen wird für diskrete Zeitzonen von fünf Minuten bis zwei Stunden Fahrzeit mit dem PKW durchgeführt. Innerhalb einer Zone erfolgt keine nähere Unterscheidung der Fahrzeiten. Die Erreichbarkeiten werden in Form von Gitterzellen (Rastern) mit einer räumlichen Auflösung von 100 Meter * 100 Meter ausgewiesen. Beachten Sie bitte, dass die ausgewiesenen Fahrzeiten deutlich von den tatsächlichen Fahrzeiten abweichen können. So werden insbesondere die aktuelle Verkehrslage oder mögliche Einschränkungen des Straßenverkehrs, wie z.B. Staus, Baustellen oder Straßensperrungen NICHT berücksichtigt. Zudem kann keine Gewähr für die Korrektheit der zugrundliegenden Straßengeometrie und der daraus abgeleiteten Fahrgeschwindigkeiten übernommen werden.
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