Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB).
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg erfasst in der Kaufpreissammlung aufgrund § 192 ff. BauGB alle Verträge, durch die Eigentum an einem Grundstück übertragen wird. Er wertet die Daten aus und ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten.
Der Datensatz enthält die Öffentliche Abwasseranlage (Abschnitte und Knoten) der Stadt Gelsenkirchen. Neben der räumlichen Lage werden weitere Sachinformationen (Art des Abwassers, Bauwerksmaterialien, Durchmesser und Gefälle) geführt.
Der Dienst enthält die Öffentliche Abwasseranlage (Abschnitte und Knoten) der Stadt Gelsenkirchen. Neben der räumlichen Lage werden weitere Sachinformationen (Art des Abwassers, Bauwerksmaterialien, Durchmesser und Gefälle) geführt.
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Bereiche in denen Umlegungsverfahren durchgeführt werden. Die Umlegung ist ein gesetzlich (nach dem BauGB) geregeltes Bodenordnungsverfahren. Es sollen so Grundstücke geschaffen werden die für eine bauliche Nutzung geeignet sind. Weiter Informationen auf www.duisburg.de/micro/stadtentwicklung/umlegungsausschuss/index.php
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Die Kleinräumige (Gebiets-)Gliederung als Lokalisierungs- und Zuordnungssystem ist ein Organisationsmittel der Kommunalverwaltung für Statistik, Planung und Verwaltungsvollzug. Sie gründet sich auf Straße und Hausnummer, d. h. auf die Adresse, als Ortsangabe und eine bis zum Baublock und zur Blockseite differenzierte räumliche Gliederung des Gemeindegebietes.
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln jedes Jahr aus gezahlten Kaufpreisen Bodenrichtwerte für Bauland und land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen. Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Lagewert (Preis) des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
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