Gesamtanzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (18 bis unter 65 Jahre). Bei einem Migrationshintergrund ist die erste und/oder zweite Staatsangehörigkeit nicht deutsch. Es werden demnach auch Ausländerinnen und Ausländer zugeordnet.
Anteil der Beziehenden von Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung. Die zusammengefassten Leistungen der Mindestsicherungen ergeben sich aus dem SGB II, XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter mit Migrationshintergrund an allen Personen im erwerbsfähigen Alter. Migrationshintergrund: erste und/oder zweite Staatsangehörigkeit nicht deutsch. Es werden somit auch Ausländer/innen zugeordnet.
Anteil der Kinder/Jugendlichen mit Migrationshintergrund an allen Kindern/Jugendlichen. Bei einem Migrationshintergrund ist die erste und/oder zweite Staatsangehörigkeit nicht deutsch. Es werden somit auch Ausländerinnen und Ausländer zugeordnet.
Anteil der Bedarfsgemeinschaften und mindestens einem Kind oder Jugendlichen. Der Anteil zeigt auf, wie viele Haushalte mit Minderjährigen sich im SGB-II-Bezug befinden und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind.
Anzahl der Bürgergeld-Beziehenden (15 bis unter 68 Jahre). Die Personen sind auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen und befinden sich im erwerbsfähigen Alter.
Anzahl der Bürgergeld-Beziehenden (0 bis unter 15 Jahre). Die Kinder und Jugendliche sind auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen und befinden sich noch nicht im erwerbsfähigen Alter.