Mittelungspegel (Straßenverkehrslärm berechnet nach Verkehrszählungen). Der Mittelungspegel wird tagsüber für den Zeitraum von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr und nachts für 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr bestimmt.
Anteil der Beziehenden von Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung. Die zusammengefassten Leistungen der Mindestsicherungen ergeben sich aus dem SGB II, XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz.