Die Digitale Topographische Karte 1:50.000 (DTK50) befindet sich derzeit in einer Umstellungsphase von der bisherigen analog geführten Topographischen Karte 1:50.000 (TK50) zu einem neuen, weitgehend automatisch aus den objektstrukturierten Daten des Digitalen Landschaftsmodell ATKIS®-DLM abgeleiteten Kartenwerk. Die Umstellungsphase wird voraussichtlich zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen. Die Verkleinerung des Maßstabs von 1:25.000 nach 1:50.000 bewirkt, dass für die Darstellung der gleichen Fläche in der Natur nur noch ein Viertel der Kartenfläche zur Verfügung steht. Die Lesbarkeit kann nur dadurch gewährleistet werden, dass die kartographische Wiedergabe der Erdoberfläche generalisiert wird, das heißt, die Darstellung wird in ihrer Detailgenauigkeit reduziert. Im Zuge dieser Generalisierung verliert die geometrische Genauigkeit an Bedeutung. Die Wiedergabe der einzelnen Gebäudegrundrisse wird durch eine flächenhafte Siedlungsdarstellung ersetzt. Dadurch wird Raum geschaffen für einfacher strukturierte Symbole, wie z.B. für Kirchen, Krankenhäuser, Burgen und Schlösser etc. Die Rasterdaten der DTK50 sind zunächst am Blattschnitt der analogen Kartenwerke orientiert. Alternativ sind blattschnittfreie Abgaben aus der Rasterdatenbank möglich. Die DTK50 liegt sowohl farbig als auch schwarz/weiß vor. Ein Plot einer DTK50 verfügt über UTM-Koordinatengitterlinien (East, ohne Zone 32- und Northwerte, E und N) bezogen auf WGS84/ETRS89 und das Koordinatengitter des Gauß-Krüger-Koordinatensystems (Rechts -und Hochwert bezogen auf DHDN/GK2/3). Der Blattschnitt bezieht sich auf geographische Koordinaten des WGS84, die nicht angegeben sind.
Die Digitale Topographische Karte 1:50.000 (DTK50) befindet sich derzeit in einer Umstellungsphase von der bisherigen analog geführten Topographischen Karte 1:50.000 (TK50) zu einem neuen, weitgehend automatisch aus den objektstrukturierten Daten des Digitalen Landschaftsmodell ATKIS®-DLM abgeleiteten Kartenwerk. Die Umstellungsphase wird voraussichtlich zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen. Die Verkleinerung des Maßstabs von 1:25.000 nach 1:50.000 bewirkt, dass für die Darstellung der gleichen Fläche in der Natur nur noch ein Viertel der Kartenfläche zur Verfügung steht. Die Lesbarkeit kann nur dadurch gewährleistet werden, dass die kartographische Wiedergabe der Erdoberfläche generalisiert wird, das heißt, die Darstellung wird in ihrer Detailgenauigkeit reduziert. Im Zuge dieser Generalisierung verliert die geometrische Genauigkeit an Bedeutung. Die Wiedergabe der einzelnen Gebäudegrundrisse wird durch eine flächenhafte Siedlungsdarstellung ersetzt. Dadurch wird Raum geschaffen für einfacher strukturierte Symbole, wie z.B. für Kirchen, Krankenhäuser, Burgen und Schlösser etc. Die Rasterdaten der DTK50 sind zunächst am Blattschnitt der analogen Kartenwerke orientiert. Alternativ sind blattschnittfreie Abgaben aus der Rasterdatenbank möglich. Die DTK50 liegt sowohl farbig als auch schwarz/weiß vor. Ein Plot einer DTK50 verfügt über UTM-Koordinatengitterlinien (East, ohne Zone 32- und Northwerte, E und N) bezogen auf WGS84/ETRS89 und das Koordinatengitter des Gauß-Krüger-Koordinatensystems (Rechts -und Hochwert bezogen auf DHDN/GK2/3). Der Blattschnitt bezieht sich auf geographische Koordinaten des WGS84, die nicht angegeben sind.
Die landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen Landschaftsschutzgebiete (LSG) und Naturparke (NP) beinhaltet die von den Unteren Naturschutzbehörden ausgewiesenen Schutzgebiete in generalisierten Maßstäben (LSG: 1:25000 – NP: 1:50.000). Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete.
Die digitale landesweite Übersichtskarte der in Niedersachsen durch Gesetz des niedersächsischen Landtages geschützten Nationalparke - Nationalpark Nds. Wattenmeer und der niedersächsische Teil des Nationalparks Harz sowie des per Gesetz vom 23.11.2002 geschützten Biosphärenreservates Niedersächsische Elbtalaue wurden auf Grundlage der digitalen topografischen Karte 1:25.000 digitalisiert. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete.
Noch nicht nach WHG §76 (2) durch Rechtsverordnung festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind zu ermitteln, in Kartenform darzustellen und vorläufig zu sichern (nach WHG, §76, Absatz 3 und 2). Zur Lagegenauigkeit und Rechtsverbindlichkeit, zu den Sachdaten, zum Download und zum Austauschformat für Geoinformationen der Überschwemmungsgebiete siehe: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/hochwasser_kuestenschutz/hochwasserschutz/ueberschwemmungsgebiete/lagegenauigkeit-und-rechtsverbindlichkeit-44199.html.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
„Zwischen der Hochwasserlinie und der 40 m-Tiefenlinie wurden entlang einer rechtwinklig zum Strand geführten Profillinie an 50 Stationen Bodenproben entnommen und quantitativ auf ihren Gehalt an Makrobenthonten untersucht. Die Beprobung fand im August 1970, 1971 und 1973 statt. Neben ihrer biologischen Information stellen die durchgeführten Studien am Strand und im Vorstrand der Insel Norderney einen Teilsaspekt im Rahmen einer interdisziplinären Zusammenarbeit dar. Über die Verbreitung und Häufigkeit sowie die Lebensweise der einzelnen Benthosarten wird der Versuch gemacht, auf die Lagestabilität der bewohnten Sedimente zu schließen.“