Der Datenbestand gibt einen Überblick über wertvolle Bereiche für Großvogellebensräumen, welche bisher nur für den Schwarzstorch vorliegen, auf kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzlichen, außerhalb dieser Böden identifizierten Moorbiotopen in Niedersachsen.Die der Fachbehörde für Naturschutz vorliegenden avifaunistischen Daten werden an Hand des in Niedersachsen angewendeten Bewertungssystems für Brutvogellebensräume (Bewertungsstufen von "lokale" bis "nationale Bedeutung") und auf der Grundlage der Roten Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel sowie der in Deutschland gefährdeten Brutvögel ausgewertet. Aus den im Rahmen des niedersächsischen Vogelarten-Erfassungsprogramms gemeldeten Daten wurden für die Bewertung eines Gebietes die aktuellsten Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage und Bearbeitungsstand) zur Bewertung herangezogen. Im Rahmen des niedersächsischen Vogelarten-Erfassungsprogramms werden keine landesweit flächendeckenden regelmäßigen Kartierungen durchgeführt, sondern es handelt sich um eine Datensammlung von ehrenamtlichen und z. T. beauftragten Bestandserfassungen. Für ausgewählte Arten (z. B Großvogelarten) erfolgt eine Sonderbewertung entsprechend des Bewertungsverfahrens. Es ist zu beachten, dass nur die zum Zeitpunkt der Bewertung vorliegenden Daten ausgewertet werden können und die Einstufung stark von der jeweiligen Datenlage einer Art abhängt.Einstufungen gemäß niedersächsischem Bewertungsschema: National, Landesweit, Regional, Lokal.
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete, FFH- Gebiete und Naturschutzgebiete. Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden. Nach der EG-Richtlinie 92/43/EWG über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH) muss jeder Mitgliedstaat Gebiete für ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten benennen. In der digitalen Karte werden alle gemeldeten FFH-Gebiete für Niedersachsen, einschließlich der bereits durch die EU Kommission als "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" (GGB) festgestellten Gebiete, flächendeckend dargestellt. Die landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen Naturschutzgebiete beinhaltet die von den Unteren Naturschutzbehörden ausgewiesenen Schutzgebiete in einem generalisierten Maßstab (1:25000). Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete.
Die vorliegenden Untersuchungen sind Bestandteil des Leybucht-Projektes der Forschungsstelle, in dessen Rahmen auch die hydrologischen Verhältnisse (LIEBIG 1984, NIEMEYER 1984), die Morphologie (STEPHAN 1984) und die Sedimentologie (RAGUTZKI 1984) bearbeitet worden sind. Die Zielsetzung dieser Arbeiten ist, das Bauvorhaben in seinen Auswirkungen auf das Gesamtgebiet der Leybucht und auf ihre künftige Entwicklung zu beurteilen. Schlussbemerkung: Abschließend kann über die Zukunftsaussichten der Leybucht gesagt werden: Die aus der morphologische Analyse (Höhenwachstum) und aus der Vegetationsentwicklung gewonnenen Einsichten sprechen dafür, dass die Verlandung nur noch langsam fortschreitet. Das geplante Bauvorhaben wird den Gang der natürlichen Entwicklung voraussichtlich wenig beeinflussen, da die Halbinsel Leyhörn die jetzigen Strömungs- und Seegangsverhältnisse unberührt lässt. Nach menschlichen Zeitmaß ist der bucht somit noch eine längere Existenz beschieden. Jedoch arbeitet die Zeit allmählich zugunsten der Salzwiesen und auf Kosten der Wattflächen. Diese Entwicklung kann Konsequenzen für die Vogelwelt mit sich bringen, da sie die gegenwärtig wohl besonders günstigen Lageverhältnisse zwischen Brut-, Nahrungs- und Rastbiotopen verändert. Die Wattenfauna der Leybucht ist nicht ungewöhnlich reich an Biomasse, wie mehrfach angenommen. Sie setzt sich aber aus leicht für Vögle verfügbaren und möglicherweise aus besonders produktiven Arten zusammen. Langfristig gesehen, stehen die Zeichen auf Verknappung, da Höhenwachstum und Flächenminderung der Watten die Biomasse reduzieren werden. Der Fortfall der durch die Halbinsel Leyhörn beanspruchten Bereiche verstärkt diese Entwicklung. Um das Flächenverhältnis zwischen Watten und Salzwiesen nicht unnötigerweise und nicht vorzeitig zu verändern, wird empfohlen, die Landgewinnungsarbeiten einzustellen. The bay „Leybucht“, situated in the lower reaches of the Ems estuary, was originally bound for total closure by land reclamation. However, in the course of the last 15 years the view changed because the extraordinary ecological value of the bay was recognized. Its extensive saltmarshes and mud flats form a unique habitat for breeding and migrating waders and waterfowl. Therefore, a total embankment seemed no more acceptable. Instead, a plan was developed to embank about 10 km² of foreland and tidal flats mostly outside of the Leybucht proper, in order to create a water reservoir for hinterland drainage and a new and deep channel for the fishing village Greetsiel. In the present study special aspects of the ecological impact of this coastal engineering project are investigated.
Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen, die sich in großen Teilen überlagern: • FFH-Gebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017) • Vogelschutzgebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2018) • Landesweit für den Naturschutz wertvolle Bereiche (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017) • Naturschutzgebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand August 2018) • Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue (Stand Juli 2015) • Feuchtgrünland (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2012) • Niedermoore (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017)• Naturschutzgroßprojekte (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2016). Neben den landesweiten WRRL-Prioritätsgewässern mit ihren Auen wurden bei der Erarbeitung der Programmkulisse auch die Gebiete berücksichtigt, die für die Auenentwicklung von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung sind. Diese Gebiete werden in die Umsetzung des Aktionsprogramms miteinbezogen. Hierzu gehören neben den naturschutzrechtlich geschützten Gebieten bspw. die aus Sicht des Naturschutzes landesweit bedeutsamen (sich oft stark überlagernden) Gebietskulissen der bisherigen Landesnaturschutzprogramme in den niedersächsischen Bach- und Flussauen, die in die neue Programmkulisse integriert wurden (wie aktuelle Verbreitungsschwerpunkte von Fischotter und Weißstorch und die Vernetzungsmöglichkeiten mit derzeitigen weiteren Vorkommen). Insgesamt sind die oben aufgeführten naturschutzfachlichen Kriterien aufgrund ihres Gewässer- und Auenbezuges inhaltlich, räumlich und rechtlich aus Sicht des Naturschutzes besonders bedeutsam für die Gewässer- und Auenentwicklung in Niedersachsen.
„Anlass der vorliegenden Untersuchung waren vermehrte Anzeichen für eine Artenabnahme auf künstlichen Hartsubstraten. Um eventuelle Entwicklungen zu erfassen, wurden im Rahmen dieser Arbeit an ausgewählten Standorten im niedersächsischen Wattengebiet qualitative Bestandsaufnahmen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung wurden mit früheren Untersuchungen im Hinblick auf Änderungen in der Artenzusammensetzung verglichen. Darüber hinaus wurden am Standort Norderney neben den qualitativen auch quantitative Beprobungen durchgeführt, um eine detaillierte Vergleichsgrundlage für zukünftige Untersuchungen zu schaffen. Aufgrund der Annahme, dass der erhöhte Fraßdruck angewachsener Bestände einzelner Vogelarten mit der angenommenen Artenabnahme in ursächlichen Zusammenhang steht, wurden zudem auf Norderney Vogelzählungen und –beobachtungen insbesondere muschelfressender Seevögel (Silbermöwe, Austernfischer, Eiderente) durchgeführt. […] An fünf Standorten im niedersächsischen Wattengebiet wurden im Jahre 1993 folgende anthropogene Hartsubstrate untersucht: Wilhelmshavener Leitdamm und Eckwarderhörner Damm und Buhne (Jadebusen), Sockel des erloschenen Sengwarder Unterfeuers (Hoher Weg), Schiffswracks (Knechtsand), Buhnen und Kransockel (Norderney). Während die vorangegangenen Untersuchungen ein aus 95 bestehendes Spektrum aufwiesen, wurden 1993 nur 73 Arten gefunden. […] Der drastische Rückgang ist in erster Linie auf anthropogene Einflusse zurückzuführen. […]“
„Anlass und Aufgabe: Im Rahmen der jüngsten trilateralen Wattenmeerkonferenz wurde beschlossen, den Wattenmeerplan weiterzuentwickeln und die gesetzlichen und inhaltlichen Anforderungen der o. g. EU-Richtlinien (FFH-, Vogelschutzrichtlinie, Wasserrahmenrichtlinie) zu berücksichtigen und so weit möglich auch zu implementieren. Vor diesem Hintergrund war es Aufgabe des vorliegenden Berichtes, die derzeit im Rahmen auf die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geltenden Qualitätsziele bzw. Referenzbedingungen und den Entwicklungsstand der Bewertungsverfahren der relevanten Qualitätskomponenten für die Übergangs- und Küstengewässer darzustellen. Weitere Aufgabe ist es, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Instrumentatrien/Plänen und mögliche Synergien die sich daraus ergeben aufzuzeigen. Dabei wurde auf die nach WRRL biologischen Komponenten fokussiert, die weiteren Qualitätskomponenten Hydromorphologie und die allgemeine Physiko-Chemische Komponente haben ‚lediglich’ eine unterstützende Funktion für die Beurteilung des ökologischen Zustands, der im wesentlichen über die vorrangigen biologischen Qualitätskomponenten bestimmt wird, und sind daher hier nicht vertieft betrachtet worden. Das gilt auch für den Aspekt ‚chemischer Zustand’ nach WRRL. Die Bestimmung des chemischen Zustands ist durch eindeutige Umweltqualitätsnormen, das heißt durch bestimmte maximale Stoffkonzentrationen festgelegt, die durch Kommission und EU-Parlament für alle Mitgliedstaaten verbindlich definiert sind. Das Problem der verschiedenartigen Bewertungsverfahren wie bei den biologischen Qualitätskomponenten stellt sich hier somit nicht. Der vorliegende Bericht wurde im Rahmen des Interreg IIIB-Projektes HARBASINS ‚Harmonised River Basins Strategies fort he North Sea’ erstellt. […]