Der Band Nr. 27 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ präsentiert in 14 Beiträgen die Fortschritte der Kohlenpetrologie in ihrer Anwendung auf geologische und geophysikalische Fragen, wobei Fragen der Tektonik und vor allem der Geothermie im Vordergrund standen. [1979. 372 S., 96 Abb., 51 Tab., 7 Taf.; ISBN 978-3-86029-827-5]
Der Band Nr. 28 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ gibt ein anschauliches Bild der Vielschichtigkeit der Quartär-Forschung. Das Rheinland bietet sich als ein besonders geeigneter Raum dafür an: Im Rheinischen Braunkohlenrevier bilden die Ablagerungen des Pliozäns und des Quartärs die Deckschichten über der miozänen Braunkohlenlagerstätte. Die besonders guten Aufschlussverhältnisse in den großen Tagebauen trugen wesentlich zur Klärung stratigraphischer Probleme bei. [1983. 2. Aufl., 538 S., 102 Abb., 30 Tab., 19 Taf.; ISBN 978-3-86029-828-2]
Der Band Nr. 36 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ schließt den 1983 in dieser Reihe veröffentlichten Band 31 „Die fossilen Floren im Namur des Ruhrkarbons“ über die Pflanzenwelt des bergbaulich erschlossenen Karbons in Nordwestdeutschland ab. Es werden darin nicht nur taxonomische und phylogenetische Zusammenhänge aufgezeigt, sondern darüber hinaus die Floren in das karbonzeitliche Ökosystem eingeordnet. Ergänzt wird das umfangreiche Werk durch einen Tafelband. [1991. Textband: 434 S., 232 Abb., 29 Tab.; Tafelband: 451 S., 220 Taf.]
Der WMS gibt die Inhalte der Bodenkarte 1 : 50.000 von Nordrhein-Westfalen blattschnittfrei, landesweit flächendeckend wieder. Jede einzelne Fläche wird bei Abruf der Informationen aus einem GIS durch eine Auskunftsseite mit einer Klartextausgabe beschrieben hinsichtlich Bodeneinheit, vereinfachtem Bodentyp, Bodenartengruppe des Oberbodens, Staunässe, Grundwasser, Schutzwürdigen Böden, Durchwurzelbarkeit, optimaler Flurabstand, Erodierbarkeit des Oberbodens, Kapillaraufstieg von Grundwasser, nutzbare Feldkapazität, Feldkapazität, Luftkapazität, gesättigte Wasserleitfähigkeit, Versickerungseignung, Kationenaustauschkapazität. ökologische Feuchtestufe, Gesamtfilterfähigkeit, Grabbarkeit, Eignung für Erdwärmekollektoren, Denitrifikationspotential und Verdichtungsempfindlichkeit. Für die meisten Auswertungen gibt der WMS auch eine kartografisch aufbereitete Darstellung der Sachdaten als Auswertekarte.
Dieser Dienst stellt das Informationssystem Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 [IS GK 50] dar. Das Kartenwerk basiert auf den Ergebnissen der integrierten geologischen Landesaufnahme (IGL). Der Datensatz ist im Aufbau und nicht flächendeckend. Dargestellte Kartenthemen: Basisdaten; Geologische Detaildarstellung inklusive Haupt- und Deckschichten, Tektonik sowie künstlich veränderten Flächen; Geologische Schnitte; Präquartärer Untergrund; Quartärbasis und -mächtigkeit.
Die analogen Karten sind erschienen als Anlagen-Tafeln in den Veröffentlichungen „Tiefentektonik des Ruhrkarbons" und „Tiefentektonik westdeutscher Steinkohlenlagerstätten". Sie wurden gescannt und liegen als georeferenzierte Bilddateien vor. Verfügbare Kartenthemen: Karbonoberfläche und Tektonik, Karbon gesamt (linksrheinisch, Inde Revier, Wurm Revier, Erkelenzer Revier), Emscher und Essener Hauptmulde, Dorstener Hauptsattel, Lippe Hauptmulde, Wittener Hauptmulde, Ibbenbürener Karbonscholle und Werra Salz.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer "Verordnung ersetzende Vertragsfläche" kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der FFH-Gebietsflächen in Nordrhein-Westfalen, bei denen die Sicherstellung über Verträge mit Grundeigentümern oder Nutzerverbänden erfolgt ist. Die FFH-Richtlinie 92/43/EWG zielt darauf ab, einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu bewahren oder wiederherzustellen. Zur Gewährleistung dieses Ziels sind die in der Gemeinschaftsliste der EU bestätigten FFH-Gebiete von den Mitgliedsstaaten als Besondere Schutzgebiete (SAC = Special Area of Conservation) auszuweisen. Die Schutzausweisung richtet sich in Nordrhein-Westfalen nach den Vorgaben der VV-Habitatschutz, Nr. 3.1. und erfolgt in der Regel durch Festsetzung als Naturschutzgebiet. Bei einer Reihe von Gebieten wird die Sicherstellung allerdings gemäß § 32 Abs. 4 BNatSchG über Verträge des Landes Nordrhein-Westfalen mit Grundeigentümern bzw. Nutzerverbänden gewährleistet.