Überschwemmungsgebiete sind Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt, durchflossen bzw. für die Hochwasserrückhaltung beansprucht werden. Dazu zählen insbesondere auch Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern. Berechnungsgrundlage ist dabei bundeseinheitlich ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gehört zu den strategischen Vorsorgemaßnahmen im Hochwasserschutz mit unmittelbaren planungsrechtlichen Auswirkungen, wie z.B. Restriktionen bei der Ausweisung oder Erweiterung kommunaler Baugebiete. Diese Karte wird laufend fortgeschrieben.
Das Hauptziel einer Außenbereichssatzung ist es, Grundstücke im Außenbereich einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu unterziehen und dabei die Interessen von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz zu wahren. Durch die Außenbereichssatzung soll die Bebauung bestimmter Gebiete ermöglicht und geregelt werden, ohne eine unkontrollierte Zersiedelung der Landschaft zu fördern. Die Gemeinden schaffen so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Nutzung im Außenbereich und können gleichzeitig Umweltbelange und die Nachhaltigkeit von Raumstrukturen berücksichtigen. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Zwischen Winter 2008 und Sommer 2009 wurden die 106 Wohnquartiere anhand eines Erhebungsbogens bewertet. Dabei wurden städtebauliche Indikatoren im privat und öffentlich bebauten Raum abgefragt: Raumkanten, Gebäudehöhen, Baulücken, Gebäudefrontgestaltung, privates Grün, Flexibilität der städtebaulichen Struktur, Maßstäblichkeit der Gebäude, flächiges öffentliches Grün, Möblierung, Straßenraumgestaltung, Quartiersplätze, angrenzende Nutzung, Bausubstanz, Leerstand, Vandalismus. Es wurde jeweils die Qualität und der Zustand bewertet.
Dieser Downloaddienst stellt Daten zu verschiedenen INSPIRE-Themen der Freien Hansestadt Bremen (FHB) bereit. Die Liegenschaftskarte (auch als Flurkarte bezeichnet) ist neben dem Liegenschaftsbuch Bestandteil des Liegenschaftskatasters. Dargestellt werden u.a. Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern, Gebäude, Tatsächliche Nutzung, Straßennamen, Hausnummern sowie geotopografische Elemente, z. B. Böschungen und Gewässerbegrenzungen. Sie enthält keine Eigentümer- und kommunale Angaben. Die Liegenschaftskarte ist für Flurstücks- und bauwerksbezogene Planungen geeignet.
Temporal reference of content:
15.03.2008 until 01.04.2025
Das digitale Oberflächenmodell (DOM) ist ein digitales, numerisches, auf ein regelmäßiges Raster reduziertes Modell der Höhen und Formen der Erdoberfläche und der darauf befindlichen Objekte wie z.B. Vegetation und Bauwerke. Es wird aus den Boden- und Nichtbodenpunkten der Laserscanbefliegungen („lastpuls-“ und „firstpulse-“Daten) abgeleitet. Es bildet die Situation zum Zeitpunkt der Erfassung ab. Bedingt durch unterschiedliche Erfassungszeitpunkte können z.B. bei Vegetations- und Wasserflächen Höhensprünge auftreten. Hohe schmale Objekte wie bspw. Windräder und Strommasten können nur bedingt abgebildet werden.
Der WFS (Web Feature Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zum Download für Vektordaten. An einen WFS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WFS eingebunden wird. Dieser Dienst beinhaltet alle "Vermessungspunkte" aus ALKIS ( Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) mit allen Attributen (wie z.B. Punktnummer, Rechts- und Hochwert, Objektart und Genauigkeitsstufe) getrennt nach Gebäude- und Bauwerkspunkte, Grenzpunkte und sonstige Vermessungspunkte. Der Dienst ist tagesaktuell.
Ein Bodenrichtwert für Bauland (§ 196 BauGB) ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Digitale Geländemodelle (DGM) sind numerische, auf ein regelmäßiges Gitter reduzierte Modelle der Geländehöhen und -formen. Sie beschreiben die Geländeoberfläche als die Grenzfläche zwischen dem festen Erdkörper und dem Wasser einerseits und der Luft andererseits durch eine repräsentative dreidimensionale Punktmenge. Neben regelmäßig verteilten Höhenpunkten (DGM-Gitter) können DGM Strukturelemente in Form von Geländelinien und besonderen Geländepunkten enthalten. Im DGM25 werden Punkte mit einer Gitterweite von 25 m geführt und durch Strukturelemente ergänzt. DGM stellen keine Objekte auf der Erdoberfläche dar (z. B. Bäume oder Häuser).
Digitale Geländemodelle (DGM) sind numerische, auf ein regelmäßiges Gitter reduzierte Modelle der Geländehöhen und -formen. Sie beschreiben die Geländeoberfläche als die Grenzfläche zwischen dem festen Erdkörper und dem Wasser einerseits und der Luft andererseits durch eine repräsentative dreidimensionale Punktmenge. Neben regelmäßig verteilten Höhenpunkten (DGM-Gitter) können DGM Strukturelemente in Form von Geländelinien und besonderen Geländepunkten enthalten. Im DGM10 werden Punkte mit einer Gitterweite von 10 m geführt und ggf. durch Strukturelemente ergänzt. DGM stellen keine Objekte auf der Erdoberfläche dar (z. B. Bäume oder Häuser).
Digitale Geländemodelle (DGM) sind numerische, auf ein regelmäßiges Gitter reduzierte Modelle der Geländehöhen und -formen. Sie beschreiben die Geländeoberfläche als die Grenzfläche zwischen dem festen Erdkörper und dem Wasser einerseits und der Luft andererseits durch eine repräsentative dreidimensionale Punktmenge. Neben regelmäßig verteilten Höhenpunkten (DGM-Gitter) können DGM Strukturelemente in Form von Geländelinien und besonderen Geländepunkten enthalten. Im DGM50 werden Punkte mit einer Gitterweite von 50 m geführt und ggf. durch Strukturelemente ergänzt. DGM stellen keine Objekte auf der Erdoberfläche dar (z. B. Bäume oder Häuser).
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