„Zusammenfassung: Von der Forschungsstelle Küste des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie wurde zwischen 1995/96 und 2000 Erhebungen an ca. 90 Dauerflächen entlang von 10 Transekten in der Leybucht durchgeführt, um mögliche direkte und indirekte Auswirkungen auf Flora und Vegetation durch die Baumaßnahmen „Küstenschutz Leybucht“ langfristig dokumentieren sowie bestimmte Fragestellungen klären zu können. Zum besseren Verständnis erfolgt eingangs eine Kurzbeschreibung des Untersuchungsgebietes sowie der Transekte. Mit Hilfe numerischer Klassifikations- und Ordinationsverfahren werden die Sukzessionsverläufe in den Dauerflächen dargestellt und analysiert. Dabei zeigt sich, dass sich bei den Salzwiesen der Leybucht um einen hochdynamischen Lebensraum handelt, in dem es während des Untersuchungszeitraums sowohl zu gerichteten als auch ungerichteten Entwicklungsabläufen kommt. Neben der Geländehöhe und damit verbundenen Überflutungshäufigkeit hat die landwirtschaftliche Nutzung einen wesentlichen Einfluss auf Flora und Vegetation der Salzwiesen. Es werden vor allem die Auswirkungen der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung bzw. Beweidungsextensivierung diskutiert. Die Aufgabe der Beweidung hat bis jetzt in vielen Bereichen eine außerordentlich rasche Sukzession in Richtung oberer Salzwiese gefördert. Durch Beweidung begünstigte Vegetationseinheiten gingen zurück. Bedingt gilt dieses auch für den bis heute extensiv beweideten Buscher Heller. Diese Entwicklungsprozesse sind bisher nicht abgeschlossen. Abschließend wird der weitere Entwicklungsverlauf nach Flächenstilllegung sowie unter einer extensiven Beweidung vorbehaltlich einer weiteren großräumigen Überprüfung abgeschätzt.“
„Die als Nebenprodukt der Erzverhüttung anfallende Eisensilikatschlacke wird in großen Mengen im Seewasserbau (Buhnen, Leitdämme, Hafenanlagen) verwendet. Aufgrund der hohen Anteile an potentiell toxischen Schwermetallen, insbesondere Kupfer, Zink und Blei, ist dieses Baumaterial jedoch umstritten. In den Niederlanden wurde sein Einsatz sowohl im Binnen- als auch im Seewasserbereich bereits 1976 verboten. An der Forschungsstelle wurden im Laufe der 80er Jahre drei Studien zur Umweltverträglichkeit der Eisensilikatschlacke erstellt.“
Daten zu bestehenden Waldflächen aus der Flächennutzungskartierung (2020/2021) (FNK) des RVR: Laub-, Nadel- und Mischwald, Gehölzbestände, Baumgruppen und Baumreihen, Aufforstungen und Anpflanzungen. Erweitert und ergänzt durch: - Naturwaldzellen (LANUK NRW) - Wildentwicklungsgebiete (LANUK NRW) - Saatgutbestand (Landesbetrieb Wald und Holz NRW) - Versuchsflächen (Landesbetrieb Wald und Holz NRW) Grundlage der Datendarstellung: - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUK) NRW, Stand Februar 2023, aus dem System LINFOS Lizenzbedingungen (LANUK) - Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Stand Februar 2023; über open.nrw
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Dieser Datensatz enthält straßenverkehrsrechtlich genehmigte Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland im Stadtgebiet. Autobahnen und überörtliche Verbindungen sind nicht erfasst, da diese nicht in der Gebietshoheit der Stadt Köln liegen. Die Baustellen werden hier als Punkt auf der Karte dargestellt, die tatsächliche Inanspruchnahme umfasst allerdings anliegende Strecken und Flächen, die sich im Genehmigungszeitraum ändern können. Dem Bauunternehmen ist oftmals freigestellt innerhalb des Genehmigungszeitraumes in unterschiedlichen Bauphasen die Arbeiten auszuführen. Insofern ist der hier dargestellte Genehmigungszeitraum auch nicht zwingend der Ausführungszeitraum.
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Der Landschaftsplan stellt die Ziele des Naturschutzes und die Maßnahmen zur Pflege der Landschaft dar. Mit dem Plan sind Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmale ausgewiesen. Darüber hinaus setzt er Zweckbestimmungen für Brachflächen fest (z.B. natürliche Entwicklung) und nimmt Einfluss auf die forstliche Bewirtschaftung (Kahlschlagsbegrenzungen, Baumartenauswahl). Er enthält schließlich einen Katalog von Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Anlage, Wiederherstellung oder Pflege naturnaher Lebensräume, die Anpflanzung von Feldgehölzen, Baumreihen, Alleen, Pflegemaßnahmen und auch die Ausstattung der Landschaft mit Wanderwegen.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Digitale Daten (Baumstandorte) der gesetzlich geschützten Alleen nach § 41 LNatschG NRW (zu § 29 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes) - Alleen in NRW; Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Alleen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteilige Veränderung führen können, sind verboten. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) führt ein landesweites Kataster der gesetzlich geschützten Alleen. Die geschützten Alleen sind nachrichtlich in den Landschaftsplan sowie in die jeweilige ordnungsbehördliche Verordnung zu übernehmen. Der vorliegende Datenbestand stellt eine Konkretisierung (Baumstandorte) des LANUV-Katasters dar.
Über den Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) werden z. B. Baustellendaten von externen Anbietern Interessenten (z. B. der Stadt Duisburg) zur Verfügung gestellt. Die Datensätze werden regelmäßig beim MDM abgefragt, optisch aufbereitet und im Rahmen des Verkehrsportals als Zusatzinformation dem User angeboten. Die Stadt Duisburg trägt Baumaßnahmen von überregionaler Bedeutung zusätzlich in einer Software (TIC Kommunal) von Straße.NRW ein. Daher kommt es vor, dass einige Baumaßnahmen doppelt eingetragen sind. Das ist der Grund, warum dieser Layer in den Grundeinstellungen ausgeschaltet ist. Weiter Informationen zum MDM sind zu finden unter https://www.mdm-portal.de/.
Das Heft Nr. 4 aus der Serie „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ beinhaltet folgende drei Beiträge zur Regionalgeologie bzw. -stratigraphie von NRW: „Höhlen in den Plänerkalksteinen des Hellwegs bei Anröchte (Münsterländer Kreidebecken)“; „Untercampan und tieferes Obercampan im Westteil der Baumberge (Münsterland, Nordwestdeutschland)“ sowie „Ein Profil des Unteren Keupers am Nordrand der Eifel“. Abschließend werden die Tätigkeiten der geologischen Landesbehörde im Bereich des Bodenschutzes vorgestellt. [1999. 85 S., 30 Abb., 2 Tab., 5 Taf.; ISSN 1430-5267]