Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Heinsberg. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
„Die Marschenschnecke Assiminea grayana gehört zu den Prosobranchien, die die Evolution zu einer Lebensweise im Supralitoral geführt hat. […] Morphologisch und histologisch ist sie nur grob beschrieben worden und weist einige Besonderheiten in der Familie der Rissoidea auf. […] Als Ergänzung der regulären jährlichen Untersuchungen zum TBT-Effektmonitoring an der niedersächsischen Küste werden seit 2007 Untersuchungen an Assimineen von zwei Stationen im Weserästuar durchgeführt. Es sollte geklärt werden, ob sich bei dieser Prosobranchienart ähnlich wie bei Littorina littorea, Hydrobia ulvae und anderen Arten Effekte auf das Reproduktionssystem durch im Sediment vorhandene Organozinnverbindungen feststellen lassen. […] Auf dem Hintergrund der Ergebnisse aus den Jahr 2008, […] wurden als Ergänzung zur Beprobung von Assiminea grayana Sedimentproben entnommen, um diese in erster Linie auf Antifoulingbiozide mit androgener (Organozinnverbindungen) also auch anti-androgener Wirkung (Diuron, Irgarol) zu untersuchen. […] Zudem wurde bei den biologischen Probenahmen berücksichtigt, dass aus den angeschwemmten Plastikmaterialien Stoffe mit endokrinem Potenzial austreten könnten […]. Die Ergebnisse von 2009 und 2010 sind in dem vorliegenden Bericht zusammengefasst.“
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
Die Bundestagswahlbezirke werden räumlich anhand der Einwohnerzahl (< 2500 Einwohner je Wahlbezirk) aus den Stimmbezirken innerhalb von Issum festgesetzt. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien. Sie werden vor jeder Wahl neu festgelegt bzw. beschlossen.
Temporal reference of content:
01.01.1997 until 31.12.2009
Die topographische Karte bildet die Erdoberfläche, insbesondere die Geländeform, entsprechend dem Maßstab lagerichtig und vollständig ab. Folgende Jahrgänge sind vorhanden: 1997, 1999, 2005, 2009
Die Europawahlbezirke werden räumlich anhand der Einwohnerzahl aus den Stimmbezirken innerhalb von Straelen festgelegt. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien. Sie werden vor jeder Wahl neu beschlossen bzw. festgelegt.
Points of Interest- Punkte von Interesse beinhalten Standorte von vielfältigen Freizeit- sowie Infrastruktureinrichtungen für die gesamte Metropole Ruhr. Die beschreibenden Inhalte werden regelmäßig aktualisiert und umfassen detaillierte Informationen zu Kontaktadressen und Ausstattungskomponenten.