Die Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den zuständigen Sachbearbeitern des Fachgebietes 4.3 Bauleitplanung und Bauen erteilt werden.
Der Dienst beinhaltet rechtskräftige und in Aufstellung befindliche Bebauungspläne und Satzungen der Stadt Meinerzhagen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Übersicht nicht abschließend ist. Bei Fragen zu einem Bebauungsplan und seinen Festsetzungen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf (stadtplanung@meinerzhagen.de).
Die Amtliche Stadtkarte des Kreises Mettmann bildet die zehn kreisangehörigen Städte ab und ist Teil des "Amtlichen Stadtkartenwerks Ruhrgebiet - Rheinland - Bergisches Land". Sie wird in mehreren Maßstäben, Farbigkeiten und Datenstrukturen angeboten. Grenzmaßstäbe der Daten je nach Datenaufbereitung: 1:7.000 und 1:30.000.
Die Amtliche Stadtkarte 1: 50.000 des Kreises Mettmann bildet die zehn kreisangehörigen Städte ab und ist Teil des "Amtlichen Stadtkartenwerks Ruhrgebiet - Rheinland - Bergisches Land". Sie wird in mehreren Maßstäben, Farbigkeiten und Datenstrukturen angeboten. Grenzmaßstäbe der Daten je nach Datenaufbereitung: 1:40.000 und 1:75.000.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter in der Abteilung Finanzen und Bauen bei der Gemeinde Langenberg erteilt werden.
Dieser Dienst umfasst eine Übersicht aller Bebauungspläne, Flächennutzungspläne und sonstigen Satzungen, zuzüglich verschiedener Anlagen, die sich im Gebiet der Gemeinde Titz befinden.
Der Datensatz Bebauungsplanübersicht wird als OpenData unter der "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0", siehe https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 zur Verfügung gestellt.
Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen im Amt für Planung, Tiefbau, Umwelt der Stadt Bergkamen erteilt werden.
Nutzungsbedingungen: Die FNP- und Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter im Bauamt der Gemeinde Steinhagen erteilt werden.