Beobachtung immissionsbedingter Wirkungen an 14 Standorten in NRW: Gehalte an Schwermetallen und organischen Schadstoffen in Futter- und Nahrungspflanzen (Gras, Grünkohl), Gehalte an Schwermetallen in der Deposition
Der Datenbestand enthält für die Fläche von Nordrhein-Westfalen Geografische Bezeichnungen in der INSPIRE-Datenstruktur (abgeleitet aus ALKIS). Stand der verwendeten Daten: 01.04.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Viersen angegeben, die in Betrieb sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht. Die Daten sind tagesaktuell.
Angegeben werden Flächen im Kreis Wesel, für die ein Antragsverfahren auf Abbau von Kies, Sand oder Ton nach Abgrabungs-, Wasser- oder Berggesetz eingeleitet wurde
Dargestellt werden alle bekannten Flächen im Kreis Wesel, auf denen Abbau von Kies, Sand oder Ton vorgenommen wurde. IdR hat eine Schlussabnahme stattgefunden.
Dieser INSPIRE-Dienst beinhaltet die für das Datenmodell Mineral Resources aufbereiteten Geodaten des Informationssystems Rohstoffkarte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 Festgestein [IS RK 50 FG]. Der Dienst stellt die Verbreitung und oberflächennahen Vorkommen der nichtenergetischen Rohstoffe des Festgesteins in Nordrhein-Westfalen dar und beinhaltet auch Informationen zu geologischer Einstufung und Nutzungspotenzialen der Rohstoffgruppen.
Digitale Geländemodelle (DGM) sind digitale, numerische, auf ein regelmäßiges Raster reduzierte Modelle der Geländehöhen und –formen der Erdoberfläche. Sie beinhalten keine Information über Bauwerke (z. B. Brücken) und Vegetation. Die Bezirksregierung Köln, Geobasis NRW, stellt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags das DGM mit einer Rasterweite von einem Meter bereit.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Grundlage für die Entwicklung eines Biotopverbundsystems sind die §§ 20 und 21 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG). Der Biotopverbund soll der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen dienen. Der Biotopverbund als Bestandteil des Fachbeitrages des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach § 15 a Landschaftsgesetz (LG NW) ist ein Fachkonzept des Naturschutzes, welches großflächige Kernflächen (Flächen mit herausragender Bedeutung für das Biotopverbundsystem) sichern und durch Verbindungsflächen (Flächen mit besonderer Bedeutung für das Biotopverbundsystem), die Ausbreitung bzw. den Austausch von Individuen benachbarter Populationen ermöglichen soll. Er trägt somit auch zur besseren Verknüpfung der Natura-2000-Gebiete bei und dient damit als wesentliches Element dem Erhalt und der Entwicklung der Biodiversität im Rahmen der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Die Sachdokumente zum Biotopverbund beinhalten fachspezifische Hinweise und Empfehlungen für den Schutz und die Entwicklung von geeigneten Lebensräumen, Lebensstätten und deren abiotische Standortverhältnisse, die Voraussetzung für ein intaktes Biotopverbundsystem sind.
Temporal reference of content:
since 08.09.1802 , current actuality unknown
Der Datensatz ist die Grundlage für das Onlineportal „Bohrungen in NRW“ und enthält die Lage der in der Datenbank „Aufschlüsse und Bohrungen in Nordrhein-Westfalen“ [DABO] erfassten sowie der über das Portal „Bohranzeige NRW" angezeigten Bohrungen. Aus den Stammdaten der Schichtenverzeichnisse werden Angaben gemacht zu Lage, Nummer, Länge und Zweck der Bohrung sowie zur geologischen Einstufung der tiefsten erbohrten Schicht. Es wird anhand des Attributs „Status“ zwischen vier Kategorien unterschieden: 1 = Schichtdaten freigegeben; 2 = Schichtdaten (noch) nicht freigegeben; 3 = Schichtdaten noch nicht verfügbar; 4 = angezeigt, noch nicht gebohrt. Die Kürzel der Attribute „Zweck“ sowie „Stratigraphie_Endteufe“ beziehen sich auf Codelisten des Austauschformats boreholeML (BML), welche über das Onlineportal der Staatlichen Geologischen Dienste verfügbar gemacht werden.
In Ballungsräumen werden alle lärmrelevanten Industrie– und Gewerbeanlagen, welche unter der Industrieemissionsrichtlinie fallen (IED) kartiert. Zudem sind Häfen für die Binnen– oder Seeschifffahrt mit einer Gesamtumschlagsleistung von mehr als 1,5 Millionen Tonnen pro Jahr kartiert.