Die Amtliche Karte 1 : 5000 (AK5) wird hauptsächlich aus den Vektordaten der Liegenschaftsgrafik abgeleitet und mit topographischen Objekten und Höheninformationen ergänzt. Sie beinhaltet die Flurstücksstrukturen, jedoch keine Flurstücksnummern. Des Weiteren beinhaltet sie die Gebäude und deren Schriftzusätze (ohne Hausnummern), Nutzungsarten, topographische Objekte, Straßen-, Wege- und Gewässernamen, politische Grenzen und auch Höhenlinien. Die Daten werden im Rasterformat präsentiert.
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Die Leuchttürme werden mittel- bis langfristig flächendeckend über das gesamte Stadtgebiet verteilt sein. Die einzelnen Leuchttürme haben hierbei auch unterschiedliche aufeinander aufbauende Funktionen/Leistungsmerkmale. Ein Leuchtturm der Stufe 1 dient den Bürgern als Meldestelle bei einem Notruf bzw. Kommunikationsausfall (z.B. bei einem Stromausfall). Ein Leuchttürm der Stufe 2 kann zusätzlich Informationen (Sachstand zur Lage, Hilfsangebote, usw.) an die Bevölkerung weiterleiten/verbreiten. Ein Leuchtturm der Stufe 3 kann zusätzlich eine Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmittel und Trinkwasser sicherstellen. Ein Leuchtturm der Stufe 4 kann zusätzlich eine Unterbringung für die Bevölkerung (auch über Tage ) sicherstellen. Die bis jetzt erhoben Daten der Feuer- und Rettungswachen, der Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Polizeidienststellen stellen Leuchttürme der Stufe 1 und 2 dar.
Die Leuchttürme werden mittel- bis langfristig flächendeckend über das gesamte Stadtgebiet verteilt sein. Die einzelnen Leuchttürme haben hierbei auch unterschiedliche aufeinander aufbauende Funktionen/Leistungsmerkmale. Ein Leuchtturm der Stufe 1 dient den Bürgern als Meldestelle bei einem Notruf bzw. Kommunikationsausfall (z.B. bei einem Stromausfall). Ein Leuchttürm der Stufe 2 kann zusätzlich Informationen (Sachstand zur Lage, Hilfsangebote, usw.) an die Bevölkerung weiterleiten/verbreiten. Ein Leuchtturm der Stufe 3 kann zusätzlich eine Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmittel und Trinkwasser sicherstellen. Ein Leuchtturm der Stufe 4 kann zusätzlich eine Unterbringung für die Bevölkerung (auch über Tage ) sicherstellen. Die bis jetzt erhoben Daten der Feuer- und Rettungswachen, der Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Polizeidienststellen stellen Leuchttürme der Stufe 1 und 2 dar.
Wo ist die nächstgelegene Grundschule? Welche Buslinie fährt zur weiterführenden Schule? Wie weit ist der Fußweg vom Wohnort bis zur Wunschschule? Welcher Schulträger ist für mich Ansprechpartner für das verbilligte Schülerticket? Und welche Förderschwerpunkte haben die Förderschulen im Kreisgebiet? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Erziehungsberechtigte ab sofort im neuen interaktiven Schulatlas für den Ennepe-Ruhr-Kreis, der v.a. ein Überblick-, Informations- und Beratungsangebot sein soll. Diese neue Serviceleistung für alle am Schulleben Beteiligte wurden in einem gemeinsamen Projekt von Schulamt, Bildungsmonitoring und dem Katasteramt des Ennepe-Ruhr-Kreises entwickelt. Im Schulatlas können Interessierte Filter für Schulformen und Städte setzen, nach Schulnamen oder Adressen suchen und sich die Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs im Umfeld der Schule anzeigen lassen. Die Entfernung vom Wohn- zum Schulort kann ebenfalls ermittelt werden. Zu jeder Schule finden sich zudem die vollständigen Kontaktdaten und Informationen über den Schulträger. Links zu weiterführenden Informationen runden das Angebot ab.
Die dargestellten Flächen zeigen Wohnbaupotenziale im Innenbereich des Kölner Stadtgebiet und gliedern sich in die drei Potenzialtypen Baulücken, Aufstockungs- und Umstrukturierungspotenziale. Die aufgeführten Baupotenziale wurden automatisiert über einen verwaltungsintern entwickelten Algorithmus identifiziert. Dazu wurden verschiedene Kennwerte mit der Umgebungsbebauung verglichen und signifikante Abweichungen identifiziert. Die dargestellten Baupotenziale sind als fachliche Ersteinschätzung bzgl. der Bebaubarkeit für den Wohnungsbau zu verstehen, ohne Rechtsanspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Eine verbindliche Aussage zur Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks kann ausschließlich über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden. Die Veröffentlichung der ermittelten Baupotenziale findet seine rechtliche Grundlage in § 200 (3) des Baugesetzbuches. Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthält das Baulückenkataster keine Informationen über die jeweiligen Eigentümer*innen. Zum Veröffentlichungsstand Januar 2026 werden nur Baupotenziale im Teilgebiet der Inneren Stadt gezeigt. Der Datensatz wird im Jahr 2026 sukzessive um die fehlenden Teilgebiete der Innenstadt und Äußeren Stadt ergänzt.
Die kommunale Gebietsgliederung (KGG) enthält die Geodaten des Raumbezugssystems der Stadt Köln und ist eingeteilt in Adressen, Straßen, Blockstruktur (Blockseite, Block), Stadtstruktur (Stadtbezirk, Stadtteil, Stadtviertel, Statistisches Quartier), Wahlstruktur (Stimmbezirk, Kommunalwahlbezirk, Landtagswahlkreis, Bundestagswahlkreis) sowie Postleitzahlgebiet, Sozialraum und Schiedsamtsbezirk. Adressen sind aufgrund der Datenmenge in eigene Dienste ausgelagert (offen15/adressen_gesamt, offen15/adressen_stadtteil).
Wo ist der nächste Kindergarten? Welche Einrichtung ist gleichzeitig auch ein Familienzentrum? Und wer ist der Träger der Kita? Ab sofort finden Eltern und Erziehungsberechtigte Antworten auf diese Fragen im interaktiven Kita-Atlas des Ennepe-Ruhr-kreises. Ein Online-Angebot, das einen ersten Überblick über alle 195 Kitas im Kreis liefert. Für den Schulbereich startete bereits im letzten Jahr erfolgreich der Schul-Atlas. „Als wir im vergangenen August mit dem Schul-Atlas gestartet sind, waren wir von der großen positiven Resonanz begeistert. Bis heute wird er vielfach genutzt. Grund genug, auch für die Kindertagesstätten im Kreis ein ähnliches Orientierungs- und Informationsangebot zu schaffen“, so Emanuel Hartkopf, von der Abteilung Bildung und Integration. Mit dem Bildungsmonitoring der Kreisverwaltung liefert er die Datengrundlage, aktualisiert sie regelmäßig und befindet sich im Austausch mit den Jugendämtern der Städte. Landesweit gebe es nur wenige Beispiele von Kreisen und kreisfreien Städten mit vergleichbaren Plattformen für die Kita- und Bildungssuche.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden mehrere Änderungen durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden zahlreiche Änderungen im Parallelverfahren zur verbindlichen Bauleitplanung durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.