Ein Gartendenkmal ist ein Garten oder Park, der historisch, künstlerisch oder kulturell bedeutsam ist, z. B. Barockgärten, Landschaftsparks, Brunnen, Statuen oder Pavillons. Hier dargestellten Gartendenkmäler sind in der Denkmalliste NRW eingetragen. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein Baudenkmal ist ein geschütztes Gebäude oder Bauwerk von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Hier dargestellte Baudenkmale sind noch nicht in der Denkmalliste NRW eingetragen. Ihre Aufnahme in die Liste wird vorbereitet. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Das Portal „Informationen zu Erneuerbaren Energien im Kreis Kleve“ informiert zu den Themen Solarenergie und Windkraft im Kreis Kleve. Anhand der Karten kann ein Überblick über die Potentiale und dem Stand des Ausbaus an erneuerbaren Energien im Kreis Kleve eingesehen werden. Darüber hinaus werden im Themenbereich Solar – PV-Freiflächenanlagen Karten für Kriterien bezüglich des Ausbaus von PV-Freiflächenanlagen zur Verfügung gestellt.
Bei der Nutzung ist zwischen der Nutzung der eigentlichen Anwendung des Geoportal Erneuerbare Energien im Kreis Kleve und der Nutzung der mit Hilfe der Anwendung dargestellten Daten und Diensten zu unterscheiden. Nutzung der Anwendung: Die Nutzung der Anwendung Geoportal Erneuerbare Energien im Kreis Kleve ist kostenfrei. Nutzung von Daten und Diensten: Für alle Daten und Dienste gelten die in den jeweiligen Metadaten beschriebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Datenbereitsteller.
Dieser Dienst stellt die Infrarot Orthofoto -Befliegung (50cm Bodenauflösung) bzw. die entstandenen Windwurfschäden nach dem Orkan "Kyrill" im Januar 2007 dar
Points of Interest- Punkte von Interesse beinhalten Standorte von vielfältigen Freizeit- sowie Infrastruktureinrichtungen für die gesamte Metropole Ruhr. Die beschreibenden Inhalte werden regelmäßig aktualisiert und umfassen detaillierte Informationen zu Kontaktadressen und Ausstattungskomponenten.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung Linnich, Fachbereich 4 Bauen und Planen, Tel.: 02462/9908 -411 oder -422 oder -410 erteilt werden. Die Stadt Linnich ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Linnich erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Linnich bzw. des jeweiligen Autors.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung Linnich, Fachbereich 4 Bauen und Planen, Tel.: 02462/9908 -411 oder -410 oder -415 erteilt werden.
Die Stadt Linnich ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Linnich erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Linnich bzw. des jeweiligen Autors.
Der Dienst beinhaltet eine Übersicht zu den den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplanänderungen) sowie sonstigen Satzungen und städtebauliche Konzepte der Stadt Pulheim. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Pulheim“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Pulheim NRW (2017) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-
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Der Dienst wird kostenfrei für Informationszwecke zur Verfügung gestellt. Alle Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen generell keine rechtsverbindlichen Auskünfte bzw. Auszüge dar.
Die Stadt Pulheim stellt die Planwerke mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit, sie übernimmt jedoch keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf der Website.
Rechtlich bindend sind insbesondere für die Bebauungspläne ausschließlich die im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Ausfertigungen der Pläne. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den zuständigen Sachbearbeitenden des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie der Stadt Pulheim (Amt 61) erteilt werden.