Ein Baudenkmal ist ein geschütztes Gebäude oder Bauwerk von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Hier dargestellten Baudenkmaler stehen unter Denkmalschutz und sind in der Denkmalliste NRW eingetragen. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Temporal reference of content:
01.01.1949 until 31.12.1954
Die Karte zeigt die Verbreitung der karbonzeitlichen Steinkohlen-Flöze und Sandsteine. Sie informiert außerdem über die Tektonik und die Tiefenlage der Karbonoberfläche. Das Kartenwerk wurde in den Jahren 1949 bis 1954 vom damaligen Amt für Bodenforschung – Landesstelle Nordrhein-Westfalen, Krefeld – erarbeitet und gibt den geowissenschaftlichen Kenntnisstand des Erstellungszeitraums wieder. Heute gewinnen die insgesamt 58 hochauflösenden Kartenblätter zur Bearbeitung von Fragen zum Thema Altbergbau zunehmend an Bedeutung. Das analoge Gesamtkartenwerk liegt in Form gescannter und georeferenzierter Kartenblätter, einschließlich nicht georeferenzierter Schnitte, mit dazugehörigen Erläuterungen [vgl. RK 10 KO E] vor.
Der Layer „Vorrang Flächen“ stellt für die Kommune Kevelaer, die vorzugsweise zu nutzende Fläche für raumbedeutsame Freiflächenphotovoltaikanlagen entsprechend Landesentwicklungsplans dar. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und sind pro Kommune ausgewertet.
Der Layer „Vorrang Flächen“ stellt für die Kommune Kalkar, die vorzugsweise zu nutzende Fläche für raumbedeutsame Freiflächenphotovoltaikanlagen entsprechend Landesentwicklungsplans dar. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und sind pro Kommune ausgewertet.
Der Layer „Ausschluss Flächen“ stellt für die Kommune Uedem die auszuschließenden Flächen für raumbedeutsame Freiflächenphotovoltaikanlagen entsprechend Landesentwicklungsplans dar. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und sind pro Kommune ausgewertet.
Der Layer „Ausschluss Flächen“ stellt für die Kommune Goch, die auszuschließenden Flächen für raumbedeutsame Freiflächenphotovoltaikanlagen entsprechend Landesentwicklungsplans dar. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und sind pro Kommune ausgewertet.
Der Layer „Vorrang Flächen“ stellt für die Kommune Geldern, die vorzugsweise zu nutzende Fläche für raumbedeutsame Freiflächenphotovoltaikanlagen entsprechend Landesentwicklungsplans dar. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und sind pro Kommune ausgewertet.
Der Layer „Vorrang Flächen“ stellt für die Kommune Kerken, die vorzugsweise zu nutzende Fläche für raumbedeutsame Freiflächenphotovoltaikanlagen entsprechend Landesentwicklungsplans dar. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und sind pro Kommune ausgewertet.
Der Layer „Ausschluss Flächen“ stellt für die Kommune Straelen die auszuschließenden Flächen für raumbedeutsame Freiflächenphotovoltaikanlagen entsprechend Landesentwicklungsplans dar. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und sind pro Kommune ausgewertet.
Der Datensatz „Installierte Dachanlagen ≥ 30kWp“ stellt die für die Kommune Rheurdt die einzelnen Photovoltaik-Dachanlagen mit einer Leistung größer als 30kWp dar. Alle kleineren Photovoltaikanlagen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. Mit einem Klick auf einen Punkt, können nähere Angeben zu der Photovoltaikanlage an dem Standort angezeigt werden. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und sind pro Kommune ausgewertet.