Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) beschreibt die Landschaft in Form von topographischen Objekten und stellt einen präsentationsneutralen, objektbasierten Vektordatenbestand dar. Aus dem Basis-DLM wird durch Modellgeneralisierung das DLM50.1 erzeugt, welches die Objekte in einer Inhaltsdichte enthält die vergleichbar einer Topographischen Karte im Maßstab 1:50 000 ist.
Gem. §16LgNW stellt der Landschaftsplan die örtlichen Erfordernisse zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar und setzt Maßnahmen zur Verwirklichung rechtsverbindlich fest. Geltungsbereich von 1992-2015