Temporal reference of content:
31.12.1975 until 31.12.1979
Die wissenschaftlich fundierte bodenkundliche Kartierung (Bodeninventur) mit der Herausgabe von Bodenkarten ist die wichtigste Grundlage für Bodennutzung, Bodenschutz und bodenkundliche Forschung. Hier handelt es sich um Flächendaten der bodenkundlichen Kartierung zur Verbreitung und zu den Eigenschaften der Böden. Sie sind Grundlage für die Bodenkarte 1 : 50 000. Die Bodenkarten von Nordrhein-Westfalen 1 : 50 000 (BK 50) stellen die Verbreitung der zu Bodeneinheiten zusammengefassten Böden im Blattgebiet dar. Die Kartenlegende enthält für jede Bodeneinheit Angaben über die Bodenartenschichtung bis zu 2 m Tiefe, die Bodentypen und das geologische Ausgangsgestein. In einer besonderen Spalte sind die Wertzahlen der Bodenschätzung, die Nutzungseignung, die Ertragsfähigkeit und Bearbeitbarkeit sowie die Wasserverhältnisse der Böden angegeben. Die Bodenkarten bilden eine wichtige Unterlage für Aufgaben der Land- und Forstwirtschaft, der Landesplanung, Landespflege, Wasserwirtschaft und des Naturschutzes sowie für Forschung, Lehre und Unterricht. Die Bodenkarten des Kreises Wiedenbrück sowie des Kreises und der Stadt Iserlohn geben die bodenkundlichen Verhältnisse Blattgrenzen übergreifend wieder. Zu ihnen gehört jeweils ein Erläuterungsheft mit Schriften- und Kartenverzeichnis, in dem nach einer Einleitung auf die Faktoren der Bodenbildung, die Bodeneinheiten, die Bodennutzung, die nutzbaren Gesteine und Erze, den Baugrund und das Grundwasser eingegangen wird. Es sind vorhanden: Bodenkarte des Kreises Wiedenbrück 1 : 50 000. 19972 (mit Erläuterung) Bodenkarte des Kreises und der Stadt Iserlohn 1 : 50 000. 1972 (mit Erläuterung)
Ein Flurstück ist gemäß Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NRW) ein begrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Nummer, dem Flurstückskennzeichen geführt wird. Diese kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster ist von einer Grenzlinie umschlossen. Gebäude sind gemäß VermKatG NRW dauerhafte, selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die wegen ihrer Bedeutung im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden. Sie können von Menschen betreten werden und sind geeignet oder bestimmt, dem Schutz von Menschen, Tieren, Sachen oder der Produktion von Wirtschaftsgütern zu dienen. Für alle Flurstücke weist das Liegenschaftskataster deren Form (Geometrie samt bestimmender Koordinaten), Lage, Nutzung, Größe, Bebauung und weitere Eigenschaften wie die Lagebezeichnung und das Flurstückkennzeichen nach. Neben den geometrischen Merkmalen eines Gebäudes werden auch beschreibende Eigenschaften wie Gebäudefunktion, Baujahr, Bauweise und Angaben zur Lage geführt. Zudem sind im Datenumfang enthalten: Charakteristische Topographie, Tatsächliche Nutzung, Bodenschätzung, Relief/Geländeform und Öffentlich-rechtliche sowie sonstige Festlegungen. Stand der verwendeten Daten: 01.04.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Amtliche Präsentation 1 : 10 000 (AP10) präsentiert die Geobasisdaten Niedersachsen im Maßstab 1 : 10 000. Mit der Fortschreibung des AK5-Erlasses zum 01.01.2025 wird die AP10 auf einer komplett neuen Grundlage erzeugt. Die AP10 verwendet zukünftig die Präsentationsausgabe basemap.de P10 Raster (P10) der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV). Somit basiert die AP10 dann auf den amtlichen Geobasisdaten des ATKIS Basis-DLM, den Hausumringen und den Digitalen Geländemodellen (DGM) und wird sich auch in der Darstellung erheblich von der Vorgängergrafik unterscheiden. Die Daten sind maßstabsbezogen für ein druckoptimiertes Kartenbild aufbereitet und enthalten die für eine Kartenausgabe im Maßstab 1 : 10 000 relevanten Inhalte. Dies sind unter anderem • Straßen- und Wegestruktur mit Straßennamen • Nutzungsarten mit Flächenfarben und Symbolen • Gebäude und Bauwerke mit Symbolen • diverse topographische Objekte • Schriftzusätze für Siedlungen, Gewässer und Landschaft • politische Grenzen • Höhenlinien und Schummerung Die AP10 wird weiterhin als Farb- und Graustufen-Ausgabe erhältlich sein. Hinweis Die Präsentationsausgabe basemap.de P10 Raster (P10) als Grundlage der AP10 wird ständig weiterentwickelt. Es kann daher zu Veränderungen bei Inhalt und Darstellung kommen.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Die HFP sind in der Örtlichkeit dauerhaft durch Marken aus Metall (Höhenbolzen) i.d.R. an Bauwerken, im Fels oder an besonderen Punktträgern vermarkt. Grundsätzlich sind deren Höhen und ggfs. die Koordinaten und Schwerewerte bestimmt.Das Höhenbezugssystem wird durch die Nivellementnetze 1. bis 3. Ordnung mit den zugehörigen Höhen festgelegt.Fur die geodätischen Festpunkte werden folgende Nachweise geführt bzw. Daten bereitgestellt:- Übersicht über das Festpunktfeld auf Blättern der topographischen Karte (Festpunktübersicht); - Beschreibung der Festpunkte mit topographischer Lageskizze zum Aufsuchen vor Ort (Festpunktbeschreibung); - Datei der Festpunkte (Ausdruck, Diskette) mit Lagekoordinaten, Höhenangaben, Schwerebeschleunigungsangaben u.a.m.; - GPS-Referenzstations-Messdaten in den Formaten RINEX, RTCM 2.1 (20,21) Als Ergänzung zum Nachweis der Festpunkte werden Netzbilder als Übersichten über die Netzanlage und gravimetrische Karten im Maßstab 1:200.000 geführt. Diese Karten werden nur auf Anforderung bei begründetem Bedarf als Kopie abgegeben. Durch die Einführung des Digitales Festpunktauskunftssystem wird jedem autorisierten Nutzer der Zugriff auf die Festpunktdaten der amtlichen Thüringer Festpunktfelder für Lage (TP-Feld) und Höhe (NivP-Feld) über das Internet ermöglicht.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Temporal reference of content:
since 01.01.2006 , currently up to date
"Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten. Zu den sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten gehören insbesondere 1. Kapitalisierungszinssätze, mit denen die Verkehrswerte von Grundstücken im Durchschnitt marktüblich verzinst werden (Liegenschaftszinssätze), für die verschiedenen Grundstücksarten, insbesondere Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, 2. Faktoren zur Anpassung der Sachwerte an die jeweilige Lage auf dem Grundstücksmarkt (Sachwertfaktoren), insbesondere für die Grundstücksarten Ein- und Zweifamilienhäuser, 3. Umrechnungskoeffizienten für das Wertverhältnis von sonst gleichartigen Grundstücken, z. B. bei unterschiedlichem Maß der baulichen Nutzung und 4. Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke, insbesondere bezogen auf eine Raum- oder Flächeneinheit der baulichen Anlage (Gebäudefaktor) oder auf den nachhaltig erzielbaren jährlichen Ertrag (Ertragsfaktor). [...]" (vgl. §193 (1) BauGB) "Zur Führung der Kaufpreissammlung ist jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht erstmals oder erneut zu bestellen, von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden. [...]" (vgl. §195 (1) BauGB) Dieser Datensatz enthält die Daten der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Dinslaken. Neben den Kaufpreisen sind auch die Ergebnisse der gutachterlichen Stellungnahmen und Gutachten enthalten.
Fragen der Anpassung an die Folgen des Klimawandels in der Forstwirtschaft erhalten in Zeiten der Sturmschadensbewältigung nach Orkan Kyrill neue Aktualität. Schon heute sind zwei Grundphänomene des Klimawandels in den Wäldern Nordrhein-Westfalens erkennbar: 1. Baumarten, die hohe Ansprüche an den Faktor Wärme haben und in den Niederungsgebieten recht gut wachsen, fruktifizieren und verjüngen sich jetzt auch erfolgreich natürlich und können so ihr Verbreitungsgebiet ausweiten. Beispiele sind u.a. Robinie (Robinia pseudacacia) und Esskastanie (Castanea sativa). 2. Baumarten, die an kühl-feuchte Standortbedingungen angepasst sind (z.B. Fichte, Picea abies) können durch eine Klimaerwärmung in ihrer Vitalität beeinträchtigt und anfälliger gegenüber verschiedensten Stressoren werden. Dies gilt insbesondere auf sogenannten Grenzstandorten. Solche Auswirkungen können bei den Überlegungen zur Baumartenwahl für die Wiederaufforstung der Sturmschadensflächen nicht außer Acht bleiben. Lesen Sie Näheres in der Arbeit von Herrn Dr. Norbert Asche auf den Internetseiten des Landesbetriebes Wald und Hol NRW
Temporal reference of content:
since 01.01.1993 , current actuality unknown
Der Tätigkeitsbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Erhaltung forstlicher Genressourcen" wurde bis 1997 alle 2 Jahre veröffentlicht. Nunmehr erfolgt die Veröffentlichung alle 4 Jahre. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe erstellte in den Jahren 1985 bis 1987 ein Konzept zur Erhaltung forstlicher Genressourcen. Die Initiative wurde durch die Entschließung des Bundesrates vom 13. Februar 1985 über Maßnahmen zur Erhaltung der genetischen Vielfalt der Waldbaumarten sowie durch den Beschluss der Bundesregierung vom 24. Juli 1985 über die Fortschreibung des Aktionsprogramms "Rettet den Wald" ausgelöst. Das Konzept wurde zu einer richtungsweisenden Grundlage für alle forstlichen Erhaltungsmaßnahmen in Deutschland. Der Tätigkeitsbericht gliedert sich -in einen Textteil, in dem die einzelnen Bundesländer ihre durchgeführten Maßnahmen und ihre geplanten Maßnahmen darlegen und -in einen Tabellenteil, in dem Baum- und Strauchartenlisten, Bearbeitungsnachweise, summarische Zusammenfassung nach Baum- und Straucharten (Erhaltungsmaßnahmen im Wald bzw. im freien Gelände, Ernte und Lagerung von Erhaltungsmaterial, Vermehrung zur Erhaltung, Untersuchung von Erhaltungsobjekten), Aktivitäten von Bund und Ländern 1998-2000 nach Baum- und Straucharten getrennt, Sachstandsbericht als Zusammenstellung für den Zeitraum bis 31.12.2000 (summarische Zusammenfassung nach Baum- und Straucharten, Aktivitäten von Bund und Ländern für den Zeitraum bis 31.12.2000 nach Baum- und Straucharten getrennt dargestellt werden. Im Text der einzelnen Bundesländer wird auf durchgeführte Forschungsprojekte, die Evaluierung seltener Baumarten, Aufbau von Samenplantagen, in situ-Maßnahmen, ex situ-Maßnahmen und in vitro-Maßnahmen eingegangen. Desweiteren werden die geplanten Maßnahmen (in-situ, ex-situ, Forschung usw.) kurz vorgestellt.
Flächendeckende Beschreibung der Angaben zu den Layern "Flurstücke", "Gebäude" sowie zu den Gruppierungen "Tatsächliche Nutzung" und "Gesetzliche Festlegungen" gemäss der entsprechenden Objektbereiche im ALKIS-Objektartenkatalog. Die Gruppierung "Weiteres" ist optional und enthält die Objektbereiche "Bauwerke und Einrichtungen" sowie "Relief". Alle ALKIS-Objekte des Grunddatenbestandes (ausser Grenzpunkte und Netzpunkte) sind Pflichtinhalte. Alle weiteren ALKIS-Objekte können optional geführt werden. Die Präsentation der ALKIS-Daten erfolgt grundsätzlich nach dem ALKIS-Signaturenkatalog für AdV-Standardausgaben. Soweit im Signaturenkatalog festgelegt, stehen für alle Layer Darstellungen in Farbe zur Verfügung. Für "Flurstücke" und "Gebäude" werden zusätzlich Darstellungen in Graustufen (entsprechend Signaturenkatalog) und in Gelb (keine Flächendarstellung, nur Konturen) angeboten. Des Weiteren wird der Layer "Festgestellte Grenzpunkte" bereitgestellt. Die dargestellten Flurstücksgrenzen basieren auf Daten des Liegenschaftskatasters. Diese unterscheiden sich nach Herkunft, Genauigkeit und Vertrauenswürdigkeit. Dieser Kartendienst ist deshalb mit seinen Inhalten für eine Berechnung von Maßen, insbesondere von Grenzmaßen oder Grenzabständen nicht geeignet. Aus der gemeinsamen Darstellung der Flurstücksgrenzen zusammen mit anderen Karteninhalten (z. B. Luftbild/DOP) kann nicht auf die tatsächlichen Rechtsverhältnisse vor Ort geschlossen werden. Die Darstellung von Daten des Liegenschaftskataster, insbesondere der Flurstücksgrenzen in diesem Dienst, gilt nicht als amtlicher Nachweis, sondern hat lediglich einen informativen Charakter.
Der Dienst ist kostenfrei und kann gemäß den Nutzungsbestimmungen von Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) unter Angabe der Quelle: "Geodaten Sachsen" genutzt werden.
Im Hinblick auf geplante Deichbaumaßnahmen im Jadebusen werden von der Forschungsstelle Küste einschließlich Vorarbeiten seit 1989 ökologische Untersuchungen durchgeführt, die Entscheidungshilfen bei der Auswahl möglicherweise neu einzurichtender Kleientnahmestellen geben sollen. Die Untersuchungen gliedern sich in einen salzwiesenentwicklungsorientierten Arbeitsbereich, in dem die Wiederbesiedlung und die ökosystemare Einbindung ehemaliger Pütten untersucht und ökologisch bewertet werden, und einen baumaßnahmenorientierten Bereich, in dem verschiedene Deichvorlandgebiete aus Sicht von Ökologie und Naturschutz auf ihre Eignung als mögliche Püttflächen untersucht werden. Zur Bearbeitung dieser Fragenkomplexe wurden im Jadebusenbereich 15 repräsentative Untersuchungsflächen zur Püttenentwicklung ausgewählt (8 Pütten unterschiedlichen Alters und 7 nicht ausgepüttete Vergleichsflächen) sowie 7 so genannte „Suchräume“ (davon 3 im westlichen Jadebusen), die für Kleientnahmen im jeweiligen Bereich als ehesten geeignet erscheinen. Auf den Untersuchungsflächen zur Püttenentwickling und in den Suchräumen wurden morphologische Untersuchungen sowie Bestandserhebungen zur Vegetation, epi- und endogäischen Wirbellosenfauna sowie zu Brut- und Rastvögeln durchgeführt. Aufgrund der großen Zahl von Wirbellosenarten im Gebiet mussten sich die Untersuchungen auf wenige Taxa mit hohem Indikatorwert beschränken (zunächst Laufkäfer, Spinnen, Makrobenthos, Oligochaeten).
Dieser Datensatz enthält den Landschaftsplan im Stadtgebiet Düsseldorf. Er befasst sich mit geschützten Landschaftsbestandteilen, Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten, Naturdenkmälern, sowie dem Geltungsbereich des Landschaftsplans. Geschützte Landschaftsbestandteile sind gliedernde oder belebende Elemente der Kulturlandschaft. Der Baum- und Gehölzbestand eines Landschaftsausschnitts kann als Geschützter Landschaftsbestandteil gesichert werden. Landschaftsschutzgebiete sind Gebiete, die auf das allgemeine Erscheinungsbild der Landschaft abzielen. Der Charakter einer Kulturlandschaft mit den gliedernden und belebenden Elementen soll geschützt werden. Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das Landschaftsbild für Tourismus und Erholung zu erhalten. Naturschutzgebiete sind Flächen die für Erhaltung wichtiger Lebensräume von wildlebenden Tieren und Pflanzen sehr bedeutsam sind. Es sind auch wissenschaftlich, landeskundlich, natur- oder erdgeschichtlich interessante Gebiete. Vorrangiges Ziel ist es Lebensräume schützen und so die Biologische Vielfalt (Biodiversität) zu erhalten. Naturdenkmale sind besonders seltene Exemplare, Zeugnisse der Geschichte oder Bäume die besonders prägend für ihre Umgebung sind. Sie gelten auch als "Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist." Außer Bäumen können zum Beispiel auch geologische Formationen, Steine oder Erdschichten als Naturdenkmal ausgewiesen werden. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans ist auf den Außenbereich im baurechtlichen Sinne beschränkt, damit er nicht mit anderen flächenhaften Satzungen (Bebauungsplänen) zu kollidiert. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans umfasst etwa 101 Quadratkilometer (zum Vergleich: Stadtgebiet gesamt 217 Quadratkilometer).
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)