Über das Kölner Stadtgebiet verteilt sind kleine Gedenktafeln, sogenannte Stolpersteine, in den Boden eingelassen. Diese kleinen Erinnerungsmale werden genau an den Orten verlegt, an denen Menschen vor ihrer Flucht oder Verhaftung durch den Terror des Nationalsozialismus gelebt haben. Sie erinnern uns an deportierte und ermordete jüdische Menschen, an Sinti und Roma, politisch Verfolgte, Homosexuelle, Zwangsarbeiter*innen, Zeugen Jehovas und Opfer der "Euthanasie". Seit 1990 entwickelt der Künstler Gunter Demnig das Projekt und inzwischen sind über 2.400 Stolpersteine im ganzen Kölner Stadtgebiet verlegt worden. Auf der Homepage sehen sie die Lage der Steine und können zum Beispiel nach Namen und bestimmten Adressen suchen.
Über das Kölner Stadtgebiet verteilt sind kleine Gedenktafeln, sogenannte Stolpersteine, in den Boden eingelassen. Diese kleinen Erinnerungsmale werden genau an den Orten verlegt, an denen Menschen vor ihrer Flucht oder Verhaftung durch den Terror des Nationalsozialismus gelebt haben. Sie erinnern uns an deportierte und ermordete jüdische Menschen, an Sinti und Roma, politisch Verfolgte, Homosexuelle, Zwangsarbeiter*innen, Zeugen Jehovas und Opfer der "Euthanasie". Seit 1990 entwickelt der Künstler Gunter Demnig das Projekt und inzwischen sind über 2.400 Stolpersteine im ganzen Kölner Stadtgebiet verlegt worden. Auf der Homepage sehen sie die Lage der Steine und können zum Beispiel nach Namen und bestimmten Adressen suchen.
Am 26.09.2019 wurde das Radverkehrskonzept für den Kreis Viersen vom Kreistag beschlossen. Das Konzept wurde u.a. zusammen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erarbeitet, stellt ein Klimaschutzteilkonzept dar. Ziel dieses Konzeptes ist die Förderung des Alltagsradverkehrs im Kreisgebiet. Der vorliegende Datensatz enthält die erstmals kreisweit entwickelte und definierte Netzkonzeption für den Alltagsradverkehr aus dem Radverkehrskonzept. Verschiedene radbezogene Kriterien führen durch Gewichtung und einer Gesamtbetrachtung aller Kriterien zu einer Bewertung in 3 Wegekategorien: Hauptradwege, Nebenradwege und Ergänzungsradwege. Für insgesamt sehr gute und gute Radverkehrsverbindungen wurden Hauptradwege definiert, in der Gesamtbetrachtung als befriedigende Verbindung gewertete Strecken wurden als Nebenradwege klassifiziert. Für in der Gesamtbetrachtung als ausreichend definierte Radverkehrsverbindungen sind Ergänzungsradwege definiert worden. Das Radverkehrskonzept sowie der Datensatz werden nicht mehr fortgeschrieben.
Die Digitalen Verwaltungsgrenzen beinhalten für ganz NRW die aus dem Basis-DLM abgeleiteten Verwaltungsgrenzen des Landes, der Regierungsbezirke, der Kreise und kreisfreien Städte sowie der Kommunen. Die Ableitung erfolgt einmal jährlich zum 01.10. und entspricht dann dem Fortführungsstand des Basis-DLMs. Bei wesentlichen Änderungen finden weitere Aktualisierungen statt. Die Digitalen Verwaltungsgrenzen sind besonders als räumliche Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geo- und Fachinformationssystemen, als Hintergrundinformation für die Überlagerung mit fachspezifischen Daten sowie für die rechnergestützte Bearbeitung thematischer Karten geeignet. Der Dienst basiert auf den Grenzen des Datensatzes DVG2, der ca. 10% der Punkte des DVG1 enthält und eine Genauigkeit von 50 m hat.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Höhenfestpunkte (HFP) dienen der physischen Realisierung und Sicherung des bundesweit einheitlichen Höhenbezugssystems. Sie stellen den amtlichen Höhenbezugsrahmen dar. Die Höhenfestpunkte sind in eine erste und zweite Ordnung unterteilt. Abhängig von der Ordnung unterscheiden sich die Mess- und Berechnungsverfahren sowie die Genauigkeit der Höhenfestpunkte. HFP der 3. Ordnung werden in AFIS noch geführt aber nicht mehr gepflegt, ihre Höhenangaben sind ohne Gewähr. Die Höhenangaben der Höhenfestpunkte sind sogenannte „Höhen über Normalhöhennull, NHN“ und beziehen sich auf einen einheitlichen Nullpunkt, der aus dem langjährigen Mittel des Tidehochwassers des Pegels in Amsterdam (Niederlande) abgeleitet wurde. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Datensatz.
Die Digitale Topographische Karte 1:1 000 000 (DTK1000) ist eine aus dem Digitalen Landschaftsmodell 1:1 000 000 (DLM1000) abgeleitete, kartographisch bearbeitete Karte im Rasterformat. Die DTK1000 umfasst die Darstellung des Geländes, des Gewässers, der Siedlungen, des Verkehrsnetzes sowie der Verwaltungsgrenzen. Die Rasterdaten sind in verschiedene Einzellayer gegliedert. Durch die Kombination dieser Layer wird ein Summenlayer gebildet. Dieser zeigt das farbige, vollständige Kartenbild der DTK1000. Des Weiteren sind 6 Zusatzlayer vorhanden, welche u.a. Informationen wie Vegetationsflächen, Schummerung, Höhenschichten und Netzlinien beinhalten. In verschiedenen Auflösungen wird der Datensatz als Einzelblatt und in Form blattschnittfreier Kacheln in verschiedenen geodätischen Bezugssystemen und Kartenprojektionen flächendeckend für die Bundesrepublik Deutschland vorgehalten.
Wo laden Kühle Orte zum Verweilen ein, wenn die Temperaturen steigen? Kirchen, Museen, Geschäfte oder öffentliche Gebäude mit angenehmem Innenklima können an Hitzetagen Erfrischung bieten und so vulnerable Gruppen wie Seniorinnen und Senioren oder Kindern helfen ihre Gesundheit zu schützen. Dieser Datensatz enthält die verschiedenen Kühle Orte im Kreis Viersen, die innerhalb eines Gebäudes liegen. Die Layer im Dienst enthalten Datenpunkte, die im Rahmen von Mitmachaktionen erhoben sowie durch Mitarbeitende des Kreis Viersen und der kreisangehörigen Kommunen ergänzt wurden. Die Einträge werden im Rahmen der verfügbaren Ressourcen auf Plausibilität geprüft; eine vollständige fachliche Validierung aller Inhalte kann jedoch nicht gewährleistet werden.
Der Darstellungsdienst "INSPIRE View Service Aachen" wird von der Stadt Aachen herausgegeben. Es handelt sich um einen OGC-konformen Web Map Service (WMS). Dieser Umfasst alle von der europäischen INSPIRE-Richtlinie betroffenen Daten, welche in der Stadtverwaltung geführt werden. Die Anforderungen werden im Geodatenzugangsgesetzes NRW (GeoZG NRW) festgehalten. Der Inhalt und die Zusammensetzung der Layer basiert auf der entsprechenden Handlungsempfehlung der „AG Geokom.NRW“ und den dort genannten rechtlichen Verpflichtungen zur Sammlung und Verbreitung. Die Darstellung und Sachinformationen der Layer richten sich nach der in der INSPIRE-Richtlinie geforderten Parametern. Für eine passendere Visualisierung empfiehlt sich die Nutzung des Geodatenportals der Stadt Aachen. Alle Daten werden unter einer OpenData-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht, welche eine nachträgliche Bearbeitung untersagt.
Das Amtliche Topographisch-Kartographisch Informationssystem (ATKIS) führt die aktuelle Topographie des gesamten Landesgebietes und stellt diese nach bundesweit einheitlichen Grundsätzen beispielsweise in topographische Kartenwerken dar. Das DLM50 wird aus dem ATKIS Basis-DLM abgeleitet. Dabei erfolgt eine inhaltliche Generalisierung sowie eine Vereinfachung der geometrischen Strukturen. Aufgrund der Zusammenfassung zu einer geringeren Anzahl an Objektarten und den Verzicht auf Detaildarstellungen ist das DLM50 geeignet für Anwendungen mit Übersichtscharakter im regionalen Bereich und für die Ableitung von topographischen und thematischen Karten in den Maßstäben 1 : 50 000 und 1 : 100 000. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Datensatz.
Der Dienst zeigt den Zuständigkeitsbereich der Bayern Tourismus Marketing GmbH (BayTM), den regionalen Zuständigkeitsbereich der vier großen regionalen Tourismusverbände und die 36 Tourismusregionen (bzw. Tourismusgebiete) in Bayern. BayTM ist die offizielle Landestourismusorganisation (LTO) des Freistaats Bayern. Ihre Hauptaufgabe liegt in der landesweiten touristischen Vermarktung Bayerns als Reiseland. Die regionalen Tourismusverbände (TV) übernehmen die Aufgaben der Vermarktung und Koordination touristischer Aktivitäten in ihren jeweiligen Gebieten. Diese vier Tourismusverbände sind der Regionale Tourismusverband Oberbayern-München (TOM), Ostbayern (TV Ost), Franken (TV Franken) und Allgäu/Bayerisch-Schwaben (TV ABS). Die Tourismusregionen werden von den lokalen Tourismusorganisationen betreut , die sich um die operative Umsetzung touristischer Angebote sowie die Zusammenarbeit mit lokalen Leistungsträgern kümmern. Der Dienst dient der Information und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 (CC BY-SA 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus".