Über den Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) werden z. B. Baustellendaten von externen Anbietern Interessenten (z. B. der Stadt Duisburg) zur Verfügung gestellt. Die Datensätze werden regelmäßig beim MDM abgefragt, optisch aufbereitet und im Rahmen des Verkehrsportals als Zusatzinformation dem User angeboten. Weitere Informationen zum MDM sind zu finden unter https://www.mdm-portal.de/.
Über die Software Via Baustelle werden Anträge aus den Bereichen der Straßenbaubehörde (z. B. Aufbruchgenehmigungen), der Straßenverkehrsbehörde (z. B. Verkehrsrechtliche Anordnungen) und der Sondernutzung räumlich und zeitlich erfasst, bearbeitet und genehmigt.
Umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Übach-Palenberg.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Der Dienst bietet Einsicht in die digital verfügbaren Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Gestaltungssatzungen, Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzungen, Bebauungskonzepte) der Stadt Werther (Westf.).
Die Bauleitpläne dienen lediglich als Informationsgrundlage. Planungsrechtliche Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bauamts der Stadt Werther (Westf.) erteilt werden.