Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Bewegliche Denkmäler sind alle nicht ortsfesten Denkmäler, sofern sie nicht Bodendenkmäler sind.
Der Kölner Künstler Gunter Demnig erinnert durch sogenannte Stolpersteine an Opfer der NS-Gewaltherrschaft. Hierbei handelt es sich um zehn mal zehn Zentimeter große Messingquadrate mit Namen und Lebensdaten von Opfern der NS-Zeit. Sie werden vor dem letzten selbst gewählten Wohnsitz der Opfer in den Boden eingelassen. Inzwischen liegen über 60.000 Stolpersteine in über 1.100 Orten Deutschlands und in mehreren Ländern Europas.
Bei „Kunst im öffentlichen Raum“ handelt es sich um Skulpturen (Public Art) künstlerischer Art, die auf öffentlichen Plätzen, Park- und Grünanlagen platziert wurden. Das Symbol für Kunst im öffentlichen Raum kann auf unterschiedlichen Hintergrundkarten wie Katasterkarte, Open Street Map (OSM) oder Luftbildern eingeblendet werden. Einzelne Hintergrundkarten und Fachdaten sind nur in bestimmten Maßstabsbereichen sichtbar. Die Fachinformationen können per Mausklick auf das Symbol abgerufen werden.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Bewegliche Denkmäler sind alle nicht ortsfesten Denkmäler, sofern sie nicht Bodendenkmäler sind.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Baudenkmäler sind Denkmäler, die aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen bestehen. Zu einem Baudenkmal gehören historische Ausstattungstücke, soweit sie mit dem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Baudenkmäler sind Denkmäler, die aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen bestehen. Zu einem Baudenkmal gehören historische Ausstattungstücke, soweit sie mit dem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Der Kölner Künstler Gunter Demnig erinnert durch sogenannte Stolpersteine an Opfer der NS-Gewaltherrschaft. Hierbei handelt es sich um zehn mal zehn Zentimeter große Messingquadrate mit Namen und Lebensdaten von Opfern der NS-Zeit. Sie werden vor dem letzten selbst gewählten Wohnsitz der Opfer in den Boden eingelassen. Inzwischen liegen über 60.000 Stolpersteine in über 1.100 Orten Deutschlands und in mehreren Ländern Europas. Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Erläuterung zum Fachbezug: Laut §23 DSchG NRW sind Bodendenkmäler und Denkmalbereiche in die Denkmalliste, jedoch nicht ein ein öffentliches Verzeichnis einzutragen. Diesbezüglich wird hier zwischen einem für die Öffentlichkeit aufgesetztem WFS-Dienst und einem internen WFS-Dienst für den Dienstbetrieb unterschieden.
Dieser Web Map Service (WMS) beinhaltet die aktuellen Baustellen und Baustellenumleitungen der Stadt Dinslaken, Stadt Kamp-Lintfort und der Stadt Viersen. Erläuterung zum Fachbezug: Grundlage der Daten sind die erteilten verkehrsrechtlichen Anordnung gem. § 45 Abs. 6 StVO